Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Antidiskriminierungsurteil: Wegweisender Richterspruch
> Ein öffentliches Hamburger Wohnungsunternehmen hat Bewerber nach Namen
> sortiert. Endlich gibt es ein Machtwort gegen strukturellen Rassismus.
Bild: Das städtische Hamburger Wohnungsunternehmen Saga/GWG hat wegen eines t�…
Das Urteil könnte Geschichte schreiben, obwohl es doch eigentlich so
selbstverständlich klingt. Eine Wohnungssuchende darf [1][wegen eines
türkisch klingenden Namens] nicht von vornherein von der Interessenliste
für eine Wohnung gestrichen und damit von der Vergabe einer Mietwohnung
ausgeschlossen werden.
Doch was so selbstverständlich klingt, ist in der Realität längst keine
Selbstverständlichkeit, wie Antidiskriminierungsberatungsstellen wissen. Es
gibt viele Menschen, die wegen ihres Namens, ihrer Hautfarbe oder ihrer
Sprache oder Religion diskriminiert und benachteiligt werden.
Da nützt auch kein Grundgesetz, wonach ja jeder Mensch vor dem Gesetz
gleich ist, und selbst das allgemeine Gleichheitsgesetz, extra nach den
Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union geschaffen, um
Benachteiligung zu verhindern, lässt offensichtlich durch Advokaten
Interpretationen zu, weil der deutsche Gesetzgeber offenkundig diese
Missinterpretationen nicht gänzlich ausschließen wollte. Zumindest wurde
wegen der Benachteiligung bei der Wohnungsvergabe in der Vergangenheit
wenig geklagt, auch, da eine Diskriminierung schwer nachzuweisen ist.
Daher ist es gut, dass jetzt das Amtsgericht Hamburg-Barmbek erstmals bei
einem solch offensichtlichen Fall von Diskriminierung den Sachverhalt
klargestellt und ein Machtwort gesprochen hat. Bezeichnenderweise ist die
Beklagte die städtische Wohnungsbaugesellschaft Hamburg, die Saga/GWG, ein
Unternehmen, bei dem Diskriminierung durch struktureller Rassismus
eigentlich ein Tabu sein sollte.
Von Antidiskiminierungsberatungsstellen wird dieses Urteil als wegweisend
gewertet. Bleibt zu hoffen, dass die Wohnungswirtschaft diesen Warnschuss
verstanden hat und das Urteil vielleicht vielen Mut gibt, gegen eine
Benachteiligung vor Gericht zu ziehen. Und der rot-grüne Senat hat nun die
Aufgabe, ihr Wohnungsunternehmen anzuweisen, diskriminierenden Praktiken
wie die Benachteiligung ausländisch klingender Namen schleunigst
einzustellen.
10 Mar 2017
## LINKS
[1] /Diskriminierung-in-Hamburg/!5387684
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Hamburg
Diskriminierung
Urteil
Schwerpunkt Rassismus
Diskriminierung
Schwerpunkt Rassismus
Kopftuchverbot
Kopftuchverbot
Lesestück Recherche und Reportage
## ARTIKEL ZUM THEMA
Diskriminierung bei der Wohnungssuche: Geschlossene Gesellschaften
Diskriminieren Howoge und Gesobau Wohnungssuchende wegen des Namens? Ein
Betroffener hat Tests durchgeführt und zieht mit den Ergebnissen vor
Gericht.
Bericht der Antidiskriminierungsstelle: Allein gegen den Sachbearbeiter
Migranten, Menschen mit Behinderung, Frauen und Ältere werden systematisch
benachteiligt. Jobcenter verstärken dieses Klima zusätzlich.
Diskriminierung in Hamburg: Türkische Namen aussortiert
Das Wohnungsunternehmen Saga/GWG benachteiligte eine Wohnungssuchende wegen
ihres Namens. Nun bekommt die Frau eine Entschädigung.
Kopftuch-Debatte in Berlin: Gutes Vorbild, schlechtes Vorbild
Nach einem Gerichtsurteil wird wieder ums Berliner Neutralitätsgesetz
gestritten. Sollen Lehrerinnen mit Kopftuch endlich unterrichten dürfen?
Urteil zu Kopftuch im öffentlichen Dienst: Berlin muss blechen
Landesarbeitsgericht verurteilt Berliner Senat zur Zahlung von 8.600 Euro
Entschädigung an eine Lehrerin mit Kopftuch, die nicht eingestellt wurde.
Racial Profiling durch Bundespolizei: Dieser Mann ist kein Taschendieb
Zwei Bundespolizisten kontrollieren einen Leipziger am Bahnhof. Der Anlass
ist seine Hautfarbe. Er klagt – und gewinnt. Die Kontrolle war
rechtswidrig.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.