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# taz.de -- Neue Runde im Suhrkamp-Streit: Keinen Cent für Barlach
> Der Verlag versucht, die Auszahlung des rebellischen Gesellschafters zu
> verhindern. Ein gerichtlicher Sachverwalter steht jetzt zwischen ihm und
> dem Geld.
Bild: Hans Barlach ist hier nicht sonderlich wohl gelitten.
BERLIN taz | Neuer Move im Suhrkamp-Streit: Der traditionsreiche Literatur-
und Sachbuchverlag hat einen Antrag auf Einleitung eines sogenannten
Schutzschirmverfahrens nach dem „Gesetz zur weiteren Erleichterung der
Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) beim zuständigen Amtsgericht in
Berlin-Charlottenburg eingereicht.
Hintergrund ist, dass der mit 39 Prozent an Suhrkamp beteiligte
Minderheitengesellschafter Hans Barlach auf eine Auszahlung von
bilanziellen Gewinnen in Millionenhöhe bestanden hat, in der Sache auch vor
Gericht recht bekam - die Ausschüttung den Verlag allerdings finanziell
gefährdet hätte. So hat die Suhrkamp-Geschäftsführung diesen Schritt
vollzogen.
Offenbar war das die letzte Möglichkeit, den Verlag zu retten. „Im Rahmen
des jetzt beantragten Verfahrens“, pressemitteilt Suhrkamp, „können diese
Ausschüttungsverpflichtungen suspendiert und der Verlag in seiner Existenz
geschützt werden.“ Im Klartext: Barlach bekäme, wenn dem Antrag
stattgegeben wird, kein Geld. Suhrkamp bliebe aber handlungsfähig.
Mitarbeiterverträge sind durch die Antragstellung nicht betroffen.
Autorenverträge bleiben bestehen.
Damit hat die Auseinandersetzung zwischen der Suhrkamp-Verlegerin Ulla
Berkewicz und Hans Barlach eine neue Stufe erreicht. In mehreren
Gerichtsverfahren streitet man sich seit Monaten, was im schlimmsten Fall
zu einer Zerschlagung, faktisch also zu einer Auflösung des renommierten
Verlages führen könnte. Mit dem Antrag versucht der Suhrkamp-Verlag die von
Hans Barlach blockierten Entscheidungsmöglichkeiten wieder zu öffnen.
Wichtige Entscheidungen würden unter einem solchen Schutzschirm nur noch
unter Mitwirkung von Sachwaltern vollzogen, zum vorläufigen Sachwalter hat
das Amtsgericht den Rechtsanwalt Rolf Rattunde bestellt. Damit werden diese
Entscheidungen den andauernden Auseinandersetzungen auf Gesellschafterebene
entzogen.
Weiter heißt es in der Mitteilung: „Das Schutzschirmverfahren ist kein
klassisches Insolvenzverfahren.“ Wie es bei Suhrkamp weitergeht, bleibt
allerdings weiterhin offen. „Das Schutzschirmverfahren ermöglicht im
Interesse beider Gesellschafter den Fortbestand des Verlages im Sinne der
von Siegfried Unseld begründeten Tradition und seiner Ziele“, betont die
Pressemitteilung ausdrücklich. Ob das auch die Ziele von Hans Barlach sind,
der ja offenbar Gesellschafter bleibt, ist zu bezweifeln.
27 May 2013
## AUTOREN
Dirk Knipphals
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