| # taz.de -- EuGH untersagt Homo-Tests: Grundrechte müssen beachtet werden | |
| > Der Europäische Gerichtshof schützt die Rechte verfolgter Homosexueller | |
| > bei der Prüfung ihrer Glaubwürdigkeit: Homo-Tests sind unzulässig. | |
| Bild: Morddrohungen gegen Homosexuelle in Uganda. | |
| FREIBURG taz | Wer sich im Asylverfahren auf seine Homosexualität beruft, | |
| darf zwar auf seine Glaubwürdigkeit geprüft werden. Dabei sind aber die | |
| Grundrechte, insbesondere die Menschenwürde der Antragsteller zu beachten. | |
| Dubiose Homo-Tests sind deshalb unzulässig. Das erklärte am Dienstag der | |
| Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil. | |
| Konkret ging es um drei Fälle aus den Niederlanden. Die Männer, deren | |
| Identität und Herkunft der EuGH vertraulich behandelte, stellten | |
| Asylanträge, weil sie in ihrem Heimatland Verfolgung aufgrund ihrer | |
| Homosexualität befürchteten. Die Anträge wurden jeweils abgelehnt, weil die | |
| individuelle Homosexualität von den Antragstellern nicht glaubhaft gemacht | |
| worden sei. | |
| Dabei war ein Antragsteller sogar bereit, auf Anforderung eine homosexuelle | |
| Handlung durchzuführen, um seine sexuelle Orientierung zu belegen. Ein | |
| anderer legte den Behörden ein Video vor, das ihn bei homosexuellen | |
| Handlungen mit einem anderen Mann zeigt. | |
| Gegen die Ablehnung der Asylanträge klagten die Männer dann aber mit dem | |
| Argument, es müsse im Asylverfahren genügen, dass ein Antragsteller sich | |
| auf seine Homosexualität beruft. Da diese ohnehin nicht wissenschaftlich | |
| sicher nachgewiesen werden könne, sei eine Überprüfung durch die Behörden | |
| unzulässig. | |
| Der niederländische Raad van State (Staatsrat), die höchste Instanz der | |
| dortigen Verwaltungsgerichte, hatte den Fall dem EuGH vorgelegt. Der | |
| Luxemburger EU-Gerichtshof sollte klären, welche Vorgaben das EU-Recht für | |
| nationale Asylverfahren macht. | |
| ## Grundrechte müssen beachtet werden | |
| Der EuGH stützte sich dabei vor allem auf die Asyl-Qualifikationsrichtlinie | |
| von 2005 und die EU-Grundrechte-Charta. Danach genügt die bloße Aussage | |
| eines Antragstellers, er sei homosexuell, allein noch nicht den | |
| Anforderungen. Die Behörden könnten diese Aussage durchaus durch Nachfragen | |
| überprüfen. Dabei müssten sie aber die Grundrechte des Betroffenen | |
| beachten. | |
| Wenn sich Aussagen nicht durch Unterlagen nachweisen lassen, müsse es | |
| genügen, wenn das Vorbringen „kohärent und plausibel“ ist und der | |
| Asylbewerber insgesamt glaubwürdig erscheint. Die Behörden dürfen aber | |
| keine Einzelheiten zu den präferierten sexuellen Praktiken abfragen, dies | |
| verstoße gegen den Anspruch auf Achtung des Privatlebens. | |
| Auch psychologische und andere Tests zu den sexuellen Vorlieben seien | |
| unzulässig, so der EuGH, da sie gegen die Menschenwürde verstießen. Bis vor | |
| wenigen Jahren gab es in Tschechien noch phallometrische Tests bei | |
| Antragstellern, die sich auf ihre Homosexualität beriefen. Dabei wurde der | |
| Blutfluss im Penis gemessen, während sie sich Hetero-Pornos anschauen | |
| mussten. Tschechien hatte die Tests nach internationalen Protesten erst | |
| 2010 aufgegeben. | |
| ## Auch freiwillig vorgelege Videos sind nicht zulässig | |
| Die Behörden dürften auch die freiwillige Vorlage von Videos, die eigene | |
| homosexuelle Handlungen zeigen, nicht akzeptieren, erklärten die | |
| EuGH-Richter. So sei schon der Beweiswert fragwürdig, weil sich eine | |
| dauerhafte sexuelle Orientierung so nicht belegen lasse. Wenn solche | |
| Beweise jedoch in Einzelfällen akzeptiert würden, könnte dies auf andere | |
| Antragsteller Druck ausüben nun selbst auch solche Filme oder Fotos | |
| vorzulegen. | |
| Ein homosexueller Asylbewerber ist auch nicht deshalb unglaubwürdig, wenn | |
| er keine Homosexuellen-Vereinigungen kennt. Die Fragen der Behörden dürften | |
| nicht auf Stereotype abzielen, so die Richter. Nicht jeder Schwule muss | |
| also ein Aktivist sein. | |
| Auch ein verspätetes Vorbringen der Homosexualität mache einen Asylbewerber | |
| nicht unglaubwürdig. Es sei nämlich verständlich, so der EuGH, dass jemand | |
| zögert, solche intimen Aspekte des Lebens zu offenbaren. (Az.: C-148/13) | |
| 2 Dec 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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