Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Ein Album nur aus Samples: Copyright – Copyleft
> Das Album des dänischen DJ-Duos Den Sorte Skoles besteht nur aus Samples.
> Doch, ganz gleich welcher Länge, jedes bedarf einer Genehmigung.
Bild: Lauten aus Nahost wechseln sich ab mit afrikanischem Chorgesang, ein tür…
Eine Idee, die eine Debatte auslösen sollte. „Lektion III“, die jüngste
Produktion des dänischen DJ- und Produzentenduos Den Sorte Skole, hat nicht
nur eine künstlerische, sondern auch eine rechtliche Dimension.
Darum geht es: Martin Højland und Simon Dokkedal, die sich Den Skorte Sole
(Die schwarze Schule) nennen, haben ein Album produziert, das in seinen
anderthalb Stunden Laufzeit ausschließlich aus Samples besteht. 10.000 an
der Zahl, aus 250 Originalsongs der verschiedensten Epochen und
Weltgegenden herrührend. Was die künstlerische Qualität betrifft, ist
„Lektion III“ eine welthaltige Musik-Montage geworden. Sie dürfte all
denjenigen zusagen, die disparate Musiken gebündelt und geremixt im
Zusammenhang hören wollen.
Lauten aus Nahost wechseln sich ab mit afrikanischem Chorgesang, ein
türkischer Beat wird mit einer Funk-Gitarre verschnitten. Interessierte
können nachlesen, was woher kommt: Im 41-seitigen PDF-Booklet sind alle
gesampelten Werke und Künstler von DAF bis Fela Kuti aufgeführt.
Die Spuren sind sorgfältig übereinandergelegt, das Album fließt fast zu
harmonisch dahin – Den Sorte Skole haben aus 250 Quellen ein völlig neues
Werk geschaffen. Neu ist das nicht: Die Technik reinen Samplings kennt man
etwa von den US-Aktivisten Negativland. Rechtliche Fragen aber gestalten
sich komplizierter.
## Kraftwerk gegen Setlur
Das dänische Duo hat die Samples ohne Genehmigung verwendet. Ihr Album wird
nicht verkauft, sondern als Download (und Stream) verschenkt – das heißt,
spenden darf man schon. Streng genommen ist der Download illegal – dafür
aber müssten sich wohl Den Sorte Skole verantworten. Die Lizenzierung
wollte das Duo laut Auskunft mit dem Weltverband der Phonoindustrie (IFPI)
pauschal regeln. Vergeblich. In Deutschland gab es Ende 2012 ein das
Musiksampling betreffendes Urteil des Bundesgerichtshofs. Kraftwerk gewann
damals gegen Sabrina Setlur, die ein zweisekündiges Sample der Band benutzt
hatte.
Jedes Sample, ganz gleich welcher Länge, bedarf einer Genehmigung. Bei
„Lektion III“ handelt es sich um eine Kopplung mit längeren Ausschnitten.
Das Einholen aller Copyrights – Track by Track – hätte das Projekt
verhindert. In einem Interview mit dem Blog Nothing but hope and passion
fordern Den Sorte Skole eine pauschale Abgabe und das verpflichtende
Registrieren von Samples. Es ist wert, Lizenzierungsfragen und deren
Vereinfachung am Beispiel des dänischen Duos zu diskutieren.
3 Feb 2014
## AUTOREN
Jens Uthoff
## TAGS
Musik
DJ
Copyright
Ausstellung
Bundesverfassungsgericht
Abschlussbericht
Folkmusik
Protestsong
## ARTIKEL ZUM THEMA
Ausstellung über die Band Negativland: World of „funnymen“
Der Schweriner Kunstverein zeigt eine Ausstellung über die Praktiken der
kalifornischen Culture-Jamming-Pioniere Negativland.
Bundesverfassungsgericht zu Samples: Zwei Sekunden Kraftwerk
Produzent Moses Pelham streitet in Karlsruhe für die freie Verwendung von
Samples. Ohne die ist HipHop nicht mehr möglich, sagt er.
Festival Club Transmediale Berlin: Das ferne Beben der Utopie
Viel Platz für diverse Rezeptionsweisen elektronischer Musik und eine
Würdigung der russischen Avantgarde. Eindrücke vom 15. CTM-Festival Berlin.
Folkband The Hidden Cameras: Zwischen Büro und Club
Der Unternehmensberater Jens Schärdel ist Bassist der erfolgreichen
kanadischen Folkband The Hidden Cameras. Ganz schön stressig.
Hannes Wader über politische Lieder: „Ich bin dazu gezwungen worden“
Der Liedermacher geht wieder auf Deutschland-Tournee. Ein Gespräch über
das, was gestern noch galt und heute oder morgen vielleicht nicht mehr.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.