# taz.de -- Rassistische Kontrolle der Bundespolizei: Straffrei und substanzlos | |
> Bundespolizisten hatten Zeugenaussagen im Fall Sethi abgesprochen. Straf- | |
> oder dienstrechtliche Konsequenzen gibt es aber nicht. | |
Bild: Macht ja nichts: Bundespolizisten sprachen ihre Aussagen vor Gericht ab | |
KIEL taz | Für Kanwal Sethi war der 1. Februar 2017 ein guter Tag. Da | |
entschied das Verwaltungsgericht in Dresden nach fast drei Jahren zu seinen | |
Gunsten. Der Leipziger Filmregisseur sei am 31. März 2014 zu Unrecht von | |
zwei Bundespolizisten am Erfurter Hauptbahnhof kontrolliert worden. Die | |
Behauptung der Beamten, Sethi habe sich wie ein Taschendieb verhalten und | |
sei ihnen deshalb aufgefallen, konnten sie im Laufe des Verfahrens nicht | |
glaubhaft untermauern. | |
Öffentlich wurde stattdessen, dass die betroffenen Beamten sich bezüglich | |
ihrer Stellungnahmen abgesprochen hatten – und „zur Vorbereitung der | |
Zeugenaussage“ sogar [1][zur zuständigen Bundespolizeidirektion nach Pirna | |
zitiert worden] waren. Abgesprochene Zeugenaussagen seien keine | |
Beweismittel mehr, entschied die entsetzte Dresdener Richterin. | |
Die Bundestagsfraktion der Linken nahm diesen Vorfall zum Anlass, eine | |
[2][Kleine Anfrage an die Bundesregierung] zu stellen. Die Antworten sind | |
substanzlos und inhaltsleer. Die Antwort auf die Frage, wie im konkreten | |
Fall mit dem Verdacht der Zeugenabsprache im Bundespolizeipräsidium | |
umgegangen wurde, lautet: „Die Sachlage wurde im Rahmen der Dienst- und | |
Fachaufsicht bewertet.“ | |
Als die Bundestagsabgeordnete Martina Renner wissen will, was das genau | |
bedeutet, erhält sie den Hinweis, dass sich aus der Auswertung der | |
Stellungnahme des Justiziars der Bundespolizeidirektion Pirna „keine | |
rechtswidrige Zeugenabsprache“ ableiten ließ. Die Dienststelle sei | |
„ungeachtet dessen“ noch einmal „über Umfang und Inhalt von Belehrungen | |
sensibilisiert“ worden. | |
Ähnlich lesen sich auch die Antworten auf die Fragen 7 bis 9, in wie vielen | |
Fällen in den Jahren 2015 und 2016 straf- und dienstrechtliche Verfahren | |
gegen Mitarbeiter*innen der Bundespolizei wegen vergleichbarer Vorwürfe | |
geführt wurden; Antwort: keine. | |
Sethis Anwalt Sven Adam, der sich auf Racial-Profiling-Verfahren | |
spezialisiert hat, ist über die Antworten auf die Anfrage enttäuscht: | |
„Relevant ist einzig die Erkenntnis, dass auch die beiden Beamten, die in | |
dem Fall in Dresden die besagten Absprachen getroffen haben, kein | |
Disziplinarverfahren bekommen haben“. | |
25 May 2017 | |
## LINKS | |
[1] /!5377879/ | |
[2] https://kleineanfragen.de/bundestag/18/12293-moegliche-absprachen-von-bunde… | |
## AUTOREN | |
Hanna Voß | |
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