# taz.de -- Plakate der Nazi-Partei III. Weg: Mordaufruf nur mit Abstand | |
> Laut Gericht darf die Nazipartei „III. Weg“ in Zwickau weiter dazu | |
> aufrufen, Grüne zu hängen. Einzige Auflage: 100 Meter Abstand zu | |
> Grünen-Plakaten. | |
Bild: Demonstranten des Dritten Wegs in Neuruppin | |
„Hängt die Grünen!“ darf wieder hängen. Das Verwaltungsgericht Chemnitz … | |
einem Eilantrag [1][der Partei „III. Weg“] gegen die Anordnung der Stadt | |
Zwickau zur Beseitigung der Plakate stattgegeben. Damit kann die | |
rechtsextreme Kleinstpartei weiterhin [2][mit einem bewusst assoziierten | |
Mordaufruf] Wahlkampf in Sachsen machen. Einzige Auflage: Die Plakate | |
dürfen nur mit Abstand von mindestens 100 Metern zu einem Wahlplakat von | |
Bündnis90/Die Grünen angebracht werden. Der Beschluss ist noch nicht | |
rechtskräftig. | |
Der Zwickauer Kreisverband der Grünen hatte gegen die Plakate Anzeige | |
erstattet. Die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte jedoch zunächst | |
entschieden, dass die Plakate hängen bleiben dürfen. In München, wo der | |
„III. Weg“ ebenfalls Plakate aufgehängt hatte, entschied die | |
Staatsanwaltschaft anders: „Nach den vorliegenden Erkenntnissen liegt ein | |
Anfangsverdacht einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten vor“, sagte | |
Anne Leiding, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, am 8. September der | |
taz. | |
Auf die drastische Entscheidung der Zwickauer Staatsanwaltschaft hin, hatte | |
die Stadt Zwickau in der vergangenen Woche per Anordnung verfügt, dass die | |
Rechtsextremen die Plakate abhängen müssen. Die hatten gegen die Anordnung | |
geklagt. Erfolgreich: Das Gericht konnte nun keine strafrechtliche Relevanz | |
des Slogans feststellen. Es sei unklar, „wer konkret angesprochen wird“. Es | |
könnten entweder Politiker:innen oder Wähler:innen der Grünen | |
gemeint sein. | |
Das Verwaltungsgericht begründete, dass es nach den vom | |
Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen für Wahlwerbung derzeit | |
offen sei, ob die strengen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff in | |
das Grundrecht der Meinungsfreiheit vorlägen. Nach Abwägung der Interessen | |
hielt es die Kammer für angemessen, mit dem räumlichen Abstand eine von der | |
Wahlwerbung der Grünen losgelöste Wahrnehmung der Plakate anzuordnen. | |
## Nazis feiern die Aktion | |
Christin Furtenbacher, sächsische Landesvorstandssprecherin von Bündnis | |
90/Die Grünen, sagt: „Die Chemnitzer Gerichtsentscheidung irritiert und | |
überrascht uns sehr.“ Sowohl die Staatsanwaltschaft München als auch die | |
sächsische Generalstaatsanwaltschaft hätten Ermittlungen wegen öffentlicher | |
Aufforderung zu Straftaten sowie weiteren Straftatbeständen aufgrund der | |
Plakate eingeleitet. „Ein Mordaufruf gegenüber 3.300 sächsischen | |
Mitgliedern einer demokratischen Partei, ihren Sympathisierenden und | |
Unterstützenden hat nichts im öffentlichen Raum zu suchen.“ Man hoffe sehr, | |
dass die Stadt Zwickau unverzüglich Rechtsmittel gegen diese Entscheidung | |
einlege. | |
Für Dienstagabend rufen die Grünen zu einer Solidaritätsaktion in Zwickau | |
unter dem Motto „Demokrat*innen nicht hängen lassen“ auf. | |
Der „III. Weg“ feiert die gelungene Kampagne derweil auf seiner Webseite. | |
Die kalkulierte Provokation sorgte seit der vergangenen Woche für große | |
Aufmerksamkeit. „Klar ist, dass die plakative Forderung auf nicht einmal | |
500 Plakaten mehr Personen erreicht hat, als wenn unsere Partei 500.000 | |
grüne Plakate aufgehängt hätte“, schreibt der „III. Weg“. | |
Es ist nicht das erste Mal, dass die „volkstreue und heimatverbundene | |
Partei“, wie sich der „III. Weg“ selbst bezeichnet, die Grünen zur | |
Zielscheibe macht. Die 600 Mitglieder starke Partei greift selbst Natur- | |
und Tierschutzthemen auf und erklärt denn auch: „Eine Grüne Partei muss | |
nicht volksfeindlich sein!“ Als Volk versteht die Partei die | |
„naturgesetzliche Gemeinschaft“, deren „biologische Substanz“ erhalten | |
werden müsste. | |
14 Sep 2021 | |
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## AUTOREN | |
Andreas Speit | |
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