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# taz.de -- Polizeigewalt bei AfD-Parteitag 2021: Einsatz offiziell rechtswidrig
> Am Rande des Landesparteitags vor drei Jahren lösten Beamten einen
> Gegenprotest auf. Rechtswidrig, urteilte nun das Verwaltungsgericht.
Bild: Warum nicht mit einer Hunderschaft reinrocken? Proteste gegen den AfD-Par…
Der Polizeieinsatz gegen eine antifaschistische Kundgebung am 6. Juni 2021
war teilweise rechtswidrig. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am
vergangenen Donnerstag entschieden, [1][nachdem der Anmelder der Demo
geklagt hatte]. [2][Der Landesparteitag der Berliner AfD im
Marzahn-Hellersdorfer Ortsteil Biesdorf vor drei Jahren war begleitet von
Protesten] antifaschistischer und zivilgesellschaftlicher Gruppen.
Rund 40 Antifaschist*innen hatten sich in der Nähe des Konferenzorts
versammelt. In den ersten Stunden gab es keine Probleme mit der Polizei,
die die Szenerie absicherte. Das änderte sich am Nachmittag, nachdem es zu
einem Schichtwechsel bei der Polizei gekommen war.
Als Hospitant mit dabei war der SPD-Politiker und damalige Abgeordnete Tom
Schreiber, der wegen seiner ablehnenden Äußerungen gegen alternative
Hausprojekte in linken Kreisen unbeliebt war. Das Auftauchen Schreibers
sorgte bei den Antifaschist*innen für Unmut und führte zu einigen
despektierlichen Äußerungen.
Schreiber erstattete Anzeige und zeigte auf Menschen, von denen er sich
beleidigt fühlte. Was dann folgte, bezeichnete der Klägeranwalt Peer Stolle
als „Störung der Kundgebung“ durch „anlassloses Filmen, unverhältnismä…
körperlichen Zwang sowie Schubsen und Schlagen von unbeteiligten
Versammlungsteilnehmer*innen durch die Polizei.
## Anlassloses Filmen rechtswidrig
Mindestens zehn Menschen wurden festgenommen, mehrere dabei verletzt.
Darauf löste der Anmelder die Kundgebung vorzeitig auf, um zu verhindern,
dass weitere Teilnehmer*innen der friedlichen Kundgebung festgenommen
werden.
Der Anmelder wollte mit der Klage den Polizeieinsatz nachträglich für
rechtswidrig erklären lassen. Das ist teilweise gelungen. Das Gericht
erklärte die Videoaufzeichnung der Kundgebung und das Betreten des
Versammlungsgeländes in Gruppenstärke durch die Polizei für rechtswidrig.
Nach dem aktuellen Versammlungsfreiheitsgesetz ist die Anfertigung dieser
Aufnahmen nur legitim, wenn eine erhebliche Gefahr für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung vorliegt. Aus Sicht der Klägeranwält*innen Peer
Stolle und Anna Gilsbach ging von der Kundgebung keine Gefahr aus.
Der Polizeieinsatz gegen den AfD-Protest wird die Justiz weiter
beschäftigten. Denn das Verwaltungsgericht wies die Klärung der Frage, ob
auch die Festnahme der Antifaschist*innen rechtswidrig war, an das
Amtsgericht zurück. „Aus unserer Sicht ist es wichtig, solche Verfahren zu
führen, weil das für die Polizei als Ganzes bewirken muss, dass sie solche
Dinge bei zukünftigen Einsätzen nicht mehr macht“, betont Anwältin
Gilsbach.
Es ist nicht der erste Prozess im Zusammenhang mit der Kundgebung. Bereits
2022 klagte Antifaschist wegen Polizeigewalt bei seiner Festnahme. [3][Mit
Videoaufnahmen konnte er nachweisen, dass er von der Polizei zu Unrecht der
Körperverletzung beschuldigt worden war]. Ruhig geworden ist es indes um
den Mann, der den Polizeieinsatz ausgelöst hatte. Tom Schreiber ist seit
der Wiederholungswahl nicht mehr im Berliner Abgeordnetenhaus vertreten und
hat sich aus der Politik zurückgezogen.
26 Nov 2024
## LINKS
[1] /Klage-gegen-Polizeigewalt/!5847250/
[2] /AfD-Berlin-Landesparteitag/!5772968
[3] /Polizeigewalt/!5891547
## AUTOREN
Peter Nowak
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Repression
Repression
Schwerpunkt AfD in Berlin
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