# taz.de -- Urteil gegen Antifaschistin: Beleidigter Tom Schreiber | |
> Eine linke Demonstrantin wird wegen Beleidigung des SPD-Politikers | |
> verurteilt. Dass es diese tatsächlich gab, ist jedoch fraglich. | |
Bild: Immer im Kampf gegen links: Tom Schreiber | |
BERLIN taz | Als der Prozess zu Ende ist, steht die eben verurteilte junge | |
Frau auf dem Flur des Amtsgerichts Tiergarten und weint. Sie hatte darauf | |
plädiert, unschuldig zu sein, und kann den Spruch des Richters nicht | |
verstehen. Eine der Omas gegen Rechts nimmt sie in den Arm und tröstet sie; | |
auf der Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro bleibe sie nicht alleine | |
sitzen, so der Trost. | |
Doch das Unverständnis über den Urteilsspruch bleibt. Staatsanwältin und | |
Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagte auf einer | |
antifaschistischen [1][Kundgebung gegen den Landesparteitag der AfD im Juni | |
2021] den SPD-Innenpolitiker Tom Schreiber beleidigt haben soll. Doch der | |
Verlauf des Prozesses hatte Zweifel an dem Vorwurf aufkommen lassen. Mit | |
Verlesen des Urteils entlud sich dann die Enttäuschung im Publikum. Unter | |
„Schäm dich“-Rufen in Richtung des Richters verließen die etwa zehn | |
Unterstützer:innen den Saal. | |
Zu Prozessbeginn hatte die Angeklagte eine Erklärung verlesen und die | |
Beleidigung abgestritten. Schreiber, in der linken Szene wegen seiner | |
feindlichen Haltung etwa gegenüber den Autonomen der Rigaer Straße wenig | |
gelitten, sei ihr vorher nicht bekannt gewesen. Erst auf der Versammlung | |
habe sie von ihm gehört und nicht verstanden, wieso er nicht ebenso wie die | |
Jusos mit ihnen für Weltoffenheit demonstriere, sondern mit einer | |
kugelsicheren Weste hinter der Polizei stehe. Dies habe sie als „absurd“ | |
empfunden. | |
Von vier geladenen Polizisten schilderten drei die vermeintlich persönlich | |
an Schreiber gerichtete Beleidigung als „SPD-Nazi“ und „Hundesohn“. Auf | |
einem Polizeivideo jedoch war die Angeklagte nur mit dem zweiten Begriff | |
festgehalten, der nach ihrer Aussage jedoch einem Polizisten gegolten | |
hatte. | |
## Schreiber verwirrt | |
Auch der Abgeordnete selbst, mit zwei Justizbeamten erschienen, hielt an | |
der Darstellung fest, als „Nazi“ betitelt worden zu sein. Ob von der | |
Angeklagten oder von zwei weiteren Personen, die er ebenfalls an dem | |
Nachmittag angezeigt hatte, vermochte er aber nicht zweifelsfrei zu sagen. | |
Im Gegenteil: Seine Erinnerung, die Beleidigung sei aus einer Gruppe heraus | |
und durch ein Megafon getätigt worden, war durch das Videomaterial nicht | |
gedeckt. Zu hören war gewesen: „Geh doch zu deinen Nazifreunden.“ | |
In die bis dato völlig friedliche Kundgebung des Bündnisses „Kein Raum der | |
AfD“ mit lediglich 30 bis 40 Teilnehmenden stürmte die Polizei im Zuge der | |
Ereignisse mehrfach hinein. Dabei wurden mehrere Personen erheblich | |
verletzt, der Veranstalter brach die Versammlung schließlich ab, weil die | |
Sicherheit nicht mehr gewährleistet sei. Zu diesem Einsatz und mehreren | |
Vorwürfen des Widerstands äußerte sich Schreiber, der den Einsatz als | |
Abgeordneter beobachtete nicht. | |
Verteidiger Peer Stolle, der auf Freispruch plädiert hatte, zeigte sich | |
hernach konsterniert: „Ich hätte erwartet, dass sich Tom Schreiber mehr | |
Mühe gibt“, sagte er, und: „Polizisten wird vor deutschen Gerichten immer | |
und oft ungerechtfertigt geglaubt.“ Dabei sei schon in einem anderen | |
Prozess von jenem Nachmittag ein Mandant vom falschen Vorwurf des | |
Widerstands freigesprochen worden, den Polizisten erhoben hatten. Was nun | |
bleibt, ist eine Berufung vor dem Landgericht. | |
10 Oct 2022 | |
## LINKS | |
[1] /Klage-gegen-Polizei-Berlin/!5851267 | |
## AUTOREN | |
Erik Peter | |
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