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# taz.de -- Verschiedene Arten von Elternpflege: Bei Mami nach dem Rechten scha…
> Arrangements mit den gebrechlichen Eltern sind eine Frage von Geld, Zeit
> und Wohnort der erwachsenen Kinder. Eine Typologie.
Bild: Eine wohlbekannte Hand kann Sicherheit geben
BERLIN taz | Auch wenn man demnächst eine zehntägige bezahlte Auszeit
bekommt, um einen pflegebedürftigen Elternteil zu versorgen, lautet die
eigentliche Frage für erwachsene Kinder gebrechlicher Eltern: Wie geht es
weiter? Hier eine kleine Typologie mit Vor- und Nachteilen.
Pflege der alten Eltern zu Hause mit Zusammenleben oder Einzug eines
erwachsenen Kindes: Das finanziell preiswerteste Modell, traditionell, aber
im Schwinden begriffen, geht auf Kosten der Töchter. Nur 45 Prozent der
Kinder, die ihre Eltern hauptverantwortlich pflegen, wohnen mit ihnen im
gleichen Haushalt. Da immer mehr Frauen erwerbstätig sind, geht die
„intergenerative Pflege“ zurück, konstatierte unlängst der Barmer
Pflegereport 2014.
Pflege der Eltern zu Hause durch häufigen Besuch der Kinder, eventuell plus
Sozialstation: Funktioniert noch gut, wenn Mama oder Papa tagsüber noch
alleine zur Toilette gehen können. Die häufigen Besuche bleiben meist an
dem Kind hängen, das in der Nähe wohnt und vielleicht nur Teilzeit
arbeitet. Das kann Streit unter Geschwistern schaffen. Außerdem gibt es den
Genderaspekt: Brüder erwarten, dass die Schwestern mehr Pflegearbeit
übernehmen. Immer noch sind bei Pflegeeinsätzen, die zumindest eine Stunde
am Tag erfordern, nur ein Drittel der Betreuenden Männer, sagt eine
Statistik des Sozioökonomischen Panels (SOEP). Falls die ganze Pflege zu
Hause von einer Sozialstation geleistet wird, ist neben dem Geld aus der
Pflegeversicherung ein erheblicher Eigenanteil fällig. Bei geringen Mitteln
zahlt dies das Sozialamt.
Pflege im Heim, mit Besuch der Kinder: Ist oft bei Pflegestufe II nötig,
wenn die Eltern dauernde Hilfe beim Toilettengang und beim Essen brauchen
oder verwirrt sind. Erfordert eine hohe finanzielle Eigenbeteiligung von
bis zu 2.000 Euro im Monat. Das ist Geld, das das Vermögen des oder der
Pflegebedürftigen schmälert und dann eventuell vom späteren Erbe abgeht.
Auch deswegen pflegen manche erwachsenen Kinder ihre Eltern lieber selbst
zu Hause, als ein teures Heim zu bezahlen. Ist kein Vermögen vorhanden,
zahlt das Sozialamt die Eigenbeteiligung beim Heimaufenthalt, fordert dann
aber von den Kindern einen Teil des Geldes zurück, wenn diese über einen
bestimmten Freibetrag Geld verdienen. Auch wenn ein Elternteil im Heim
lebt, sollten die Kinder öfter zu Besuch kommen, denn das Personal in den
Heimen reicht nicht aus, um etwa Spazierfahrten zu machen.
Pflege der Eltern in einer Alten-Wohngemeinschaft: Klingt besser als Heim,
oft handelt es sich hier aber eher um eine Art Kleinstheim mit unter
Umständen etwas besserer personeller Ausstattung. Erfordert meist eine
etwas höhere finanzielle Eigenbeteiligung, die aber im Bedarfsfall auch vom
örtlichen Sozialamt übernommen werden kann. Beim Aufenthalt in einer
Pflege-WG müssen sich die Kinder mit kümmern und auf die Standards achten.
Eine Demenz-WG mit sieben Bewohnern etwa, wo immer nur eine Pflegeperson
pro Schicht anwesend ist und die damit unterbesetzt ist, sollte man den
betagten Eltern nicht zumuten.
Pflege der alten Eltern zu Hause, mit osteuropäischer Pflegekraft: Das ist
das teuerste Modell, weil immer jemand mit in der Wohnung ist. Wenn man die
Pflegerin über eine Zeitarbeitsagentur etwa in Polen bucht, muss man
zwischen 2.000 und 2.400 Euro zahlen, abzüglich des Pflegegeldes sind also
auch 2.000 Euro an Eigenleistung fällig plus Kost und Logis für die
Betreuerin. Sie braucht ein eigenes Zimmer in der Wohnung und sollte
mindestens einen Tag pro Woche und auch am Tag einige Stunden frei haben,
so eine Art Standard der Zeitarbeitsfirmen, der zwar nicht dem deutschen
Arbeitszeitgesetz entspricht, aber informell erwartet wird.
Auch bei diesem Modell müssen die Kinder mitmachen oder noch eine
zusätzliche Minijobberin einstellen zur Entlastung. Und: Die Pflegekassen
zahlen für dieses Modell nur das Pflegegeld, also 440 Euro für Pflegestufe
II. Auch das Sozialamt übernimmt diese Kosten nicht.
7 Dec 2014
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Pflege
Altenpflege
Demenz
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Patientenrechte
Erbkrankheiten
Pflege
Manuela Schwesig
Eltern
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