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# taz.de -- Insolvenzplan für Suhrkamp-Verlag: Familienstiftung darf zustimmen
> Gegen eine Sicherheitsleistung von 100.000 Euro wurde ein entsprechendes
> Verbot vom Gericht aufgehoben. Die Umwandlung des Verlags in eine AG
> rückt etwas näher.
Bild: Im Regal immer wieder schön anzusehen: die bunten Bücher von Suhrkamp.
FRANKFURT/BERLIN dpa | Im Streit um die Zukunft von Suhrkamp kann die
Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz dem Insolvenzplan
zustimmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt setzte nach Mitteilung vom
Mittwoch ein zuvor vom Landgericht Frankfurt erlassenes Verbot vorläufig
aus. Die Gläubigerversammlung ist in Berlin für den 22. Oktober terminiert.
Unseld-Berkéwicz, die mit ihrer Stiftung 61 Prozent am Verlag hält, will
das Unternehmen mit dem Insolvenzplan von einer Kommandit- in eine
Aktiengesellschaft umwandeln. Der mit ihr verfeindete
Minderheitsgesellschafter Hans Barlach (39 Prozent) würde dadurch
weitreichende Mitspracherechte verlieren.
Barlach lehnt das Konzept ab. Im September hatte das Landgericht Frankfurt
der Familienstiftung per einstweiliger Verfügung untersagt, dem
Sanierungsplan auf der Gläubigerversammlung zuzustimmen.
Dagegen hat Unseld-Berkéwicz Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. Für
die Verhandlung gibt es noch keinen Termin. Das OLG stellte jetzt jedoch
gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro die
Zwangsvollstreckung der einstweiligen Verfügung vorläufig ein. Der Verlag
ist 2010 von Frankfurt nach Berlin umgezogen.
Bei einer ersten Gläubigerversammlung am Dienstag hatten die Berechtigten
weitgehend einvernehmlich für eine Fortsetzung des bisherigen
Insolvenzverfahrens votiert.
2 Oct 2013
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