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# taz.de -- BUND gewinnt vor Gericht gegen Bayer: Sieg für Bienen und Meinungs…
> Die Naturschützer vom BUND dürfen Bayer-Pestizide als „bienengefährlich�…
> bezeichnen. Das Unternehmen wird das Urteil wohl anfechten.
Bild: Bayer-Pestizide gefährden Bienen – eine „Meinungsäußerung mit Tats…
FREIBURG taz | Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) darf
zwei Produkte der Firma Bayer CropScience ohne Einschränkungen als
„bienengefährlich“ bezeichnen. Das hat das Landgericht Düsseldorf
entschieden. Damit hat es eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die im
Dezember gegen die Umweltschutzorganisation ergangen war.
Der BUND hatte 2014 eine Broschüre mit dem Titel „Pestizidverkauf in Bau-
und Gartenmärkten“ veröffentlicht, die darauf aufmerksam machen sollte,
dass Verkäufer in den Läden die Kunden häufig nur unzureichend über die
Gefahren verschiedener Unkraut- und Insektenbekämpfungsmittel informierten.
In diesem Zusammenhang schrieb der BUND, die Bayer-Produkte „Schädlingsfrei
Calypso“ und „Zierpflanzenspray Lizetan“ seien gefährlich für Bienen.
Beide Produkte enthalten den Pestizidwirkstoff Thiacloprid aus der Klasse
der Neonikotinoide, die nach wissenschaftlichen Untersuchungen Lernvermögen
und Kommunikationsfähigkeit der Bienen beeinträchtigen. Für drei
Neonikotinoide schränkte die EU-Kommission daher ab Dezember 2013 die
Zulassung zunächst für zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen ein.
So gibt es etwa Studien des Biologen Randolf Menzel von der Freien
Universität Berlin, wonach Neonikotinoide das kartenartige Gedächtnis der
Tiere stören, so dass diese nicht mehr sicher zum Stock finden. Auf diese
Studien unter anderem beruft sich auch der BUND, der den Aufdruck „nicht
bienengefährlich“ auf Bayer-Produkten als eine „Irreführung von
Verbrauchern“ bezeichnete. Auch das darf er wieder sagen. Das Gericht
erkannte die Aussagen des BUND als „Meinungsäußerungen mit einem
Tatsachenkern“ an – und solchen gebühre vom Gesetz her ein besonderer
Schutz.
## Bayer zunächst wortkarg
„Wir freuen uns über diesen Erfolg. Das ist ein Sieg für die Bienen und die
Meinungsfreiheit“, sagte der BUND-Pestizidexperte Tomas Brückmann. Er
fordert nun die EU auf, die Zulassung des Wirkstoffs Thiacloprid
zurückzunehmen. Und das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit müsse die Produktzulassungen aller
thiaclopridhaltigen Produkte widerrufen. Die Gartenmärkte fordert er auf,
den Verkauf dieser Pestizide einzustellen.
Wortkarg reagierte unterdessen die Bayer CropScience AG. In einer Erklärung
heißt es lediglich: „Wir bedauern die Entscheidung des Düsseldorfer
Landgerichts.“ Man werde nun „die schriftliche Urteilsbegründung abwarten
und mögliche weitere Schritte prüfen“. Es gilt als wahrscheinlich, dass das
Unternehmen, das viel Geld mit den betreffenden Produkten verdient, das
Urteil anfechten wird.
Zumal die Bayer-Tochter für ihr hartes Vorgehen gegen Kritiker der
Neonikotinoide bekannt ist. Im Juli 2013 zum Beispiel hatte das Unternehmen
sogar einen Regionalverband des BUND abgemahnt, weil dieser auf seiner
Internetseite das Produkt „Calypso“ als „bienengefährlich“ bezeichnet
hatte. Unter Androhung einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro musste der
Verband innerhalb von nur drei Tagen eine Unterlassungserklärung abgeben.
11 Mar 2015
## AUTOREN
Bernward Janzing
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