| # taz.de -- Rechtlicher Hintergrund bei Waffenexport: Nur zur Selbstverteidigung | |
| > Verstößt die Regierung mit ihrer Waffenhilfe gegen eigene Grundsätze? | |
| > Exporte an Nicht-Nato-Staaten sind nur eingeschränkt genehmigungsfähig. | |
| Bild: Panzerabwehrwaffe Milan: In Deutschland gibt es strenge Restriktionen fü… | |
| Verstoßen Waffenlieferungen an kurdische Peschmerga gegen deutsche Gesetze? | |
| Der Export von Kriegswaffen (etwa Panzer und Gewehre) muss laut | |
| Kriegswaffenkontrollgesetz von der Bundesregierung genehmigt werden. „Die | |
| Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen | |
| bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, | |
| verwendet werden“, heißt es im Gesetz. Deutlicher wird das Gesetz nicht. | |
| Der Export sonstiger Rüstungsgüter (etwa Schutzwesten, gepanzerte | |
| Truppentransporter) muss laut Außenwirtschaftsgesetz ebenfalls genehmigt | |
| werden. Zuständig hierfür ist das Bundesamt für Wirtschaft und | |
| Ausfuhrkontrolle (Bafa) in Eschborn, das in politisch sensiblen Fällen | |
| Weisungen von der Bundesregierung bekommt. | |
| Verstoßen solche Waffenlieferungen gegen deutsche Grundsätze zum | |
| Rüstungsexport? | |
| Da die Gesetze vage sind, spielen die „Politischen Grundsätze der | |
| Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen | |
| Rüstungsgütern“ eine große Rolle. Sie binden die Regierung und das Bafa, | |
| können aber nicht gerichtlich eingeklagt werden. | |
| Dort gibt es strenge Restriktionen für Ausfuhren in Staaten, die weder der | |
| EU noch der Nato angehören. Danach kommen Genehmigungen „nicht in Betracht, | |
| wenn die innere Lage des betreffenden Landes dem entgegensteht, z. B. bei | |
| bewaffneten internen Auseinandersetzungen“. Auch Lieferungen an Länder, die | |
| „sich in bewaffneten äußeren Konflikten befinden“, scheiden grundsätzlich | |
| aus – es sei denn, es liegt ein Fall der Selbstverteidigung nach der | |
| UN-Charta vor. | |
| Eine Genehmigung von Waffenlieferung an die kurdischen Peschmerga wäre also | |
| nur dann genehmigungsfähig, wenn man die Attacken der IS-Milizen als | |
| Angriff von außen einstuft. | |
| Muss der Bundestag solchen Genehmigungen zustimmen? | |
| Gesetzlich ist das bisher nicht vorgesehen. | |
| Verstoßen diese Waffenlieferungen gegen das EU-Waffenembargo? | |
| Waffenlieferungen in den Irak sind seit Jahren grundsätzlich verboten. Ein | |
| entsprechender EU-Beschluss ist in der deutschen Außenwirtschaftsverordnung | |
| umgesetzt. Waffenlieferungen können danach aber ausnahmsweise genehmigt | |
| werden, wenn sie „von der Regierung Iraks“ für Zwecke der Terrorbekämpfung | |
| benötigt werden. Die Zentralregierung in Bagdad müsste der Lieferung an die | |
| Peschmerga also zustimmen. | |
| 21 Aug 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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