# taz.de -- Plakate der Nazi-Partei III. Weg: „Eine Aufforderung zu Straftate… | |
> Ein Münchener Gericht verbietet das Nazi-Plakat „Hängt die Grünen“. | |
> Chemnitzer Richter:innen hatten anders entschieden. | |
Bild: Wolfgang Wetzel und Christin Furlenbacher, Vorstandssprecherin der Grüne… | |
Freiburg taz | Das Landgericht München I hat die Nutzung des Wahlplakats | |
„Hängt die Grünen!“ mit bundesweiter Wirkung verboten. Beantragt hatte di… | |
der Bundesverband der Grünen. | |
Das [1][Wahlplakat] stammt von der rechtsextremistischen Kleinpartei „Der | |
III. Weg“, die für einen „deutschen Sozialismus“ eintritt. Das Plakat wi… | |
den kleingedruckten Zusatz auf: „Macht unsere nationalrevolutionäre | |
Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land | |
bekannt.“ Tatsächlich ist Grün auch die Parteifarbe des „III. Wegs“. Es | |
sollten also nicht Menschen aufgehängt werden, sondern Plakate des „III. | |
Wegs“, so die dreiste Behauptung. | |
Das Landgericht München I entschied nun, dass der kleingedruckte Zusatz für | |
den verständigen Leser kaum erkennbar ist oder jedenfalls keine große | |
Bedeutung habe. Der objektive Sinngehalt des Plakats liege deshalb in der | |
groß gedruckten Aufforderung „Hängt die Grünen!“. Mit den „Grünen“ … | |
für den verständigen Leser die Mitglieder der Partei Die Grünen gemeint. | |
Die Aufforderung „Hängt die Grünen!“ sei eine öffentliche Aufforderung zu | |
Straftaten, die selbst strafbar ist (Paragraf 111 Strafgesetzbuch). | |
Laut den Münchener Richter:innen haben die Grünen daher einen | |
Unterlassungsanspruch gegen das Aufhängen des Plakats. Die einstweilige | |
Verfügung des Landgerichts ist räumlich nicht begrenzt, wirkt also | |
bundesweit. Das Münchener Gericht war zuständig, weil auch in der | |
bayerischen Landeshauptstadt entsprechende Plakate hingen. Der „III. Weg“ | |
kann gegen die Verfügung noch Widerspruch einlegen. Dann würde der Fall vom | |
Landgericht mündlich verhandelt. | |
## Erneute Provokation | |
Auch die Stadt Zwickau hatte vorige Woche die Plakate als Aufforderung zu | |
Straftaten eingestuft und den „III. Weg „zum Abhängen verpflichtet. Dagegen | |
hatte die Nazi-Partei [2][erfolgreich beim Verwaltungsgericht Chemnitz | |
geklagt]. Die Plakate seien wegen des kleingedruckten Zusatzes eine | |
zulässige Aufforderung, grüne Plakate des „III. Wegs“ aufzuhängen, so die | |
Chemnitzer Richter:innen. Die Plakate des „III. Wegs“ müssten nur in 100 | |
Meter Entfernung zu Plakaten der Partei die Grünen aufgehängt werden – dann | |
sei gewährleistet, dass die Plakate des „III. Wegs“ „vollständig gelesen | |
und inhaltlich wahrgenommen werden“. Beide Seiten – Nazis und Stadt Zwickau | |
– haben gegen diesen Eilbeschluss Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht | |
Bautzen eingelegt, das bis Redaktionsschluss aber noch nicht entschieden | |
hat. | |
Unterdessen hat der III. Weg am Samstag in Würzburg erneut provoziert. Mit | |
eingehüllten Strohpuppen und Kunstblut wurden drei Leichen dargestellt. Sie | |
sollten an die Tat eines wohl psychisch kranken somalischen Flüchtlings | |
erinnern, der im Juni in Würzburg drei ihm unbekannte Frauen erstochen | |
hatte. Am Kopfende der Leichen waren Photos der Kanzlerkandidat:innen | |
Olaf Scholz, Annalena Baerbock und Armin Laschet aufgestellt mit dem Spruch | |
„Schön bunt hier“. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft vor Ort sah darin | |
eine nicht strafbare Kritik an der Asylpolitik der etablierten Parteien. | |
Die Darstellung sei eindeutig, nicht mehrdeutig. | |
Der bayerische SPD-Landtagsabgeordnete Florian Ritter wertete die Aktion | |
jedoch ganz anders. Die Inszenierung zeige die Ermordung von drei | |
demokratischen Politiker:innen. Inzwischen liegen auch Strafanzeigen vor, | |
die ähnlich argumentieren. Die Staatsanwaltschaft Würzburg will diese nun | |
prüfen. Aber selbst wenn eine Darstellung mehrdeutig ist, muss nach der | |
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Interesse der | |
Meinungsfreiheit in der Regel die nicht strafbare Deutung zugrunde gelegt | |
werden. Gegen die Aktion des III. Wegs, an der 15-20 Personen teilnahmen, | |
demonstrierten rund 300 Würzburger:innen. | |
20 Sep 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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