# taz.de -- Bundesgerichtshof zu Tracking-Cookies: Nur abnicken reicht nicht | |
> Bei dem Setzen von Werbe-Cookies ist aktive Zustimmung erforderlich, so | |
> der Bundesgerichtshof. Für Nutzer könnte das Verbesserungen bringen. | |
Bild: Nicht so idyllisch für die Unternehmen: Fürs Tracking muss aktiv zugest… | |
KARLSRUHE taz | Internetnutzer müssen aktiv zustimmen, bevor Werbe-Cookies | |
auf ihrem Computer oder Smartphone gespeichert werden dürfen. [1][Das | |
entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil]. | |
Vor-angekreuzte Kästchen genügen nicht. | |
Cookies sind kleine Textdateien, die der Wiedererkennung eines Endgeräts | |
dienen. Manche merken sich Spracheinstellungen oder den Inhalt des | |
Warenkorbs. Für solche Cookies war immer klar, dass keine Einwilligung | |
erforderlich ist, denn sie dienen der Durchführung des Vertrags oder | |
berechtigten Interessen. | |
Umstritten waren Cookies, die zu anderen Zwecken gesetzt werden, | |
insbesondere wenn sie den Interessen der Werbewirtschaft dienen. Soweit | |
hier das Surfverhalten der Nutzer ausgewertet wird und Profile erstellt | |
werden, ist künftig eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer | |
erforderlich, so der BGH. | |
Im konkreten Fall hatte der Werbedienstleister Planet49 auf einer Webseite | |
ein Gewinnspiel angeboten. Per Ankreuzkästchen wurde gefragt, ob ein | |
Teilnehmer einverstanden ist, dass sein „Surf- und Nutzungsverhalten“ | |
ausgewertet wird, um „interessengerichtete Werbung“ zu ermöglichen. Dabei | |
war das Häkchen bereits gesetzt. Wer sich für das Gewinnspiel registrierte, | |
stimmte in der Regel also auch der Nutzung von Werbe-Cookies zu. Wer dies | |
nicht wollte, hätte das bereits gesetzte Häkchen entfernen müssen. | |
## Bundestag wollte EU-Recht nicht umsetzen | |
Der [2][Verbraucherzentrale Bundesverband (vzb]v) hielt diese Lösung für | |
rechtswidrig und klagte gegen Planet49. Der (BGH) bat den Europäischen | |
Gerichtshof (EuGH) deshalb um Auslegung des zugrundeliegenden EU-Rechts. | |
[3][Der EuGH entschied im September 2019: Vor-angekreuzte Kästchen sind | |
keine wirksame Einwilligun]g. Dem folgte nun der BGH. | |
Dabei hatte der BGH allerdings eine Schwierigkeit zu überwinden. Im | |
deutschen Telemediengesetz (§ 15 Abs. 3) steht, dass es genügt, wenn der | |
Nutzer „nicht widerspricht“. Auf Druck der Werbewirtschaft hatte sich der | |
Bundestag bisher einfach geweigert, das strengere EU-Recht umzusetzen. Die | |
Bundesregierung behauptete frech, das deutsche Recht genüge bereits den | |
EU-Anforderungen. | |
Der BGH wendete das Argument nun – ebenso dreist – ins Gegenteil. „Wenn d… | |
Bundesregierung erklärt, das deutsche Recht entspreche dem EU-Recht, dann | |
ist das Telemediengesetz eben im Sinne des EU-Rechts auszulegen“, so der | |
Vorsitzende Richter Thomas Koch. Das heißt, der Nutzer muss doch aktiv | |
zustimmen. Das ist zwar etwas verwirrend, aber im Ergebnis immerhin | |
verbraucherfreundlich. (Az.: I ZR 186/17) | |
28 May 2020 | |
## LINKS | |
[1] https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020… | |
[2] https://www.vzbv.de/pressemitteilung/bgh-staerkt-digitale-privatsphaere-und… | |
[3] /Urteil-des-EuGH-zu-Internet-Cookies/!5626831&s=cookies/ | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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