# taz.de -- Rechtsstreit um den Suhrkamp Verlag: Insolvenz oder nicht? | |
> Nachdem der Minderheitsgesellschafter vorerst auf sein Geld verzichtet, | |
> schien die Verlagspleite abgewendet. Nun gibt es eine neue | |
> Gerichtsentscheidung. | |
Bild: Das neue Urteil ist eine ziemliche Klatsche für Verlagsleiterin Ulla Uns… | |
Wie pleite ist Suhrkamp nach der neuesten Gerichtsentscheidung? Laut | |
Minderheitseigentümer Hans Georg Barlach ist der Verlag endgültig „vor der | |
Insolvenz gerettet“. Laut Verlagssprecherin Tanja Postpischil wird der | |
Beschluss des Landgerichts Frankfurt mit seinen Konsequenzen „im Augenblick | |
durch den Verlag und seine Berater geprüft“. Die Prüfung könnte länger | |
dauern, die Lage ist nämlich kompliziert. | |
Seit Barlach sich 2006 bei Suhrkamp einkaufte, liefert er sich mit | |
Verlagsleiterin Ulla Unseld-Berkéwicz vielfältige juristische und | |
publizistische Gefechte. In einem früheren Gerichtsverfahren hatte Barlach | |
darum gekämpft, dass ihm eine Gewinnausschüttung zusteht. Unseld-Berkéwicz | |
hatte über ihre Anwälte dagegengehalten. Aber das Gericht erkannte Barlach | |
2,2 Millionen Euro zu. | |
Suhrkamp beantragte daraufhin im Mai dieses Jahres ein | |
[1][Schutzschirm-Insolvenzverfahren], weil der Verlag so viel Geld nicht | |
auftreiben könne. Barlach erklärte daraufhin, auf die Auszahlung des ihm | |
zustehenden Gewinns so lange zu verzichten, bis der Verlag wieder genug | |
Geld hat. Die Insolvenz schien abgewendet. | |
## Gewinnausschüttung verlangt | |
Anschließend verlangte aber die Familienstiftung, über die Unseld-Berkéwicz | |
die Mehrheit der Suhrkamp-Anteile hält, eine Gewinnausschüttung des | |
Verlags. Diese Forderung ist „rechtsmissbräuchlich“, entschied nun das | |
Landgericht Frankfurt. Offensichtlich werde die Forderung nur deshalb | |
erhoben, um Suhrkamp in die Insolvenz zu schicken und Barlach so „aus der | |
Gesellschaft zu drängen oder [seine] Stellung als Gesellschafter zu | |
schwächen“. Dies sei allerdings „weder Sinn und Zweck eines | |
Insolvenzverfahrens noch mit den Treuepflichten eines Gesellschafters | |
gegenüber der Gesellschaft vereinbar“. | |
Das Gericht zitiert zudem den alten Rechtsgrundsatz, wonach „venire contra | |
factum proprium“ – das Handeln entgegen früheren Verhaltens – unzulässig | |
ist. Weil Unseld-Berkéwicz in dem früheren Gerichtsverfahren gegen eine | |
Gewinnausschüttung für Barlach war, kann sie jetzt nicht selbst einseitig | |
eine für sich beanspruchen. | |
Das Urteil ist eine ziemliche Klatsche für Unseld-Berkéwicz. Was bisher nur | |
vermutet wurde, hat erstmals auch ein Gericht festgestellt: dass die | |
Insolvenz ein bewusster Schachzug ist, um den verhassten Miteigentümer aus | |
dem Unternehmen zu drängen und die alleinige Kontrolle zu erlangen. | |
Das Landgericht Frankfurt hat allerdings im Rahmen des Eilverfahrens | |
lediglich angeordnet, dass Unseld-Berkéwicz vorübergehend auf ihre | |
Forderung verzichten muss – bis zum Ende des Schutzschirmverfahrens, also | |
für wenige Wochen. Was danach passieren könnte? Wird noch geprüft. | |
23 Jul 2013 | |
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## AUTOREN | |
Sebastian Heiser | |
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