Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Bundesgerichtshof zu Tracking-Cookies: Nur abnicken reicht nicht
> Bei dem Setzen von Werbe-Cookies ist aktive Zustimmung erforderlich, so
> der Bundesgerichtshof. Für Nutzer könnte das Verbesserungen bringen.
Bild: Nicht so idyllisch für die Unternehmen: Fürs Tracking muss aktiv zugest…
KARLSRUHE taz | Internetnutzer müssen aktiv zustimmen, bevor Werbe-Cookies
auf ihrem Computer oder Smartphone gespeichert werden dürfen. [1][Das
entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil].
Vor-angekreuzte Kästchen genügen nicht.
Cookies sind kleine Textdateien, die der Wiedererkennung eines Endgeräts
dienen. Manche merken sich Spracheinstellungen oder den Inhalt des
Warenkorbs. Für solche Cookies war immer klar, dass keine Einwilligung
erforderlich ist, denn sie dienen der Durchführung des Vertrags oder
berechtigten Interessen.
Umstritten waren Cookies, die zu anderen Zwecken gesetzt werden,
insbesondere wenn sie den Interessen der Werbewirtschaft dienen. Soweit
hier das Surfverhalten der Nutzer ausgewertet wird und Profile erstellt
werden, ist künftig eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
erforderlich, so der BGH.
Im konkreten Fall hatte der Werbedienstleister Planet49 auf einer Webseite
ein Gewinnspiel angeboten. Per Ankreuzkästchen wurde gefragt, ob ein
Teilnehmer einverstanden ist, dass sein „Surf- und Nutzungsverhalten“
ausgewertet wird, um „interessengerichtete Werbung“ zu ermöglichen. Dabei
war das Häkchen bereits gesetzt. Wer sich für das Gewinnspiel registrierte,
stimmte in der Regel also auch der Nutzung von Werbe-Cookies zu. Wer dies
nicht wollte, hätte das bereits gesetzte Häkchen entfernen müssen.
## Bundestag wollte EU-Recht nicht umsetzen
Der [2][Verbraucherzentrale Bundesverband (vzb]v) hielt diese Lösung für
rechtswidrig und klagte gegen Planet49. Der (BGH) bat den Europäischen
Gerichtshof (EuGH) deshalb um Auslegung des zugrundeliegenden EU-Rechts.
[3][Der EuGH entschied im September 2019: Vor-angekreuzte Kästchen sind
keine wirksame Einwilligun]g. Dem folgte nun der BGH.
Dabei hatte der BGH allerdings eine Schwierigkeit zu überwinden. Im
deutschen Telemediengesetz (§ 15 Abs. 3) steht, dass es genügt, wenn der
Nutzer „nicht widerspricht“. Auf Druck der Werbewirtschaft hatte sich der
Bundestag bisher einfach geweigert, das strengere EU-Recht umzusetzen. Die
Bundesregierung behauptete frech, das deutsche Recht genüge bereits den
EU-Anforderungen.
Der BGH wendete das Argument nun – ebenso dreist – ins Gegenteil. „Wenn d…
Bundesregierung erklärt, das deutsche Recht entspreche dem EU-Recht, dann
ist das Telemediengesetz eben im Sinne des EU-Rechts auszulegen“, so der
Vorsitzende Richter Thomas Koch. Das heißt, der Nutzer muss doch aktiv
zustimmen. Das ist zwar etwas verwirrend, aber im Ergebnis immerhin
verbraucherfreundlich. (Az.: I ZR 186/17)
28 May 2020
## LINKS
[1] https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020…
[2] https://www.vzbv.de/pressemitteilung/bgh-staerkt-digitale-privatsphaere-und…
[3] /Urteil-des-EuGH-zu-Internet-Cookies/!5626831&s=cookies/
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Datenschutz
Cookies
BGH-Urteil
Christine Lambrecht
Internet
Datenschutz
EuGH
Datenschutz
## ARTIKEL ZUM THEMA
Justizministerin Lambrecht über NetzDG: „Wir müssen nachbessern“
Christine Lambrecht plant, die Strafverfolgung von Hassrede zu
vereinfachen. Außerdem will sie die Rechte von Nutzern sozialer Netzwerke
stärken.
Tracking-Urteil des BGH: Nur ein Teil des Problems
Cookies dürfen laut BGH nicht voreingestellt werden. Doch digitale Spuren
lassen sich auch anderweitig sammeln.
Tätigkeitsbericht vorgestellt: Daten schützen ist zäh
Den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten erreichen immer mehr Beschwerden.
Aber oft fehlen ihm die Mittel, um wirklich etwas auszurichten.
Urteil des EuGH zu Internet-Cookies: Jedes Häkchen selber machen
Internetnutzer müssen der digitalen Verfolgung aktiv zustimmen, urteilt der
EuGH. Warum das in Deutschland aber vielleicht nicht zutrifft.
Datenschutz im Netz: Die Schlacht um Cookies
Wird die E-Privacy-Verordnung der EU beschlossen, könnten Datensammeln und
Nutzerüberwachen im Internet deutlich schwerer werden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.