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# taz.de -- Streit um Suhrkamp-Verlag: Das Drama geht weiter
> Ein Gericht stoppt vorläufig den Sanierungsplan der Verlagschefin. Sie
> wollte Suhrkamp in eine AG umwandeln und die Minderheitsgesellschafter
> entmachten.
Bild: Mit seinem Eilantrag erfolgreich: Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach
FRANKFURT/BERLIN dpa | Der Insolvenzplan zur Umwandlung des
traditionsreichen Suhrkamp Verlags in eine Aktiengesellschaft droht zu
scheitern. Das Landgericht Frankfurt hat der Familienstiftung von
Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz am Dienstag per einstweiliger Verfügung
untersagt, dem Sanierungsplan auf der Gläubigerversammlung zuzustimmen.
Eine Kammer für Handelssachen gab damit in vollem Umfang einem Eilantrag
von Minderheitsgesellschafter Hans Barlach statt, der mit Unseld-Berkéwicz
seit Jahren zerstritten ist. Die Stiftung will Berufung gegen die
Entscheidung einlegen.
Die Vorsitzende Richterin Claudia Müller-Eising hatte den Beschluss damit
begründet, der Insolvenzplan sei einseitig auf die Belange der
Familienstiftung als Mehrheitseigentümer ausgerichtet. Die Umwandlung in
eine AG habe allein das Ziel, sich vom Minderheitsgesellschafter zu
trennen. Die Stiftung habe damit ihre „Treuepflicht“ gegenüber Barlach
verletzt. Dessen in der Schweiz ansässige Medienholding müsse bei einer
Umwandlung in eine AG außerdem mit erheblichen steuerlichen Nachteilen
rechnen.
Suhrkamp soll nach dem Willen der Verlagschefin in einem Insolvenzverfahren
von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Das
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte vergangene Woche den Insolvenzplan
für das traditionsreiche Haus zugelassen. Barlach, der die Insolvenzgründe
anzweifelt, würde durch die Umwandlung weitreichende Mitspracherechte
verlieren.
Der Verlag, der Anfang 2010 von Frankfurt nach Berlin umgezogen ist,
kündigte umgehend Berufung gegen das „falsche Urteil“ an. Auch im Falle
eines „Stimmverbots“ für die Familienstiftung sei der Insolvenzplan nicht
gefährdet, da auf der Gläubigerversammlung die Zustimmung der Mehrheit der
Gruppen vorliegen werde. Dagegen sagte ein Gerichtssprecher in Frankfurt,
dass auch die Gesellschafter als Gruppe dem Plan mehrheitlich zustimmen
müssten. Der Termin für die Gläubigerversammlung steht noch nicht fest.
Das Frankfurter Gericht hatte vergangene Woche in der Verhandlung über den
Eilantrag Barlachs einen Gesprächstermin über einen möglichen Vergleich der
beiden Kontrahenten angeregt. Dies hatte die Verlagsleitung jedoch
abgelehnt.
11 Sep 2013
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