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# taz.de -- Polizeigewalt: Demonstrant klagt gegen Polizisten
> Ein Übergriff bei einer Anti-AfD-Kundgebung hat für einen beteiligten
> Polizisten ein gerichtliches Nachspiel. Eine Verurteilung wäre ein
> wichtiges Signal.
Bild: Berlin bleibt bunt: Protest gegen Parteitag der AfD in Biesdorf
Berlin taz | Ein Teilnehmer einer Kundgebung gegen einen Landesparteitag
der AfD hat Anzeige gegen einen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt,
Nötigung, falscher Verdächtigung und Falschaussage erhoben. Dies gab die
Initiative „Kein Raum der AfD“ am Montag bekannt.
Der Übergriff hatte sich im Laufe von [1][Protestaktionen im Juni 2021 in
Biesdorf] ereignet. Der Demoteilnehmer war dort demnach von einem
Polizisten umgeschubst und zu Boden gerungen worden. Zuvor hatte das
Amtsgericht Tiergarten den Aktivisten am 20. September von der
Anschuldigung freigesprochen, dass dieser dort selbst einen Polizisten
geschlagen haben soll. Für die Richter:innen stand nach Sichtung von
Videos zweifelsfrei fest, dass der Mann im mittleren Alter die Tat nicht
begangen hat.
Auch der taz liegen Videos vor, die den Vorfall in Gänze zeigen. Zu sehen
ist, wie acht Polizist:innen eine Demonstrantin abführen. Der nun
klagende Mann steht auf dem geräumigen Platz herum. Als die
Polizist:innen auf ihn zukommen, tritt er beiseite. Ein Polizist,
gegen den sich die Klage nun richtet, schubst ihn leicht. Anschließend
dreht er sich unvermittelt um, packt den Mann am Arm und zerrt ihn ruppig
zu Boden.
Von dem „Handkantenschlag“, den der Demonstrant ihm zugefügt haben soll,
ist nichts zu sehen. Der Demoteilnehmer wird von mehreren Beamt:innen
abgeführt, dabei drehen sie die Arme des Mannes auf seinen Rücken. In dem
folgenden Tumult beschweren sich Demonstrierende über das Vorgehen der
Beamt:innen. Polizist:innen greifen wiederholt nach den Köpfen von
Demonstrant:innen und ringen sie teils brutal zu Boden. Laut „Kein Raum
der AfD“ mussten Protestierende anschließend im Krankenhaus behandelt
werden.
## Klare Beweislage
Für den beschuldigten Polizisten hat der Einsatz während der Kundgebung nun
ein Nachspiel. Zwar laufen Strafanzeigen gegen Polizist:innen oftmals
ins Leere. Angesichts der Klarheit der Beweislage hofft Tim Reiche,
Pressesprecher von Kein Raum der AfD, dennoch auf eine Verurteilung. „Ein
Urteil gegen den Beamten wäre ein wichtiges Zeichen gegen Polizeigewalt“,
sagte er der taz.
Auch der Anwalt des klagenden Demonstranten, Peer Stolle, sagte, es brauche
„Druck von außen“, damit sich in der Polizei eine „Fehlerkultur“ entwi…
Klagen wie diese könnten helfen, indem sie interne Ermittlungen anstoßen.
„Es geht auch darum, Aktivist:innen zu schützen, die friedlich ihre
Meinung bekunden wollen“, sagte Stolle.
Es ist nicht der erste Prozess im Nachgang des fraglichen Polizeieinsatzes.
Das Verwaltungsgericht befasst sich bereits mit einer Klage des
Versammlungsleiters, die die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes insgesamt
feststellen soll.
Zu der Eskalation auf der friedlichen Kundgebung mit rund 30 bis 40
Teilnehmer:innen kam es, [2][nachdem der SPD-Innenpolitiker Tom
Schreiber sich von einer Demonstrantin beleidigt fühlte und Strafanzeige
erstattete]. Schreiber hospitierte an dem Tag bei der in der linken Szene
berüchtigten 11. Einsatzhundertschaft. Weil Aussagen von Polizist:innen
Schreibers Eindruck deckten, verurteilte das Amtsgericht Tiergarten Mitte
Oktober eine Aktivistin.
31 Oct 2022
## LINKS
[1] /Archiv-Suche/!5847250&s=AfD+kundgebung+Biesdorf&SuchRahmen=Print/
[2] /Urteil-gegen-Antifaschistin/!5883709
## AUTOREN
Timm Kühn
## TAGS
Schwerpunkt AfD in Berlin
Anti-AfD-Proteste
Polizeigewalt
Schwerpunkt LGBTQIA
Kriegsverbrechen
Repression
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Schreiber.
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