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# taz.de -- Sozialdemokraten und Freihandel: Kompromissvorschlag zu Ceta
> Europäische Sozialdemokraten suchen einen Weg, um den Investitionsschutz
> zu kontrollieren. Unabhängige Richter und Wissenschaftler sollen in
> Streitfällen entscheiden.
Bild: Auch du, Genosse, machst mit beim Investitionsschutz!
BERLIN dpa | Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat mit seinen
sozialdemokratischen EU-Amtskollegen einen Kompromiss für das
Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) vorgeschlagen. So soll es klare rote
Linien für den umstrittenen Investitionsschutz geben – Kritiker fürchten,
dass vor privaten Schiedsgerichten nationale Gesetzesentscheidungen
ausgehebelt werden könnten.
In einem Beschlusspapier der sozialdemokratischen Handelsminister wird
betont, dass dies verhindert werden soll. Statt privaten Schiedsgerichten
wird die Schaffung eines Investitionsgerichtshofs ins Spiel gebracht.
Unter anderem soll das Ändern von Gesetzen, auch wenn dies die Gewinnmargen
deutlich senkt, keinen Klagegrund mehr darstellen. Zudem soll eine
Berufungsoption eingeräumt werden, wenn Investoren in solchen Verfahren
Recht bekommen. Und Investoren müssen sich entscheiden, ob sie vor einem
nationalen Gericht klagen oder vor einem Schiedsgericht. Um die Zahl der
Verfahren zu minimieren, soll das Prinzip „Der Verlierer zahlt“ gelten.
Dies liegt auf einer Linie mit Überlegungen der EU-Kommission.
Ceta ist die Blaupause für das TTIP-Abkommen zwischen EU und USA. Die
Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS) ist bei beiden ein
Hauptknackpunkt. Ceta ist eigentlich ausverhandelt, derzeit läuft die
Prüfung der Rechtsförmlichkeit, bis Ende 2015 sollen die EU-Staats- und
Regierungschefs entscheiden, dann die nationalen Parlamente. An diesem
Montag gibt es große Beratungskongresse der deutschen Wirtschaft und der
SPD zu Ceta und TTIP in Berlin. Gerade in Deutschland ist der Widerstand
gegen die Abkommen groß.
## Berufsrichter sollen entscheiden
„Wir fordern einen neuen Ansatz zur Durchsetzung des Rechts auf Regulierung
und des Investitionsschutzes“, betonten die Minister mit Blick auf einen
neuen Investitionsgerichtshof. Die Richter für solche Verfahren sollen
zudem aus einem festgelegten Pool von hochqualifizierten, von der EU,
Kanada und den EU-Mitgliedstaaten benannten Schiedsrichtern ausgewählt
werden „und soweit möglich qualifizierte Berufsrichter und Wissenschaftler
umfassen“.
Generell betonen die Minister, der Investitionsschutz solle keine
Möglichkeit zur Anfechtung nationaler Gerichtsentscheidungen bieten.
Schiedsgerichte dürften nicht „de facto als oberstes Gericht“ fungieren und
nationale Gerichtsentscheidungen aufheben.
22 Feb 2015
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