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# taz.de -- Verschwendung von Lebensmitteln: 44 Prozent Abfall
> Fast die Hälfte der Lebensmittel in der Gastronomie landet im Abfall. Das
> Umweltbundesamt will Vorschriften für die Weitergabe von Resten
> überprüfen.
Bild: Schön aufessen! – Leckerer Spargelsalat aus dem mecklenburgischen Stin…
BERLIN taz | Wer auswärts isst, verursacht oft eine besonders große
Verschwendung von Lebensmitteln. 44 Prozent der Nahrungsmittel in
Restaurants, Großküchen oder bei Veranstaltungen „landen vorzeitig im
Abfall“, zeigen erste Ergebnisse eines Forschungsprojekts des
Umweltbundesamts. In privaten Haushalten liege die Quote nur bei 17
Prozent.
Da die Deutschen aber insgesamt viel mehr zu Hause statt auswärts essen,
sind die Haushalte absolut gesehen die größten Verschwender auf der
Verbraucherseite: 82 Kilogramm pro Person werden dort jährlich im Schnitt
zu früh weggeworfen. 23,6 Kilogramm sind es beim „Außer-Haus-Konsum“. Die
meisten Abfälle entstehen jedoch auf der Produktionsseite: in der
Landwirtschaft.
Die Zahlen unterscheiden nicht zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren
Abfällen. Als unvermeidbar gelten zum Beispiel Kartoffelschalen, als
vermeidbar noch essbare Karotten. Anzunehmen ist aber, dass die Mehrheit
vermeidbar ist. Einer früheren Studie zufolge lag der Anteil bei gut der
Hälfte.
## Gravierende Umweltschäden
„Die Kosten der Lebensmittel in der Gastronomie scheinen geringer zu sein
als die Kosten für das Personal oder das Rohstoffmanagement“, sagte
Wissenschaftlerin Ulrike Eberle, die an der Studie mitgearbeitet hat. Die
Verschwendung hat gravierende Folgen für die Umwelt. Die Behörde rechnet
vor, dass fünf Prozent des Treibhausgasausstoßes in Deutschland durch
Lebensmittelverluste entstünden. Zudem werden unnötig Ackerflächen und
Wasservorräte in Anspruch genommen sowie umweltschädliche Pestizide und
Dünger freigesetzt. Gleichzeitig hungern auf der Erde derzeit rund 840
Millionen Menschen.
Die Behörde empfiehlt deshalb, „Haftungs- und Hygienevorschriften, die
unnötigerweise zu Lebensmittelabfällen führen,“ einzuschränken oder zu
streichen. Das treffe möglicherweise zum Beispiel auf eine Vorschrift zu,
wonach Unternehmen für eventuelle Schäden haften, wenn sie Lebensmittel mit
abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum an karitative Initiativen
weitergeben.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßte diesen
Vorschlag. Im übrigen untersützte die Organisation bereits „im Rahmen der
Branchenmöglichen eine Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung“.
27 Jun 2014
## AUTOREN
Jost Maurin
## TAGS
Gastronomie
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