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# taz.de -- TTIP-Anhörung im Bundestag: Sorge um die Spreewaldgurke
> Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages debattierte mit zehn
> Sachverständigen über die Vor- und Nachteile von TTIP.
Bild: Mehr drin als Porzellan und Patriotismus?
BERLIN taz | Der Streit um das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP
ist ein Streit um sperrige Worte mit kryptischen Abkürzungen. Mit einer
öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages ging der
Streit heute die nächste parlamentarische Runde.
Die Linien zwischen den zehn Sachverständigen verliefen dabei relativ
erwartbar. Lutz Güllner (EU-Kommission) und Bertram Kawlath, Vertreter
eines mittelständischen Maschinenbau-Unternehmens, die Vorteile des
Abkommens betonten, warnen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vor der
Aushöhlung von Arbeitnehmerrechten, Verbraucherschutz und Demokratie.
Jürgen Maier vom „Forum Umwelt und Entwicklung“ etwa sieht das Ziel des
Abkommens darin, eine Politik der Deregulierung voranzutreiben.
Interessant wird es immer, wenn es ins Detail geht. Welche Rechte genau
bekommen die Konzerne im Gesetzgebungsprozess? Und wie hält es die USA mit
den Arbeitnehmerrechten? Wie genau soll der Investitionsschutz aussehen?
Was heißt öffentliche Daseinsvorsorge?
Markus Krajewski von der Universität Erlangen-Nürnberg geht davon aus, dass
durch einen regulatorischen Kooperationsrat, also ein Gremium, in dem
Wirtschaftsvertreter schon vor dem Abschluss eines Gesetztes über mögliche
Regulierungen und deren Auswirkungen unterrichtet werden sollen, die
Legislative durchaus beeinflusst wird. Zukünftige Regulierungen würden
dadurch erschwert. Jürgen Maier kritisiert an solch einem Rat vor allem,
dass er nicht genutzt würde, um höhere, sondern niedrigere Standards
durchzusetzen.
Im Bereich Investitionsschutz sei nicht klar, in welchem Umfang staatliches
Handeln durch TTIP begrenzt würde, so Krajewski. Er geht jedoch davon aus,
dass es die Abgeordneten des Bundestages im Fall des Falles auf eine Klage
durch einen Investor ankommen lassen und sich nicht einschüchtern lassen
würden. Dass staatliches Handeln durch das Abkommen begrenzt würde, sei
jedoch klar, schließlich sei dies das Ziel eines Handelsabkommens.
## Aushöhlung von Arbeitnehmerrechten
Unklar ist, welche Bereiche der öffentlichen Daseinsfürsorge von
Privatisierungen ausgenommen werden soll. Schon in Europa gibt es darüber
unterschiedliche Auffassungen. Detlef Raphael vom Deutschen Städtetag
wünscht sich eine Positivliste, auf der ausdrücklich aufgeführt wird,
welche Bereiche dereguliert werden dürfen und welche nicht.
Auch der DGB, vertreten von Stefan Körzell, fordert eine solche
Positivliste. Er befürchtet durch TTIP die Aushöhlung von
Arbeitnehmerrechten. Die USA erkennt nicht alle Kernarbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation ILO an. Körzell kritisiert vor allem
fehlende Sanktionsmöglichkeiten.. Bezüglich der Arbeitnehmerrechte stehe
die USA auf einer Ebene mit Pakistan, sagte er.
Was passiert, wenn die Verhandlungen über das Abkommen scheitern? „Wir
können im Führersitz bleiben, was internationale Standards angeht“, sagt
Gabriel Felbermayr von der Universität München. Die EU würde aber an
Glaubwürdigkeit in der Welt verlieren.
Zum Schluss wurde es dann noch emotional. Andreas Lämmel, CDU-Abgeordneter
aus Sachsen, fragte Lutz Güllner, ob Regionalmarken wie die Spreewaldgurke
weiter geschützt würden. Güllner antwortete, dass dies der EU-Kommission
sehr wichtig sei. Ob aber die Spreewaldgurke wirklich dazu gehören werde,
konnte er nicht versprechen.
16 Mar 2015
## AUTOREN
Imre Balzer
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Handel
Investment
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