Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Biolobbyist über Ökohennen: „Das Biorecht ändern“ 
> Ohne Dach geht’s nicht, sagt Peter Röhrig vom Bioverband. Wenn
> Elterntiere von Ökolegehennen unter freiem Himmel herumlaufen, sei das
> Infektionsrisiko zu hoch.
Bild: Draußen ist es schöner
taz: Herr Röhrig, die EU-Ökoverordnung fordert für Geflügel allgemein einen
Auslauf im Freien. Muss das für die Elterntiere von Legehennen geändert
werden?
Peter Röhrig: Ja. Wir fordern, dass bei der Elterntierhaltung von Geflügel
ein geschützter Auslauf statt eines Grünauslaufs ausreicht. Bis jetzt
regelt die EU-Öko-Verordnung nur die Haltung von Mast und Legegeflügel. In
Deutschland haben wir in den vergangenen Jahren die Haltung von
Elterntieren für Ökomastgeflügel aufgebaut.
Der Aufbau der Öko-Elterntierhaltung für Legehennen steht am Anfang. So
oder so ist Deutschland Vorreiter in der EU. Auf Grundlage der gesammelten
Erfahrungen sollte das Ökorecht entsprechend ergänzt werden, um einen
sicheren Rechtsrahmen zu schaffen.
Warum?
Ein Grünauslauf ist eigentlich wünschenswert. Aber aufgrund der hohen
Keimbelastung, die wir in Deutschland mit seinen großen Geflügelbeständen
haben, wäre der Aufbau einer zuverlässigen Versorgung mit Ökoküken nicht
möglich, wenn ein Grünauslauf Pflicht wäre. Wir setzen uns daher für einen
geschützten Auslauf ein, das heißt einen überdachten und umzäunten
Unterstand als Ersatz. So haben die Tiere Schutz aber trotzdem Außenklima
und Platz zur Bewegung.
Aber der Platz ist kleiner als in einem klassischen Auslauf; der Boden
besteht nicht aus Erde.
Die Tiere stehen im geschützten Auslauf auf einer Einstreu aus
beispielsweise Sand und Sägespänen, in der sie picken und scharren. Das
fehlende Grünfutter wird ersetzt durch Heu und Stroh. Hintergrund unserer
Forderung ist, dass es strenge EU-Vorgaben im Bereich der Hygiene gibt, um
die Verbreitung von Salmonellen in Lebensmitteln zu begrenzen.
Ganze Elterntierherden müssten gekeult werden, sobald Salmonellen gefunden
werden. Junghennenaufzucht und Legehennenhalter würden dann plötzlich ohne
Ökotiere dastehen.
4 Nov 2014
## AUTOREN
Jost Maurin
## TAGS
Bio
Legehennen
Schwerpunkt Bio-Landwirtschaft
Urteil
NRW
EU-Kommission
Massentierhaltung
EU
Landwirtschaft
Landwirtschaft
Schwerpunkt Bio-Landwirtschaft
## ARTIKEL ZUM THEMA
Berufung gegen Küken-Urteil: Streit über Schreddern
Ein Gericht hat das Verbot der Massentötung männlicher Junghühner in
Nordrhein-Westfalen aufgehoben. Das Land will nun in Berufung gehen.
Küken in NRW: Massentötung nicht verboten
Die NRW-Landesregierung darf die Massentötung männlicher Küken nicht per
Erlass verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht in Minden entscheiden.
EU-Verordnung für Öko-Lebensmittel: Schneller und mit Anti-Betrug-Stelle
Die EU-Öko-Verordnung muss verändert werden, das findet auch die deutsche
Biobranche. Aber sie hat andere Ideen als EU-Kommissar Phil Hogan.
Geflügelzucht in Brandenburg: Zweimal 39.990 Hühner
In Brandenburg breitet sich die Massentierhaltung aus. Die Zahl der Tiere
nimmt zu, Ställe werden üppig gefördert. Doch es regt sich Protest.
Neuauflage der EU-Ökoverordnung: 24.000 statt 3.000 Legehennen
Die Tierzahl in Ställen soll stärker begrenzt werden, verlangt
EU-Parlamentarier Martin Häusling. Die derzeitigen Regeln seien zu
flexibel.
Elterntiere von Legehennen: Auslauf nur für wenige Biohühner
Deutschlands größter Erzeuger von Öko-Bruteiern will nun wohl doch
Elterntiere auf die Wiese lassen. Aber nicht alle.
Kommentar Bio-Legehennen: Bio muss noch besser werden
Die Missstände in der Tierhaltung zeigen, dass die Landwirtschaft wieder
kleinteiliger werden muss. Auch in der Bio-Branche.
Woher die Öko-Hennen kommen: Nicht unter freiem Himmel
Die meisten Eltern von Öko-Legehennen kriegen keinen Auslauf im Grünen.
Viele männliche Küken werden getötet. Die Behörden drücken beide Augen zu.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.