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# taz.de -- Die nächste Hartz-IV-Reform: „Das letzte Wort hat der Gesetzgebe…
> Schärfere Sanktionen, zeitlich begrenzte Zuschüsse für Selbstständige?
> Eine Kommission erarbeitet Vorschläge für eine Reform des
> Arbeitslosengelds II.
Bild: Noch ist nicht entschieden, was bei der Hartz-IV-Reform herauskommt
BERLIN taz | Empfänger von Arbeitslosengeld II, dem sogenannten Hartz IV,
müssen sich auf neue Regelungen einstellen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe
hat Vorschläge zur Reform des Sozialgesetzbuchs II erarbeitet. Allerdings
besteht – anders als Bild am Mittwoch berichtete – noch kein Konsens über
einige Vorstöße.
Fest steht: Die Hartz-Gesetze sollen vereinfacht werden. Im November 2012
hatten Sozial- und Arbeitsminister von Bund und Ländern deshalb eine
Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese erarbeitet mit den kommunalen
Spitzenverbänden und der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Juni 2013
Vorschläge.
Einige könnten das Leben von Hartz-IV-Beziehern und Jobcentermitarbeitern
vereinfachen. So besteht in der Arbeitsgruppe etwa Konsens, dass die
Sozialleistung künftig nur noch alle 12 Monate und nicht, wie bisher, alle
6 Monate neu beantragt werden muss. Auch soll das Jobcenter Beträge bis zu
50 Euro, die zu viel ausgezahlt wurden, nicht mehr zurückfordern.
Allerdings könnten bei der Reform auch deutliche Verschlechterungen für
Hartz-IV-Empfänger herauskommen. „Wenn wir es einfacher machen wollen, wird
es sicher auch wieder etwas ungerechter werden“, zitierte Bild
BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt. So hat die BA vorgeschlagen, dass
Selbstständige, die sich nur mit einem Zuschuss vom Amt über Wasser halten
können, auf diesen künftig nur noch maximal zwei Jahre lang Anspruch haben
sollen, statt unbegrenzt. „Nach zwei Jahren zeigt sich, wenn ein
Geschäftsmodell nicht trägt“, sagte Ilona Mirtschin, eine Sprecherin der
BA. Der Vorstoß ist jedoch nicht von allen Arbeitsgruppenmitgliedern
abgenickt worden.
Die BA hatte auch ihre Mitarbeiter aufgefordert, Vorschläge zu machen.
Herausgekommen ist ein 60-seitiges Dokument, aus dem die Bild-Zeitung
einzelne Punkte so präsentiert, als sei sich die Bundesregierung über sie
bereits einig. So hatten Mitarbeiter gefordert, erwachsenen
Leistungsempfängern, die in 7 Wochen dreimal unentschuldigt einem Termin
fernbleiben, die Gelder ganz zu streichen. Bisher wird in solchen Fällen
der Hartz-IV-Satz um 10 Prozent gekürzt. Allerdings sind die Vorschläge der
Mitarbeiter bisher nicht in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingespeist
worden.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist gleichwohl dagegen, schärfere
Sanktionen einzuführen. Dies sei „menschenfern“, sagt Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Verbands. Vielmehr müsse man den Regelsatz von
monatlich 391 Euro auf 464 Euro anheben. Katja Kipping, Vorsitzende der
Linkspartei, kritisiert, dass an der Bund-Länder-AG keine Vertreter von
Erwerbslosen-, Hartz-IV-Initiativen und Gewerkschaften beteiligt seien.
Aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) hieß es am Mittwoch, die AG werde
in diesem Jahr ihre Arbeit abschließen. Erst dann werde die Bundesregierung
entscheiden, welche Vorschläge sie aufnehme. „Zurzeit gibt es noch keine
Festlegungen. Das letzte Wort hat der Gesetzgeber“, sagt Christian
Westhoff, stellvertretender BMAS-Sprecher.
23 Apr 2014
## AUTOREN
Eva Völpel
## TAGS
Arbeitslosengeld
Hartz IV
Reform
Agentur für Arbeit
Sanktionen
Arbeitslosengeld
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Gentrifizierung
Linksfraktion
Arbeitslosigkeit
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