# taz.de -- Polizeigewalt bei AfD-Parteitag 2021: Einsatz offiziell rechtswidrig | |
> Am Rande des Landesparteitags vor drei Jahren lösten Beamten einen | |
> Gegenprotest auf. Rechtswidrig, urteilte nun das Verwaltungsgericht. | |
Bild: Warum nicht mit einer Hunderschaft reinrocken? Proteste gegen den AfD-Par… | |
Der Polizeieinsatz gegen eine antifaschistische Kundgebung am 6. Juni 2021 | |
war teilweise rechtswidrig. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am | |
vergangenen Donnerstag entschieden, [1][nachdem der Anmelder der Demo | |
geklagt hatte]. [2][Der Landesparteitag der Berliner AfD im | |
Marzahn-Hellersdorfer Ortsteil Biesdorf vor drei Jahren war begleitet von | |
Protesten] antifaschistischer und zivilgesellschaftlicher Gruppen. | |
Rund 40 Antifaschist*innen hatten sich in der Nähe des Konferenzorts | |
versammelt. In den ersten Stunden gab es keine Probleme mit der Polizei, | |
die die Szenerie absicherte. Das änderte sich am Nachmittag, nachdem es zu | |
einem Schichtwechsel bei der Polizei gekommen war. | |
Als Hospitant mit dabei war der SPD-Politiker und damalige Abgeordnete Tom | |
Schreiber, der wegen seiner ablehnenden Äußerungen gegen alternative | |
Hausprojekte in linken Kreisen unbeliebt war. Das Auftauchen Schreibers | |
sorgte bei den Antifaschist*innen für Unmut und führte zu einigen | |
despektierlichen Äußerungen. | |
Schreiber erstattete Anzeige und zeigte auf Menschen, von denen er sich | |
beleidigt fühlte. Was dann folgte, bezeichnete der Klägeranwalt Peer Stolle | |
als „Störung der Kundgebung“ durch „anlassloses Filmen, unverhältnismä… | |
körperlichen Zwang sowie Schubsen und Schlagen von unbeteiligten | |
Versammlungsteilnehmer*innen durch die Polizei. | |
## Anlassloses Filmen rechtswidrig | |
Mindestens zehn Menschen wurden festgenommen, mehrere dabei verletzt. | |
Darauf löste der Anmelder die Kundgebung vorzeitig auf, um zu verhindern, | |
dass weitere Teilnehmer*innen der friedlichen Kundgebung festgenommen | |
werden. | |
Der Anmelder wollte mit der Klage den Polizeieinsatz nachträglich für | |
rechtswidrig erklären lassen. Das ist teilweise gelungen. Das Gericht | |
erklärte die Videoaufzeichnung der Kundgebung und das Betreten des | |
Versammlungsgeländes in Gruppenstärke durch die Polizei für rechtswidrig. | |
Nach dem aktuellen Versammlungsfreiheitsgesetz ist die Anfertigung dieser | |
Aufnahmen nur legitim, wenn eine erhebliche Gefahr für die öffentliche | |
Sicherheit und Ordnung vorliegt. Aus Sicht der Klägeranwält*innen Peer | |
Stolle und Anna Gilsbach ging von der Kundgebung keine Gefahr aus. | |
Der Polizeieinsatz gegen den AfD-Protest wird die Justiz weiter | |
beschäftigten. Denn das Verwaltungsgericht wies die Klärung der Frage, ob | |
auch die Festnahme der Antifaschist*innen rechtswidrig war, an das | |
Amtsgericht zurück. „Aus unserer Sicht ist es wichtig, solche Verfahren zu | |
führen, weil das für die Polizei als Ganzes bewirken muss, dass sie solche | |
Dinge bei zukünftigen Einsätzen nicht mehr macht“, betont Anwältin | |
Gilsbach. | |
Es ist nicht der erste Prozess im Zusammenhang mit der Kundgebung. Bereits | |
2022 klagte Antifaschist wegen Polizeigewalt bei seiner Festnahme. [3][Mit | |
Videoaufnahmen konnte er nachweisen, dass er von der Polizei zu Unrecht der | |
Körperverletzung beschuldigt worden war]. Ruhig geworden ist es indes um | |
den Mann, der den Polizeieinsatz ausgelöst hatte. Tom Schreiber ist seit | |
der Wiederholungswahl nicht mehr im Berliner Abgeordnetenhaus vertreten und | |
hat sich aus der Politik zurückgezogen. | |
26 Nov 2024 | |
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## AUTOREN | |
Peter Nowak | |
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