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# taz.de -- Kommentar Urteil zu CIA-Gefängnissen: Europa ist kein Hinterhof
> Der Europäische Gerichtshof macht deutlich: Auch Terroristen haben
> Menschenrechte. Die USA könnten bald öfter auf der Anklagebank sitzen.
Bild: Nahe der Geheimdienstschule bei Stare Kiejkuty gab es 2005 Geheimgefängn…
Europäische Staaten dürfen keine Foltereinrichtungen der CIA auf ihrem
Staatsgebiet dulden. Sonst verstoßen sie selbst gegen das Folterverbot. Das
ist der Kern des Urteils, das der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte jetzt in Straßburg verkündete.
Europa darf sich nicht zum Handlanger für CIA-Praktiken machen lassen, die
die Amerikaner – mit gutem Gefühl für Recht und Unrecht – nicht auf ihrem
eigenen Staatsgebiet sehen wollen. Europa ist kein Hinterhof für schmutzige
Geheimdienstmethoden, wie etwa das sogenannte Waterboarding. Europa ist
keine Region minderer Menschenrechtsstandards.
Im Gegenteil. Das Straßburger Urteil nennt klar die Taten der USA und die
Mithilfe Polens beim Namen und verurteilt diese als massiven Verstoß gegen
europäische Menschenrechte. Gut, dass dieses Urteil einstimmig fiel.
Beschämend ist dagegen, dass ein stolzer Staat wie Polen – der sich selbst
gern als europäische Führungsnation sieht – zu dieser Selbstkorrektur nicht
in der Lage war. Obwohl die USA unter Präsident Barack Obama die Politik
der CIA-Geheimgefängnisse längst aufgegeben hat, scheint der Druck der
US-Regierung noch groß genug zu sein, dass die polnische Regierung keine
Kritik zu äußern wagte und die polnische Justiz faktisch jede ernsthafte
Untersuchung verweigerte und verhinderte.
Umso erfreulicher ist das schnörkellose Urteil des Gerichtshofs aus
Straßburg. Es macht deutlich, dass auch Terroristen Menschenrechte haben
und dass der Kampf gegen den Terror nie die eigenen Werte verraten darf.
Das ist die Stärke Europas. Und daran müssen sich die europäischen
Institutionen immer wieder selbst erinnern.
Polen hat vermutlich nicht damit gerechnet, sich je wegen der
CIA-Unterstützung verantworten zu müssen. Genauso wie die Bundesregierung
bis heute glaubt, die Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit der
NSA unter der Decke halten zu können. Deshalb hat das Straßburger Urteil
Wirkung über den konkreten Fall hinaus.
Wer heute Daten für das teilweise völkerrechtswidrige
US-Drohnen-Mord-Programm liefert, könnte sich in einigen Jahren ebenfalls
in Straßburg auf der Anklagebank wiederfinden. Deutschland sollte nun also
nicht auf Polen herunterschauen, sondern schleunigst vor der eigenen Tür
kehren.
24 Jul 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
CIA
Guantanamo
Folter
Geheimdienst
EuGH
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