| # taz.de -- Polizeigewalt bei AfD-Parteitag 2021: Einsatz offiziell rechtswidrig | |
| > Am Rande des Landesparteitags vor drei Jahren lösten Beamten einen | |
| > Gegenprotest auf. Rechtswidrig, urteilte nun das Verwaltungsgericht. | |
| Bild: Warum nicht mit einer Hunderschaft reinrocken? Proteste gegen den AfD-Par… | |
| Der Polizeieinsatz gegen eine antifaschistische Kundgebung am 6. Juni 2021 | |
| war teilweise rechtswidrig. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am | |
| vergangenen Donnerstag entschieden, [1][nachdem der Anmelder der Demo | |
| geklagt hatte]. [2][Der Landesparteitag der Berliner AfD im | |
| Marzahn-Hellersdorfer Ortsteil Biesdorf vor drei Jahren war begleitet von | |
| Protesten] antifaschistischer und zivilgesellschaftlicher Gruppen. | |
| Rund 40 Antifaschist*innen hatten sich in der Nähe des Konferenzorts | |
| versammelt. In den ersten Stunden gab es keine Probleme mit der Polizei, | |
| die die Szenerie absicherte. Das änderte sich am Nachmittag, nachdem es zu | |
| einem Schichtwechsel bei der Polizei gekommen war. | |
| Als Hospitant mit dabei war der SPD-Politiker und damalige Abgeordnete Tom | |
| Schreiber, der wegen seiner ablehnenden Äußerungen gegen alternative | |
| Hausprojekte in linken Kreisen unbeliebt war. Das Auftauchen Schreibers | |
| sorgte bei den Antifaschist*innen für Unmut und führte zu einigen | |
| despektierlichen Äußerungen. | |
| Schreiber erstattete Anzeige und zeigte auf Menschen, von denen er sich | |
| beleidigt fühlte. Was dann folgte, bezeichnete der Klägeranwalt Peer Stolle | |
| als „Störung der Kundgebung“ durch „anlassloses Filmen, unverhältnismä… | |
| körperlichen Zwang sowie Schubsen und Schlagen von unbeteiligten | |
| Versammlungsteilnehmer*innen durch die Polizei. | |
| ## Anlassloses Filmen rechtswidrig | |
| Mindestens zehn Menschen wurden festgenommen, mehrere dabei verletzt. | |
| Darauf löste der Anmelder die Kundgebung vorzeitig auf, um zu verhindern, | |
| dass weitere Teilnehmer*innen der friedlichen Kundgebung festgenommen | |
| werden. | |
| Der Anmelder wollte mit der Klage den Polizeieinsatz nachträglich für | |
| rechtswidrig erklären lassen. Das ist teilweise gelungen. Das Gericht | |
| erklärte die Videoaufzeichnung der Kundgebung und das Betreten des | |
| Versammlungsgeländes in Gruppenstärke durch die Polizei für rechtswidrig. | |
| Nach dem aktuellen Versammlungsfreiheitsgesetz ist die Anfertigung dieser | |
| Aufnahmen nur legitim, wenn eine erhebliche Gefahr für die öffentliche | |
| Sicherheit und Ordnung vorliegt. Aus Sicht der Klägeranwält*innen Peer | |
| Stolle und Anna Gilsbach ging von der Kundgebung keine Gefahr aus. | |
| Der Polizeieinsatz gegen den AfD-Protest wird die Justiz weiter | |
| beschäftigten. Denn das Verwaltungsgericht wies die Klärung der Frage, ob | |
| auch die Festnahme der Antifaschist*innen rechtswidrig war, an das | |
| Amtsgericht zurück. „Aus unserer Sicht ist es wichtig, solche Verfahren zu | |
| führen, weil das für die Polizei als Ganzes bewirken muss, dass sie solche | |
| Dinge bei zukünftigen Einsätzen nicht mehr macht“, betont Anwältin | |
| Gilsbach. | |
| Es ist nicht der erste Prozess im Zusammenhang mit der Kundgebung. Bereits | |
| 2022 klagte Antifaschist wegen Polizeigewalt bei seiner Festnahme. [3][Mit | |
| Videoaufnahmen konnte er nachweisen, dass er von der Polizei zu Unrecht der | |
| Körperverletzung beschuldigt worden war]. Ruhig geworden ist es indes um | |
| den Mann, der den Polizeieinsatz ausgelöst hatte. Tom Schreiber ist seit | |
| der Wiederholungswahl nicht mehr im Berliner Abgeordnetenhaus vertreten und | |
| hat sich aus der Politik zurückgezogen. | |
| 26 Nov 2024 | |
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| ## AUTOREN | |
| Peter Nowak | |
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