# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Trans* und zeugungsfähig | |
> Wer das Geschlecht anpassen will, muss sich vorher nicht sterilisieren | |
> lassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. | |
Bild: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. | |
Es ist ein Grundsatzurteil für die Menschenrechte von Trans*menschen: Wer | |
das Geschlecht anpassen will, muss sich vorher nicht sterilisieren lassen. | |
Mit seinem am Dienstag verkündeten Urteil hat der Europäische Gerichtshof | |
für Menschenrechte in Straßburg der Klage eines Trans*mannes aus der Türkei | |
stattgegeben: Der Mann, der nur mit der Abkürzung Y. Y. bezeichnet wird, | |
wollte sich 2005 einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen. Das | |
zuständige Gericht verbot ihm jedoch die OP: Erst müsse er sich | |
sterilisieren lassen. Dagegen klagte er. | |
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte nun einstimmig: | |
Sterilität darf keine Voraussetzung für eine Geschlechtsangleichung sein. | |
Vorschriften dieser Art widersprächen dem Artikel 8 der | |
Menschenrechtskonvention, die das allgemeine Recht jeder Person auf Achtung | |
ihres Privat- und Familienlebens festschreibt. Zudem sei die Freiheit, das | |
eigene Geschlecht auszuleben, ein essentieller Teil des Rechts auf | |
Selbstbestimmung. | |
„Wir sind sehr zufrieden, dass das Gericht diese absurde Regelung für | |
ungültig erklärt hat“, kommentiert Richard Köhler von der | |
Menschenrechtsorganisation Transgender Europe (TGEU). „So können | |
Trans*leute in der Türkei Zugang zu medizinischer Behandlung bekommen, die | |
ihre Lebensqualität signifikant verbessern kann.“ Es sei nun an der Türkei, | |
das Urteil des Europäischen Gerichts auch im türkischen Recht umzusetzen. | |
Transgender Europe hatte bereits vor knapp zwei Wochen mit einem | |
berührenden Youtube-Video auf die [1][demütigende Behandlung von | |
Trans*menschen] durch Staat, Medizin und Gesellschaft hingewiesen. Der Clip | |
ist aus der Sicht einer Trans*frau gedreht, die versucht, ihren | |
Personenstand zu ändern, um auch offiziell als Frau leben zu können. | |
## Wegweisender Charakter für Trans*aktivisten | |
Für Y.Y. hat das Gerichtsurteil vor allem symbolische Wirkung, ihm wurde | |
2013 eine geschlechtsangleichende Operation dann doch erlaubt. Doch für | |
Trans*aktivist_innen und Menschenrechtler_innen hat das Grundsatzurteil | |
wegweisenden Charakter: 47 Staaten sind derzeit Mitglied des Europarates, | |
sie alle sind an die Urteile des Menschenrechtsgerichtshofes gebunden. Doch | |
nach Angaben von Transgender Europe gilt noch in 20 dieser Länder | |
Sterilität als Voraussetzung für geschlechtsangleichende Operationen. | |
Auch Deutschland arbeitet noch an der angemessenen Behandlung von | |
Trans*menschen. Das 1981 eingeführte Transsexuellengesetz erlaubte eine | |
Personenstandsänderung (also die formale Angleichung des Geschlechts) nur, | |
wenn die beantragende Person „dauernd fortpflanzungsunfähig“ sei und sich | |
auch körperlich voll dem gefühlten Geschlecht angeglichen habe. [2][2011 | |
kassierte das Bundesverfassungsgericht diese Regelung]: Eine vom Staat | |
verordnete Operation sei unvereinbar mit der im Grundgesetz garantierten | |
Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. | |
Vier der sieben Richter hätten diese Regelung, die so ähnlich immer noch in | |
vielen Ländern gilt, am liebsten auch gleich mitbehandelt. „Auch dies ist | |
ein wichtiges Zeichen für die Trans-Community", sagte Alecs Recher, Anwalt | |
und Co-Vorsitzender von Transgender Europe. Der Weg zur Anerkennung der | |
Rechte von Trans*menschen ist noch weit. Doch das vorliegende Urteil macht | |
Mut. | |
13 Mar 2015 | |
## LINKS | |
[1] /Video-ueber-Transsexuelle/!155754/ | |
[2] http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110111_1bvr329507… | |
## AUTOREN | |
Malte Göbel | |
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