| # taz.de -- Tracking-Urteil des BGH: Nur ein Teil des Problems | |
| > Cookies dürfen laut BGH nicht voreingestellt werden. Doch digitale Spuren | |
| > lassen sich auch anderweitig sammeln. | |
| Bild: Es gibt Tracking-Methoden, die deutlich weniger sichtbar sind als Cookies | |
| Es ist eines der kleinen, großen Ärgernisse im Netz: die Sache mit den | |
| Cookies. Da legen sich beim Aufruf einer Webseite Banner über die Inhalte, | |
| fordern große grüne Buttons die Nutzer:innen auf, direkt auf „O. k.“ zu | |
| klicken. Klein darunter sind manchmal erweiterte Einstellungen aufrufbar; | |
| wer Zeit und Nerven hat, kann sich durchklicken und ausschalten, was | |
| ausschaltbar ist. | |
| Und oft genug heißt es lapidar: Wer unsere Seite nutzt, muss halt mit dem | |
| leben, was wir so tracken. Gäbe es eine Anleitung dazu, wie man möglichst | |
| große Nutzerverdrossenheit und in der Folge eine Ist-doch-egal-Haltung | |
| erzeugt – das hier wäre Kapitel 1. Die mündige Nutzerschaft, die gerade | |
| konservative Politiker:innen in Verbraucherschutz-Fragen bemühen, die | |
| bekommt man so nicht. | |
| Dass der Bundesgerichtshof nun entschieden hat, dass die Einwilligung zum | |
| Setzen von Tracking-Cookies [1][nicht voreingestellt sein darf], ist schön. | |
| Es ist vor allem deshalb schön, weil darunter auch alle Webseitenbetreiber | |
| fallen, die die lapidare „Musst-du-halt-mit-leben“-Politik pflegen. Ihnen | |
| sei zu wünschen, dass Aufsichtsbehörden und Verbände nun ganz genau | |
| hinschauen. | |
| Alles gut also? Nein, leider nicht. Denn erstens wird auf EU-Ebene schon | |
| seit geraumer Zeit über eine E-Privacy-Verordnung verhandelt, die die alte | |
| Richtlinie ersetzen soll. Das wäre eine gute Gelegenheit, die Rechte von | |
| Verbraucher:innen im Netz deutlich zu stärken, wonach es derzeit aber | |
| nicht aussieht. Sondern eher nach dem Gegenteil. | |
| Und zweitens sind Cookies nur ein Ausschnitt [2][des Tracking-Problems]. Es | |
| gibt viel mehr Methoden, von denen die meisten deutlich weniger sichtbar | |
| sind – das Einbinden von Drittinhalten reicht meist schon aus. Und es gibt | |
| Tracking in Apps, ebenfalls weitgehend unsichtbar. Eine starke | |
| E-Privacy-Verordnung könnte das alles und noch mehr regeln. | |
| Klingt kompliziert? Ist es aber nicht. Höchstmöglicher Schutz der | |
| Privatsphäre als Standardeinstellung, immer und überall. Alles andere | |
| können die mündigen Nutzer:innen ja aktiv erlauben. | |
| 29 May 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Svenja Bergt | |
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