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# taz.de -- Pläne von Justizminister Maas: Finanzierung von Terror bestrafen
> Justizminister Mass will das Strafrecht in Deutschland in Teilen
> verschärfen, um die Terrormiliz IS zu bekämpfen. Dem Koalitionspartner
> gehen die Pläne nicht weit genug.
Bild: „Für gewalttätige Terroristen wird es keine Toleranz geben“, sagt H…
BERLIN/KARLSRUHE dpa | Zur Bekämpfung der islamistischen Terrorgruppe IS
will Bundesjustizminister Heiko Maas das Strafrecht in zwei Punkten
verschärfen. Weitergehenden Forderungen der Union will er aber nicht
nachkommen. „Wir werden mit Entschlossenheit und Augenmaß auf den Terror
reagieren“, sagte der SPD-Politiker am Montag in Berlin.
Künftig soll sich strafbar machen, wer Deutschland verlässt, um sich an
schweren Gewalttaten im Ausland zu beteiligen oder sich dafür ausbilden zu
lassen. Eigens unter Strafe gestellt werden soll zudem die
Terrorismusfinanzierung.
„Für gewalttätige Terroristen wird es keine Toleranz geben“, sagte Maas. …
Ausreisen mutmaßlicher Dschihadisten zu unterbinden, soll eine Regelung an
Paragraf 89a des Strafgesetzbuchs anknüpfen. Darin sind für die
Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Straftat Freiheitsstrafen
von sechs Monaten bis zehn Jahren vorgesehen.
Daran soll sich auch ein neuer Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung
orientieren. Dies ziele auf alle, „die Geld sammeln, zur Verfügung stellen,
Umwege organisieren“, sagte Maas. Um Terrorgruppen wie den Islamischen
Staat (IS) im Kern zu treffen, müssten Finanzquellen trockengelegt werden.
## UN-Resolution
Hintergrund der Pläne ist eine Resolution des UN-Sicherheitsrats, die
kürzlich alle Staaten zu Maßnahmen gegen eine Rekrutierung neuer
Terrorkämpfer verpflichtet hatte. Konkrete Vorschläge will das
Justizministerium nun bis Jahresende erarbeiten. Seine Vorstellungen seien
mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Außenminister Frank-Walter
Steinmeier (SPD) besprochen, sagte Maas.
Der Minister sprach sich klar gegen weitere Strafrechtsverschärfungen aus.
Dies gelte besonders für Forderungen, Sympathiewerbung für terroristische
Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen. „Wir haben in Deutschland
bereits ein scharfes und ausdifferenziertes Terrorismus-Strafrecht.“ Der IS
sei inzwischen hierzulande verboten, so dass Werbemaßnahmen schon heute
strafbar seien. In Zusammenhang mit dem IS gebe es zudem Verfahren gegen
mehr als 200 Beschuldigte. Die Antwort auf den IS-Terror dürfe „niemals
dazu führen, dass wir unsere Grundrechte nachhaltig beschneiden“, betonte
Maas. „Reiner Aktionismus stoppt keine Terroristen.“
## Sympathiewerbung unter Strafe stellen?
Der Union gehen die geplanten Änderungen nicht weit genug. Sympathiewerbung
für Terrorvereinigungen müsse unter Strafe gestellt werden, wie es bis 2002
der Fall gewesen sei, verlangte CDU-Bundesvize Thomas Strobl in der Welt.
„Der Bundesjustizminister muss erklären, warum er die Grundrechte von
IS-Sympathisanten mehr schützen möchte als unsere Bürgerinnen und Bürger.“
In dieser Frage bestehe Gesprächsbedarf in der Koalition.
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU),
sagte der Saarbrücker Zeitung, es sei bedauerlich, wenn Union und SPD sich
nicht auf die Wiedereinführung der Strafbarkeit der Sympathiewerbung für
terroristische Vereinigungen einigen könnten.
Nach bundesweiten Aktionen gegen mutmaßliche Unterstützer islamistischer
Terrorgruppen am vergangenen Wochenende hat die Bundesanwaltschaft
Haftbefehle gegen zwei weitere Männer erwirkt. Ein 40-jähriger
Deutsch-Marokkaner und ein 31-jähriger Libanese sollen nach Angaben von
Montag Ausrüstung und Geld für den IS und die Miliz Ahrar al-Scham in
Syrien organisiert haben.
Schon am Samstag waren ein Tunesier und ein Russe festgenommen worden. Die
Behörden hatten Wohnungen in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg,
Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein
durchsucht.
20 Oct 2014
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„Islamischer Staat“ (IS)
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