# taz.de -- Rechtlicher Hintergrund bei Waffenexport: Nur zur Selbstverteidigung | |
> Verstößt die Regierung mit ihrer Waffenhilfe gegen eigene Grundsätze? | |
> Exporte an Nicht-Nato-Staaten sind nur eingeschränkt genehmigungsfähig. | |
Bild: Panzerabwehrwaffe Milan: In Deutschland gibt es strenge Restriktionen fü… | |
Verstoßen Waffenlieferungen an kurdische Peschmerga gegen deutsche Gesetze? | |
Der Export von Kriegswaffen (etwa Panzer und Gewehre) muss laut | |
Kriegswaffenkontrollgesetz von der Bundesregierung genehmigt werden. „Die | |
Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen | |
bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, | |
verwendet werden“, heißt es im Gesetz. Deutlicher wird das Gesetz nicht. | |
Der Export sonstiger Rüstungsgüter (etwa Schutzwesten, gepanzerte | |
Truppentransporter) muss laut Außenwirtschaftsgesetz ebenfalls genehmigt | |
werden. Zuständig hierfür ist das Bundesamt für Wirtschaft und | |
Ausfuhrkontrolle (Bafa) in Eschborn, das in politisch sensiblen Fällen | |
Weisungen von der Bundesregierung bekommt. | |
Verstoßen solche Waffenlieferungen gegen deutsche Grundsätze zum | |
Rüstungsexport? | |
Da die Gesetze vage sind, spielen die „Politischen Grundsätze der | |
Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen | |
Rüstungsgütern“ eine große Rolle. Sie binden die Regierung und das Bafa, | |
können aber nicht gerichtlich eingeklagt werden. | |
Dort gibt es strenge Restriktionen für Ausfuhren in Staaten, die weder der | |
EU noch der Nato angehören. Danach kommen Genehmigungen „nicht in Betracht, | |
wenn die innere Lage des betreffenden Landes dem entgegensteht, z. B. bei | |
bewaffneten internen Auseinandersetzungen“. Auch Lieferungen an Länder, die | |
„sich in bewaffneten äußeren Konflikten befinden“, scheiden grundsätzlich | |
aus – es sei denn, es liegt ein Fall der Selbstverteidigung nach der | |
UN-Charta vor. | |
Eine Genehmigung von Waffenlieferung an die kurdischen Peschmerga wäre also | |
nur dann genehmigungsfähig, wenn man die Attacken der IS-Milizen als | |
Angriff von außen einstuft. | |
Muss der Bundestag solchen Genehmigungen zustimmen? | |
Gesetzlich ist das bisher nicht vorgesehen. | |
Verstoßen diese Waffenlieferungen gegen das EU-Waffenembargo? | |
Waffenlieferungen in den Irak sind seit Jahren grundsätzlich verboten. Ein | |
entsprechender EU-Beschluss ist in der deutschen Außenwirtschaftsverordnung | |
umgesetzt. Waffenlieferungen können danach aber ausnahmsweise genehmigt | |
werden, wenn sie „von der Regierung Iraks“ für Zwecke der Terrorbekämpfung | |
benötigt werden. Die Zentralregierung in Bagdad müsste der Lieferung an die | |
Peschmerga also zustimmen. | |
21 Aug 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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