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# taz.de -- Racial Profiling durch Bundespolizei: Dieser Mann ist kein Taschend…
> Zwei Bundespolizisten kontrollieren einen Leipziger am Bahnhof. Der
> Anlass ist seine Hautfarbe. Er klagt – und gewinnt. Die Kontrolle war
> rechtswidrig.
Bild: Wollte eigentlich nur nach Erfurt fahren: Regisseur Kanwal Sethi
Leipzig taz | Es ist Montag, der 31. März 2014. Für die Jahreszeit ist es
ungewöhnlich warm, der Himmel leuchtet hellblau. Der Leipziger
Filmregisseur Kanwal Sethi macht sich früh auf den Weg von seiner
Heimatstadt nach Erfurt. Dieser Ausflug wird ihn fast drei Jahre
beschäftigen, wird ihn zur Weißglut und vor Gericht bringen.
Sethi ist deutscher Staatsbürger und in Indien geboren. In Erfurt hat er an
diesem Märzmorgen beruflich zu tun. Noch am Vormittag kehrt er an den
Bahnhof zurück, um wieder nach Leipzig zu fahren. Was dann passiert, erlebt
Kanwal Sethi oft. „Im Osten mehr als im Westen, in Sachsen ständig“, sagt
er. Zwei Beamte der Bundespolizei, Gerd H. und Thomas S., halten ihn an und
möchten seine Personalien aufnehmen. Sethi hat den Verdacht, dass die
Beamten ihn einzig wegen seiner Hautfarbe kontrollieren.
Mehr als 15 Minuten, sagt er, habe er auf dem Bahnsteig verbracht, ohne
dass die beiden Beamten auch nur eine andere Person aufgefordert hätten,
sich auszuweisen. Höflich macht er sie darauf aufmerksam, dass Racial
Profiling gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstößt
und nach internationalem Recht unter Diskriminierung fällt. Sethi ist
überzeugt, er habe sich in jeder Hinsicht unauffällig verhalten, einen
Grund für die Kontrolle gebe es nicht. Verärgert zeigt er ihnen schließlich
seinen Personalausweis.
Er möchte aber auch die Dienstausweise der Polizisten sehen, da die Beamten
in Zivil unterwegs sind. Erstaunt muss er feststellen, dass beide diese
nicht dabei haben. Sethi lässt sich ihre Namen geben und steigt in seinen
Zug, um nach Hause zu fahren. Dann beschwert er sich bei der Bundespolizei.
Als die ihm in einer der taz vorliegenden Antwort selbst die Schuld an der
Kontrolle gibt, nimmt Sethi sich einen Anwalt. Am 6. August 2014 geht seine
Klage beim Verwaltungsgericht in Dresden ein.
## Er habe sich wie ein Dieb benommen
Heute umfasst die Akte Sethi Hunderte Seiten, darunter Sethis
Fahrkartenbelege und mehrere Anträge der zuständigen Bundespolizeidirektion
Pirna, die „Stellungnahmefrist nochmals zu verlängern“, weil bis Anfang
2015 nur ein Justiziar zugegen sei, der dies bearbeiten könne.
Wer gegen eine Bundespolizeidirektion und damit gegen eine Bundesbehörde
vorgeht, klagt gleichsam gegen die Bundesrepublik Deutschland. Für
gewöhnlich gibt es eine Klageschrift der Kläger, die entweder mit einer
Anerkennung oder einer Klageerwiderung beantwortet wird. Die
Klageerwiderung schreibt in einem solchen Fall dann ein juristischer
Sachbearbeiter auf der Grundlage der Berichte, die ihm von den
beschuldigten Beamten vorgelegt werden.
Die ersten Berichte der von Kanwal Sethi angezeigten Bundespolizisten sind
auf den 1. April 2014 datiert, also bereits einen Tag nach dem Vorfall am
Bahnhof in Erfurt entstanden. „Die konnten sich ja denken, dass da noch
etwas kommt, nachdem ich mir ihre Namen habe geben lassen“, sagt Sethi. Im
Protokoll ihres Einsatzes ist tatsächlich von einer „zu erwartenden
Dienstaufsichtsbeschwerde“ die Rede. Die Polizisten schreiben kurze,
relativ neutral gehaltene Stellungnahmen, „in die man die Wahrheit
wenigstens noch hineininterpretieren konnte“, sagt Sven Adam, Sethis
Anwalt.
Völlig anders verhält es sich jedoch mit der Darstellung in den zweiten
Stellungnahmen, die der Justiziar der Bundespolizei in Pirna von den
Beamten anforderte und für die Klageerwiderung nutzte. Plötzlich, so ist da
zu lesen, soll Sethi sich so benommen haben, wie einer der Polizisten es
bei „Taschendieben bei [seiner] langjährigen Tätigkeit als Fahndungsbeamter
in der Kriminalitätsbekämpfung häufig festgestellt habe“. Sethi sei nach
Erkennen der Polizeistreife plötzlich ausgewichen und habe seine
„Bewegrichtung“ geändert. Diese Stellungnahmen wurden erst ein halbes Jahr
nach dem Vorfall verfasst.
## Kopfschütteln im Sitzungssaal
Die „Verwaltungsrechtssache Kanwal Sethi gegen die Bundesrepublik
Deutschland“ kommt schließlich vor das Verwaltungsgericht in Dresden. Es
ist Mittwoch, der 2. November 2016. Am Ende dieses Tages verlassen fast
alle Beteiligten den Sitzungssaal kopfschüttelnd.
Der Göttinger Anwalt Sven Adam, der ein Spezialist in
Racial-Profiling-Verfahren ist, stellt zunächst allgemein gehaltene
Fragen. „Wie haben Sie sich auf diesen Prozess vorbereitet?“, fragt er etwa
einen der beiden Polizeibeamten. Nach und nach gesteht der Beklagte, die
Stellungnahmen seines Kollegen vorher gekannt und quasi von ihm
abgeschrieben zu haben. Die Stimmung im Sitzungssaal verschlechtert sich.
Miteinander abgeglichene Berichte können nicht mehr neutral sein und damit
als Beweismittel dienen.
Die vorsitzende Richterin ist außer sich, als der zweite Beamte dann auch
noch gesteht, „zur Vorbereitung auf die Zeugenaussage“ nach Pirna zitiert
worden zu sein, gemeinsam mit seinem Kollegen. Anwalt Adam fragt: „Und
worüber haben Sie da gesprochen?“ Plötzlich wird dem Beamten, dessen
Heimatdienststelle sich im fränkischen Bayreuth befindet, sein Fehler
bewusst. „Ach, nur so allgemein“, windet er sich. Da schaltet sich die
Richterin ein: „Sie wollen mir doch nicht erzählen, dass Sie von Bayreuth
nach Pirna zu einem ganz bestimmten Vorfall zitiert werden, um dann nur so
allgemein zu sprechen?“ „Zu dem Inhalt des Gesprächs habe ich keine
Erinnerung mehr.“ Dann schweigt er.
Anfangs, glaubt Sven Adam, sei dem Beamten nicht klar gewesen, dass diese
Aussage die gesamte Verhandlung ad absurdum führen würde. Doch
abgesprochene Zeugenaussagen, bei denen von einem rechtskundigen
Sachbearbeiter auch nur darauf hingewiesen wird, was wesentlich ist und was
nicht, seien keine Beweismittel mehr, sagt die Richterin und schließt die
Beweisaufnahme.
## Rechtswidrige Personalienfeststellung
„Für diesen Fall haben wir nachgewiesen, dass bei der Bundespolizei
Aussagen abgesprochen werden“, sagt Sven Adam. „Und auch wenn ich nicht mit
Sicherheit sagen kann, dass es systematisch passiert, schätze ich das nach
diesem Verfahren so ein“.
Kanwal Sethi sagt: „Für mich persönlich wäre die Sache ja soweit erledigt,
weil wir das Verfahren gewonnen haben. Aber was in der Hauptverhandlung
rausgekommen ist, machte allen Anwesenden fassungslos. Die wiederholt
rassistischen Kontrollen sind schlimm, aber das Absprechen von Aussagen mit
solch einer Selbstverständlichkeit widerspricht jeglichem rechtsstaatlichen
Verhalten und ist ein Skandal. Wenn die Bundespolizei gemeinsam mit ihrer
Rechtsabteilung Zeugenaussagen abspricht und vielleicht auch miterfindet,
um einen Bürger zu diffamieren, müsste das weitgehende Konsequenzen haben.“
Es ist Mittwoch, der 1. Februar 2017. Fast genau drei Monate nach dem
Gerichtstermin erhalten Kanwal Sethi und Sven Adam das Urteil. Die
„Personalienfeststellung“ des Klägers im März 2014 am Bahnhof in Erfurt s…
rechtswidrig gewesen.
Der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Dresden, Robert Bendner,
erklärt: „Das Urteil besagt natürlich nicht, dass der Kläger zukünftig
nicht mehr überprüft werden darf. Selbst wenn er tatsächlich noch mal in
genau so eine Situation kommt, wird ihm das im Zweifel wohl wenig nützen.
Man kann insoweit sicher nur hoffen, dass die Beamten etwas gelernt haben.“
Die Kosten des Verfahrens inklusive Sethis Anwaltskosten muss die
Bundesrepublik übernehmen.
## Weitere Absprachen?
Auch Sethis und Adams Vermutungen werden in dem Urteil bestätigt. Auf den
Seiten sieben und acht ist zu lesen: „In Anbetracht der Tatsache, dass der
Zeuge [Thomas S.] für dieses Gespräch im Rahmen einer Dienstreise von
Bayreuth nach Pirna angereist ist, erscheint es nicht nachvollziehbar, dass
es bei diesem Gespräch lediglich um eine Belehrung zu dem grundsätzlichen
Ablauf der anstehenden Verhandlung gegangen sein sollte, sondern es ist
nicht auszuschließen, dass bei dieser Gelegenheit auch der konkrete
Sachverhalt eine Rolle gespielt hat. […] Weiterhin besteht allein durch das
Stattfinden dieses Termins auch die Besorgnis, dass über Details Absprachen
getroffen worden sind […]. Es ist auch nicht erforderlich, den ebenso am
Gespräch beteiligten Justiziar der Beklagten zum konkreten Gesprächsablauf
und -inhalt zu befragen, da bereits aufgrund der Angaben des Zeugen für die
Kammer ein solcher Zweifel entstanden ist […].“
Die Bundespolizeidirektion Pirna wollte sich bis zur Urteilsverkündung und
auch danach, trotz mehrmaliger Anfrage, nicht konkret zu dem Vorfall
äußern. Auf die daher allgemein formulierte Frage der taz, ob es üblich
sei, Beamte in die Polizeidirektion zu bestellen, um Aussagen
„zusammenzuführen“, schickt ihr Pressesprecher folgende Antwort: „Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizeidirektion Pirna
unterliegen sowohl im Rahmen ihres Dienstverhältnisses gegenüber dem
Dienstherrn als auch gegenüber dem verhandelnden Gericht im Rahmen der
mündlichen Verhandlung in vollem Umfang der Wahrheitspflicht.“
Auf ein klares Nein konnte man sich in Pirna, auch nach gemeinsamer
Absprache, offenbar nicht einigen.
5 Feb 2017
## AUTOREN
Hanna Voß
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