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# taz.de -- Eilantrag stattgegeben: Gericht stoppt Räumung
> Die Bewohner der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg können
> vorerst bleiben.
Bild: Die Flüchtlinge können in der Schule bleiben - vorerst
Die drohende Räumung der von rund 45 Personen bewohnten ehemaligen
Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg ist vorerst abgewendet. Das
Verwaltungsgericht hat am Freitag einem entsprechenden Eilantrag eines
Hausbewohners stattgegeben. Der Beschluss bedeutet, dass die Schule nicht
geräumt werden darf, bevor das Gericht eine abschließende Entscheidung
getroffen hat.
Dabei handle es sich nicht um einen Vorentscheid zugunsten der
SchulbewohnerInnen, betonte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts gegenüber
der taz. Die Antragsteller hätten dem Gericht gegenüber jedoch
grundsätzlich ein Nutzungsrecht für die Schule deutlich machen können.
Für eine abschließende Entscheidung darüber, ob dieses Nutzungsrecht weiter
besteht, fehlten aber Informationen. Dass die noch nicht vorlägen, hätten
nicht die AntragstellerInnen zu verantworten, so der Sprecher. Um deren
Rechte zu wahren, sei deshalb die Zwischenverfügung getroffen worden. Wann
es zu einem endgültigen Beschluss kommen wird, ließ der Sprecher offen.
Die leer stehende Schule war im Dezember 2012 von Flüchtlingen aus dem
Protestcamp vom Oranienplatz besetzt worden. Der Bezirk duldete die
Besetzung zunächst. Im Juni 2014 verließ die Mehrzahl der Flüchtlinge die
Schule auf Drängen des Bezirksamts. Durch eine Besetzung des Daches
handelten rund 45 Personen indes mit dem Bezirk Sonderkonditionen aus.
Diese beinhalteten, dass sie in einem Teil des Hauses bleiben können, auch
wenn dort ein vom Land finanziertes Flüchtlingsheim entsteht.
Der Antragsteller aus den Reihen der BewohnerInnen argumentierte vor
Gericht nun mit diesem zwischen dem Bezirk und den Dachbesetzern
geschlossenen Papier, das die Sonderkonditionen festschreibt. Das Papier
trägt die Unterschrift von Baustadtrat Hans Panhoff und Finanzstadträtin
Jana Borkamp (beide Grüne). Mit diesem Papier und dem weiteren Verhalten –
der Bezirk stellte Hausausweise aus – sei den Bewohnern ein Nutzungsrecht
zu Wohnzwecken eingeräumt worden, sagte deren Anwalt Ralph Monneck am
Freitag zur taz.
Der Bezirk hatte die vereinbarten Sonderkonditionen vor ein paar Wochen für
nichtig erklärt: Die Bewohner wurden aufgefordert, dass Haus bis zum 31.
Oktober freiwillig zu verlassen. Andernfalls werde man durch die Polizei
räumen lassen. Zur Begründung hieß es, der Träger des künftigen
Flüchtlingsheims bestehe auf einem leeren Haus. Auch mit den hohen Kosten
für den Sicherheitsdienst wurde argumentiert. Die meisten der jetzigen
BewohnerInnen hätten auf die Unterbringung in einer solchen Einrichtung
auch keinen Anspruch.
Der Bezirk werde die endgültige Entscheidung abwarten und sich dann
„entsprechend positionieren“, sagte Monika Herrmann (Grüne),
Bürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, am Freitag. „Es ist klar,
dass in dieser für alle nicht einfachen Situation auch alle Mittel des
Rechtsstaats ausgeschöpft werden.“
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg verhandelt am Mittwoch ebenfalls über
einen Antrag von Schulbewohnern gegen eine Räumung. „Bis dahin wird mit
Sicherheit nichts passieren“, sagte Anwalt Monneck.
7 Nov 2014
## AUTOREN
Plutonia Plarre
Alke Wierth
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Flüchtlinge
Kreuzberg
Räumung
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Monika Herrmann
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Gerhart-Hauptmann-Schule
Gerhart-Hauptmann-Schule
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