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# taz.de -- Neuer Stress bei Suhrkamp: Worte auf der Waage
> Hans Barlach streitet sich mit Peter Handke und Rainald Goetz – über
> seinen Anwalt. Unklar ist, ob er den Autoren mit einem Verlagsausschluss
> drohen will.
Bild: Peter Handke nannte Hans Barlach einen „Unhold“.
Es ist gerade einmal eine Woche her, dass der
Suhrkamp-Minderheitsgesellschafter Hans Barlach vom Frankfurter Landgericht
[1][2,2 Millionen Euro] aus den Verlagsgewinnen des Geschäftsjahrs 2010
zugesprochen bekam, da sorgt eine neue Pressemitteilung des Hamburger
Unternehmers für Verwirrung. Diesmal geht es um Worte, die in Berlin vor
Gericht gesagt wurden – oder eben nicht.
Nach der Frankfurter Urteilsverkündung hatten die [2][Frankfurter
Allgemeine Zeitung (FAZ]) und Süddeutsche Zeitung Barlach mit dem Satz „Ein
Autor, der mich in derartiger Form beschimpft, gehört aus dem Verlag
geschmissen“ zitiert. Barlach habe diesen Satz in einer Berliner
Verhandlung „über seinen Anwalt ausrichten“ lassen, so die FAZ. Die Drohung
sei nicht schriftlich protokolliert, doch es gebe „mehrere Zeugen“.
Der schimpfende „Autor“ sind in diesem Fall zwei: die Schriftsteller
Rainald Goetz und Peter Handke. Letzterer hatte Barlach in einem Artikel
als [3][„Unhold“] beschimpft, Goetz nannte den Unternehmer [4][in einem
Interview] einen „Wimp“ und „Feigling“. Barlach schreibt dazu, er habe …
„als persönlich Betroffener (…) kritisch über Herrn Handke und Herrn Goetz
geäußert“, was ihm vom Suhrkamp-Verlag „nunmehr vor Gericht zum Vorwurf“
gemacht werde.
Der in der Presse zitierte Satz hingegen stamme gar nicht von ihm und sei
auch nicht so geäußert worden: „Zur richtigen rechtlichen Einordnung für
das Gericht hat der Anwalt im Rahmen der mündlichen Verhandlung als
Argument für eine verteidigende öffentliche 'Gegenerklärung' von mir gegen
die Schmähkritiken von Herrn Handke und Herrn Goetz die Überlegung ins Feld
geführt, dass solche reinen Schmähkritiken von Autoren derartig schwer
wiegend würden und sogar ein Grund sein könnten, das Vertragsverhältnis zu
diesen Autoren in Frage zu stellen.“ Es sei lediglich um eine rechtliche
Einordnung gegangen.
Allerdings sind auf dem Wege der „rechtlichen Einordnung“ vor Gericht seit
Dezember vergangenen Jahres schon die Geschäftsführung des Verlags
abberufen und die vom Verlag zur Vermögensbildung gedachten Gewinne dem
Minderheitsgesellschafter Barlach zugesprochen worden. Nach [5][diesen
juristischen Teilerfolgen] im jahrelangen Streit zwischen Barlach und der
Familienstiftung muss man Barlachs jüngste Äußerung sehr ernst nehmen. Für
die kommenden Urteilsentscheidungen ist mit dem Schlimmsten zu rechnen.
29 Mar 2013
## LINKS
[1] /Urteil-im-Suhrkamp-Streit/!113160/
[2] http://m.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/suhrkamp/suhrkamp-prozess-das-u…
[3] /!107641/
[4] http://www.sueddeutsche.de/kultur/rainald-goetz-im-interview-wie-ein-stumpf…
[5] /Medienrechtler-zum-Suhrkamp-Streit/!111968/
## AUTOREN
Tim Caspar Boehme
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Literatur
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