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# taz.de -- Verhandlungen zu TTIP: Geheimhaltung auf dem Prüfstand
> Mehrere NGOs beschweren sich wegen mangelnder Transparenz bei der
> Europäischen Bürgerbeauftragten. Die prüft nun eine Untersuchung.
Bild: Protest mit Stickern: Aktivistin auf einer Anti-TTIP-Demo in Brüssel
BERLIN taz | Der EU-Kommission droht eine Untersuchung durch die
EU-Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly. Der Grund: Die Kommission hatte fünf
Nichtregierungsorganisationen den Einblick in geheime TTIP-Dokumente
verweigert. Die NGOs hatten daraufhin Beschwerde bei O’Reilly eingereicht.
Die Ombudsfrau lässt derzeit prüfen, ob der Vorfall die Bedingungen für
eine solche Untersuchung erfüllt.
Die NGOs wollten bereits im Februar 2014 das Verhandlungsmandat der EU
einsehen. Konkret ging es ihnen um Papiere über die umstrittenen
Schiedsgerichte ISDS. Außerdem forderten die Organisationen Einblick in
eine Reihe von Texten, die die Zusammenarbeit mit den USA bei
Regulierungsfragen und umweltpolitisch relevanten Themen betreffen. Darüber
diskutieren die TTIP-Chefunterhändler der EU und der USA in dieser Woche in
Brüssel.
Den Beschwerdeführern zufolge müsse die Kommission die Dokumente
offenlegen, da sie von öffentlichem Interessen seien. Die Kommission gab
an, die Papiere würden erst nach der aktuellen Verhandlungsrunde, nach
Diskussion mit dem Rat und dem EU-Parlament und erst nachdem sie den USA
mitgeteilt wurden, öffentlich gemacht.
Nachdem auch das Generalsekretariat der EU-Kommission nur auf die bereits
veröffentlichten Papiere verwies, legten das Corporate Europe Observatory,
ClientEarth, Friends of the Earth Europa, das Europäische Umweltbüro und
der Europäische Journalistenverband Beschwerde bei der Europäischen
Bürgerbeauftragten ein. Darin kritisieren sie, die Kommission ignoriere die
Transparenzverpflichtungen der Aarhus-Konvention – ein internationales
Abkommen, das der Öffentlichkeit ein Anrecht auf umweltpolitische
Informationen durch die Behörden zugesteht.
Sie missachte auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli
vergangenen Jahres. Demnach kann der Öffentlichkeit nur in Ausnahmefällen
der Zugang zu institutionellen Dokumenten verweigert werden – Dokumente mit
internationalem Bezug zählten nicht automatisch dazu.
## Voraussetzungen überprüfen
In den nächsten Tagen wird sich entscheiden, ob die Beschwerde die
Voraussetzungen für eine Untersuchung erfüllt. Wenn ja, könnte die
Bürgerbeauftragte eine Stellungnahme der Kommission einfordern und prüfen,
ob die angefragten Dokumente zu Recht zurückgehalten wurden. Dann könnte
sie eine Empfehlung bei der Kommission einreichen – die allerdings nicht
bindend ist.
„Wenn die Ombudsfrau eine Untersuchung eröffnen wird, wird die Kommission
selbstverständlich kooperieren und innerhalb der zeitlichen Vorgaben
antworten“, sagt Reinhardt Hönighaus, Sprecher der EU-Kommission. Ihm
zufolge sind einige der Dokumente, auf die sich die Beschwerde beziehe,
bereits veröffentlicht worden. Weitere Veröffentlichungen sollten folgen,
kündigte er an.
In Brüssel waren am Dienstag Interessenvertreter und NGOs eingeladen, ihre
Vorschläge zu den verhandelten Themen einzubringen. Am Nachmittag fand eine
Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand der Gespräche statt.
4 Feb 2015
## AUTOREN
Julia Maria Amberger
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Schwerpunkt TTIP
Beschwerde
Umweltschutz
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