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# taz.de -- Rassistische Kontrolle der Bundespolizei: Straffrei und substanzlos
> Bundespolizisten hatten Zeugenaussagen im Fall Sethi abgesprochen. Straf-
> oder dienstrechtliche Konsequenzen gibt es aber nicht.
Bild: Macht ja nichts: Bundespolizisten sprachen ihre Aussagen vor Gericht ab
Kiel taz | Für Kanwal Sethi war der 1. Februar 2017 ein guter Tag. Da
entschied das Verwaltungsgericht in Dresden nach fast drei Jahren zu seinen
Gunsten. Der Leipziger Filmregisseur sei am 31. März 2014 zu Unrecht von
zwei Bundespolizisten am Erfurter Hauptbahnhof kontrolliert worden. Die
Behauptung der Beamten, Sethi habe sich wie ein Taschendieb verhalten und
sei ihnen deshalb aufgefallen, konnten sie im Laufe des Verfahrens nicht
glaubhaft untermauern.
Öffentlich wurde stattdessen, dass die betroffenen Beamten sich bezüglich
ihrer Stellungnahmen abgesprochen hatten – und „zur Vorbereitung der
Zeugenaussage“ sogar [1][zur zuständigen Bundespolizeidirektion nach Pirna
zitiert worden] waren. Abgesprochene Zeugenaussagen seien keine
Beweismittel mehr, entschied die entsetzte Dresdener Richterin.
Die Bundestagsfraktion der Linken nahm diesen Vorfall zum Anlass, eine
[2][Kleine Anfrage an die Bundesregierung] zu stellen. Die Antworten sind
substanzlos und inhaltsleer. Die Antwort auf die Frage, wie im konkreten
Fall mit dem Verdacht der Zeugenabsprache im Bundespolizeipräsidium
umgegangen wurde, lautet: „Die Sachlage wurde im Rahmen der Dienst- und
Fachaufsicht bewertet.“
Als die Bundestagsabgeordnete Martina Renner wissen will, was das genau
bedeutet, erhält sie den Hinweis, dass sich aus der Auswertung der
Stellungnahme des Justiziars der Bundespolizeidirektion Pirna „keine
rechtswidrige Zeugenabsprache“ ableiten ließ. Die Dienststelle sei
„ungeachtet dessen“ noch einmal „über Umfang und Inhalt von Belehrungen
sensibilisiert“ worden.
Ähnlich lesen sich auch die Antworten auf die Fragen 7 bis 9, in wie vielen
Fällen in den Jahren 2015 und 2016 straf- und dienstrechtliche Verfahren
gegen Mitarbeiter*innen der Bundespolizei wegen vergleichbarer Vorwürfe
geführt wurden; Antwort: keine.
Sethis Anwalt Sven Adam, der sich auf Racial-Profiling-Verfahren
spezialisiert hat, ist über die Antworten auf die Anfrage enttäuscht:
„Relevant ist einzig die Erkenntnis, dass auch die beiden Beamten, die in
dem Fall in Dresden die besagten Absprachen getroffen haben, kein
Disziplinarverfahren bekommen haben“.
25 May 2017
## LINKS
[1] /!5377879/
[2] https://kleineanfragen.de/bundestag/18/12293-moegliche-absprachen-von-bunde…
## AUTOREN
Hanna Voß
## TAGS
Racial Profiling
Bundespolizei
Kleine Anfrage
Bundestag
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