# taz.de -- Insolvenzplan für Suhrkamp-Verlag: Familienstiftung darf zustimmen | |
> Gegen eine Sicherheitsleistung von 100.000 Euro wurde ein entsprechendes | |
> Verbot vom Gericht aufgehoben. Die Umwandlung des Verlags in eine AG | |
> rückt etwas näher. | |
Bild: Im Regal immer wieder schön anzusehen: die bunten Bücher von Suhrkamp. | |
FRANKFURT/BERLIN dpa | Im Streit um die Zukunft von Suhrkamp kann die | |
Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz dem Insolvenzplan | |
zustimmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt setzte nach Mitteilung vom | |
Mittwoch ein zuvor vom Landgericht Frankfurt erlassenes Verbot vorläufig | |
aus. Die Gläubigerversammlung ist in Berlin für den 22. Oktober terminiert. | |
Unseld-Berkéwicz, die mit ihrer Stiftung 61 Prozent am Verlag hält, will | |
das Unternehmen mit dem Insolvenzplan von einer Kommandit- in eine | |
Aktiengesellschaft umwandeln. Der mit ihr verfeindete | |
Minderheitsgesellschafter Hans Barlach (39 Prozent) würde dadurch | |
weitreichende Mitspracherechte verlieren. | |
Barlach lehnt das Konzept ab. Im September hatte das Landgericht Frankfurt | |
der Familienstiftung per einstweiliger Verfügung untersagt, dem | |
Sanierungsplan auf der Gläubigerversammlung zuzustimmen. | |
Dagegen hat Unseld-Berkéwicz Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. Für | |
die Verhandlung gibt es noch keinen Termin. Das OLG stellte jetzt jedoch | |
gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro die | |
Zwangsvollstreckung der einstweiligen Verfügung vorläufig ein. Der Verlag | |
ist 2010 von Frankfurt nach Berlin umgezogen. | |
Bei einer ersten Gläubigerversammlung am Dienstag hatten die Berechtigten | |
weitgehend einvernehmlich für eine Fortsetzung des bisherigen | |
Insolvenzverfahrens votiert. | |
2 Oct 2013 | |
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