# taz.de -- Küken in NRW: Massentötung nicht verboten | |
> Die NRW-Landesregierung darf die Massentötung männlicher Küken nicht per | |
> Erlass verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht in Minden entscheiden. | |
Bild: NRW wollte die Massentötung von Küken verhindern; das wurde nun gestopp… | |
MINDEN dpa | Das millionenfache Töten männlicher Eintagsküken kann von der | |
NRW-Landesregierung nicht per Erlass gestoppt werden. Das hat das | |
Verwaltungsgericht in Minden entschieden. Wie das Gericht am Freitag | |
mitteilte, hat der Bundesgesetzgeber im Tierschutzgesetz keine | |
Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Erlass geschaffen. Dem Verbot der | |
Kükentötung stünden im Grundgesetz geschützte Interessen der Züchter | |
entgegen. | |
Ob eine gewandelte Bewertung des Tierschutzes im Grundgesetz höher zu sehen | |
sei als die Interessen der Kläger, könne nicht die Verwaltung eines | |
Bundeslandes entscheiden. | |
Das Gericht gab damit Klagen von elf Brütereien aus NRW statt. Das Urteil | |
ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der Bedeutung ist Berufung beim | |
Oberverwaltungsgericht Münster möglich. | |
Die sogenannten Eintagsküken werden bei der Legehennen-Zucht in | |
Großbetrieben als unerwünschtes Nebenprodukt umgehend getötet. Als erstes | |
Bundesland hatte NRW dieses Vorgehen 2013 per Erlass verboten und den | |
Brütereien eine Übergangsfrist bis Anfang 2015 eingeräumt. Diese Frist | |
bewertete das Gericht als unangemessen kurz. | |
Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) kritisierte das Urteil und kündigte | |
Berufung in Münster an. „Tiere sind keine Abfallprodukte“, sagte er am | |
Freitag laut Mitteilung. Den Bund forderte er auf, das Tierschutzgesetz zu | |
ändern. „Tierschutz hat Verfassungsrang, doch der aktuelle Fall zeigt, dass | |
es nicht umgesetzt werden kann.“ | |
6 Feb 2015 | |
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