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# taz.de -- Verlagsstreit um Suhrkamp: Bundesgerichtshof schreitet ein
> Des einen Etappensieg ist des anderen Zwischenniederlage: Der
> Insolvenzplan des Verlages wird einer erneuten Überprüfung unterzogen.
Bild: Damals noch: Böll, Adorno, Unseld. Heute dagegen: Schlammschlacht.
Es sah alles nach einer Beruhigung der Auseinandersetzungen um den Suhrkamp
Verlag aus. Sah. Nun sieht es eher wieder danach aus, dass der elend lange
und Nichtjuristen journalistisch kaum noch vermittelbare Streit um das
Verlagshaus mit der großen Geschichte, das immer noch zu den wichtigsten
deutschen Verlagen zählt, sich noch weiter hinziehen könnte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am späten Montag in einer vorher nicht
angekündigten Entscheidung eine neue „umfassende“ Prüfung des
Suhrkamp-Insolvenzplans angeordnet. Damit hatte eine Beschwerde des
Minderheitsgesellschafters Hans Barlach Erfolg.
Für die von Ulla Unseld-Berkéwicz geführte Familienstiftung ist der
BGH-Beschluss eine Niederlage. Ob der Insolvenzplan rechtmäßig ist, ließ
der BGH vorerst offen.
Im Mai 2013 hatte die Suhrkamp-Geschäftsführung um Unseld-Berkéwicz nach
langem Streit mit Barlach überraschend Insolvenz beantragt. Ein
Insolvenzplan sah die Umwandlung des Verlags in eine Aktiengesellschaft
vor. Bei dieser Umwandlung würde Barlachs Medienholding ihre starken
Kontroll- und Vetorechte aus dem bisherigen Gesellschaftervertrag
verlieren.
## Eigentlich waren alle dafür
Er wäre einfacher Minderheitsaktionär des Verlags geworden, den
Aufsichtsrat der AG zum Beispiel hätte die Mehrheitsseite ohne seine
Zustimmung bestimmen können; ihre Mitglieder waren bereits bekannt, unter
anderem sollte ihm der langjährige Suhrkamp-Autor Hans Magnus Enzensberger
angehören.
Aufgrund des Verlusts seiner Mitspracherechte spricht Barlach deshalb von
einer mutwillig herbeigeführten Zahlungsunfähigkeit, die nur dazu diene,
ihn und seine Medienholding auszubooten.
Zunächst hatte das Manöver von Unseld-Berkéwicz Erfolg. Das Amtsgericht
Berlin-Charlottenburg bestätigte im Januar den Insolvenzplan, dem die
Gläubiger des Verlags mit großer Mehrheit auch zustimmten; eigentlich waren
alle dafür, außer Hans Barlach.
Der legte allerdings auch gleich Beschwerde ein, die vom Landgericht Berlin
im Februar zunächst für unzulässig erklärt und in einem neuen Beschluss vom
April dann zurückgewiesen wurde. Barlach ging in die höhere Instanz.
## Der Ausgang ist offen
Der Bundesgerichtshof hob nun die beiden Beschlüsse des Landgerichts auf.
So habe das Gericht im Februar die Anforderungen an eine Klage höher
angesetzt als gesetzlich vorgesehen. Barlachs Beschwerde war also nicht
unzulässig. Der erneute Beschluss vom April wurde vom BGH aufgehoben, weil
das Landgericht seinen Beschluss vom Februar nicht nachträglich abändern
durfte.
Nun muss das Landgericht erneut über Barlachs Beschwerde gegen den
Insolvenzplan beraten. Am Ende wird das Landgericht die Beschwerde
vermutlich, wie schon im April, zurückweisen. Wenn Barlach dann erneut den
BGH anruft, wird dieser auch inhaltlich über den Insolvenzplan entscheiden
müssen.
Der Ausgang des Verfahren ist also nach wie vor offen. Es kommt nun aber
auch darauf an, ob beide Seiten bis zum Schluss durchhalten. Und, auch
nicht zu vergessen, ob der Verlag es aushält. Es wäre ein Tragödie, wenn
sein anerkannt weiterhin hoch interessantes Programm darunter ernsthaft
leiden würde.
22 Jul 2014
## AUTOREN
Christian Rath
Dirk Knipphals
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Ulla Unseld-Berkéwicz
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