| # taz.de -- taz-Rechtsexperte zur neuen Regelung: Keine juristischen Probleme m… | |
| > Das 2G-Konzept ist optional, aber wohl auch zwangsweise zulässig. | |
| > Gastro-Betriebe könnten auch darum bei 3G bleiben, weil Gäste weiter | |
| > Abstand wollen. | |
| Bild: Rein juristisch kann der Staat offenbar „2G“ auch vorgeben und nicht … | |
| Berlin taz | Die Einführung der 2G-Regel als Option für Gastronomie und | |
| ähnliche Bereiche ist wohl rechtlich unproblematisch. Sogar eine | |
| obligatorische 2G-Regel dürfte möglich sein. | |
| Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel hatte am Wochenende Klagen gegen | |
| 2G-Modelle angekündigt. Gesunde Menschen dürften in ihren Grundrechten | |
| nicht übermäßig eingeschränkt werden. Klagen hat auch die Querdenker-Partei | |
| „Die Basis“ in Aussicht gestellt. | |
| In Hamburg, wo die 2G-Option schon seit Ende August gilt, ist von einer | |
| Klagewelle aber noch nichts zu spüren. Es gab noch keine einzige | |
| Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts hierzu. Und es ist derzeit | |
| noch nicht einmal eine Klage anhängig. Grund dürfte sein, dass der | |
| Hamburger Senat den Gastronomen 2G nicht als Pflicht auferlegt hat, sondern | |
| als Option ermöglichte. | |
| ## Abstand und Vorsicht | |
| Wenn ein:e Wirt:in sich nun für 2G entscheidet und keine Ungeimpften mehr | |
| einlässt, ist das ihre Entscheidung und nicht die des Senats. Eine | |
| Zuordnung zum Staat wäre wohl erst möglich, wenn die Rahmenbedingungen so | |
| ausgestaltet sind, dass absehbar fast alle Gastronom:innen von der | |
| 2G-Option Gebrauch machen werden – sodass Ungeimpfte kaum noch | |
| Möglichkeiten hätten, in Restaurants essen zu gehen. Es gibt aber noch | |
| genügend Gründe für Gastronom:innen, beim 3G-Modell zu bleiben und auch | |
| Getesteten Zugang zu gewähren: So bevorzugen derzeit auch viele geimpfte | |
| Gäste die Angebote, die auf Abstand und Vorsicht achten. | |
| Und manche Gastronom:in wird auch mit Rücksicht auf ihre ungeimpften | |
| Stammgäste das 3G-Konzept beibehalten. Doch selbst wenn das 2G-Konzept | |
| verpflichtend eingeführt würde, dürfte es in Berlin wohl keine rechtlichen | |
| Probleme geben. | |
| Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat Ende August selbst die Einführung | |
| von 2G bei Clubs und Diskotheken erzwungen. Bis dahin waren | |
| Tanzveranstaltung aus Infektionsschutzgründen ganz verboten. | |
| ## Kein Schwoofen für Getestete | |
| Doch das Gericht hielt die Schließung der Clubs angesichts der Möglichkeit | |
| von 2G-Konzepten für unverhältnismäßig. 3G-Konzepte hielt das Berliner | |
| Verwaltungsgericht demgegenüber für deutlich unsicherer. | |
| Ein Fortbestand des Tanzverbots für lediglich Getestete sei deshalb | |
| angemessen, so die Richter:innen am 20. August. Es bestehe die Gefahr, | |
| dass sich die getestete Person nach dem Test und vor dem Tanz doch noch | |
| infiziert. Dann hätte sie aber auch eine höhere Infektiösität als Geimpfte | |
| und Genesene. | |
| 15 Sep 2021 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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