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# taz.de -- Edwar Snowden und Deutschland: Immer auf der Flucht
> Der ehemalige NSA-Mitarbeiter soll nach Meinung des Bundesjustizministers
> Heiko Maas in die USA zurückkehren. Sein Asyl in Russland läuft formell
> Ende Juli aus.
Bild: So rosa-weichgezeichnet wie hier sieht Edward Snowdens Zukunft wohl nicht…
BERLIN dpa | Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) rät dem ehemaligen
NSA-Mitarbeiter Edward Snowden zu einer Rückkehr in die USA. „Er ist erst
Anfang 30 und will sicher nicht den Rest seines Lebens auf der ganzen Welt
gejagt werden oder von einem Asyl zum nächsten wandern“, sagte Maas.
„Wie man hört, sind wohl die Anwälte von Herrn Snowden in Verhandlungen mit
amerikanischen Stellen, ob er möglicherweise in die USA zurückkehrt, um
sich dort einem Verfahren zu stellen“, sagte der Minister. Wenn sich beide
Seiten einig werden könnten, wäre damit auch Snowden am meisten gedient.
„Denn sonst wird er immer auf der Flucht sein vor den
US-Strafverfolgungsbehörden“, sagte Maas.
Snowden hatte vor gut einem Jahr in großem Stil vertrauliche Dokumente über
die Überwachungspraxis der National Security Agency und anderer
Geheimdienste an die Öffentlichkeit gebracht. Die USA suchen ihn per
Haftbefehl und haben ein Festnahmeersuchen an die Bundesregierung
übermittelt - für den Fall, dass Snowden nach Deutschland kommen sollte.
Seit Anfang August 2013 hat der heute 31 Jahre alte US-Bürger Asyl in
Russland - begrenzt auf ein Jahr. Das heißt, die Aufenthaltserlaubnis läuft
formell Ende Juli aus. Die Entscheidung der Russen über eine mögliche
Verlängerung steht noch aus.
## Befragung bisher abgelehnt
Die Opposition bemüht sich seit Monaten, Snowden für eine Aussage vor dem
NSA-Untersuchungsausschuss nach Deutschland zu holen. Linke und Grüne
wollen dafür notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die
Bundesregierung hat eine Vernehmung des Amerikaners in Deutschland bislang
aber immer abgelehnt und dies mit einem angeblich drohenden Schaden für das
deutsch-amerikanische Verhältnis begründet.
Zu der Option, dass Snowden noch nach Deutschland kommen könnte, äußerte
sich Maas zurückhaltend, aber auch nicht mit einem endgültigen Nein. „Das
sehe ich im Moment eher nicht“, sagte der Ressortchef. Am Ende komme es
dabei auf den NSA-Ausschuss an. „Wir sind nicht völlig frei in dieser
Entscheidung“, betonte er. „Wenn Herr Snowden Mitarbeiter eines deutschen
Geheimdienstes wäre, hätte er sich nach deutschem Recht möglicherweise
strafbar gemacht.“
Über das Festnahmeersuchen Washingtons hat die Bundesregierung noch nicht
entschieden. „Wir sind da sehr zurückhaltend und kritisch und wollen von
den Vereinigten Staaten sehr genau wissen, wie die Umstände wären, wenn
sich Snowden einem Verfahren in den USA stellen würde“, sagte Maas.
„Hierzu haben wir einige Fragen an die US-Regierung geschickt, aber noch
keine Antworten bekommen. Insofern gibt es für uns im Moment keinen Grund,
auf einer unsicheren Datenbasis über ein Ersuchen der USA zu entscheiden.“
## Kein Moralstrafrecht
Nach Meinung des SPD-Politikers hat Snowden Deutschland mit seinen
Enthüllungen Nutzen gebracht. „Insgesamt haben wir davon profitiert, weil
wir Dinge erfahren haben, die wir vorher nicht wussten. Es ist ein
Verdienst von Herrn Snowden, dass er uns da die Augen geöffnet hat“, sagte
Maas.
„Und er hat uns eine Grundlage gegeben, auf der wir entscheiden können, ob
wir wollen, dass sich das alles so in Richtung totale Überwachung
weiterentwickelt.“ Snowden habe eine große öffentliche Debatte angestoßen
und das Bewusstsein aller Bürger für das Thema Datensicherheit geschärft.
Maas räumte ein, die Bewertung von Snowdens Tat sei schwierig. „Wir haben
in Deutschland kein Moralstrafrecht“, betonte er. „Auch in Zukunft wird es
Fälle geben, in denen es Wertungsunterschiede gibt - zwischen dem, was
strafrechtlich relevant und was aber einige möglicherweise trotzdem noch
moralisch vertretbar finden. So wie im Fall von Edward Snowden.“
29 Jul 2014
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