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# taz.de -- Plakate der Nazi-Partei III. Weg: „Eine Aufforderung zu Straftate…
> Ein Münchener Gericht verbietet das Nazi-Plakat „Hängt die Grünen“.
> Chemnitzer Richter:innen hatten anders entschieden.
Bild: Wolfgang Wetzel und Christin Furlenbacher, Vorstandssprecherin der Grüne…
Freiburg taz | Das Landgericht München I hat die Nutzung des Wahlplakats
„Hängt die Grünen!“ mit bundesweiter Wirkung verboten. Beantragt hatte di…
der Bundesverband der Grünen.
Das [1][Wahlplakat] stammt von der rechtsextremistischen Kleinpartei „Der
III. Weg“, die für einen „deutschen Sozialismus“ eintritt. Das Plakat wi…
den kleingedruckten Zusatz auf: „Macht unsere nationalrevolutionäre
Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land
bekannt.“ Tatsächlich ist Grün auch die Parteifarbe des „III. Wegs“. Es
sollten also nicht Menschen aufgehängt werden, sondern Plakate des „III.
Wegs“, so die dreiste Behauptung.
Das Landgericht München I entschied nun, dass der kleingedruckte Zusatz für
den verständigen Leser kaum erkennbar ist oder jedenfalls keine große
Bedeutung habe. Der objektive Sinngehalt des Plakats liege deshalb in der
groß gedruckten Aufforderung „Hängt die Grünen!“. Mit den „Grünen“ …
für den verständigen Leser die Mitglieder der Partei Die Grünen gemeint.
Die Aufforderung „Hängt die Grünen!“ sei eine öffentliche Aufforderung zu
Straftaten, die selbst strafbar ist (Paragraf 111 Strafgesetzbuch).
Laut den Münchener Richter:innen haben die Grünen daher einen
Unterlassungsanspruch gegen das Aufhängen des Plakats. Die einstweilige
Verfügung des Landgerichts ist räumlich nicht begrenzt, wirkt also
bundesweit. Das Münchener Gericht war zuständig, weil auch in der
bayerischen Landeshauptstadt entsprechende Plakate hingen. Der „III. Weg“
kann gegen die Verfügung noch Widerspruch einlegen. Dann würde der Fall vom
Landgericht mündlich verhandelt.
## Erneute Provokation
Auch die Stadt Zwickau hatte vorige Woche die Plakate als Aufforderung zu
Straftaten eingestuft und den „III. Weg „zum Abhängen verpflichtet. Dagegen
hatte die Nazi-Partei [2][erfolgreich beim Verwaltungsgericht Chemnitz
geklagt]. Die Plakate seien wegen des kleingedruckten Zusatzes eine
zulässige Aufforderung, grüne Plakate des „III. Wegs“ aufzuhängen, so die
Chemnitzer Richter:innen. Die Plakate des „III. Wegs“ müssten nur in 100
Meter Entfernung zu Plakaten der Partei die Grünen aufgehängt werden – dann
sei gewährleistet, dass die Plakate des „III. Wegs“ „vollständig gelesen
und inhaltlich wahrgenommen werden“. Beide Seiten – Nazis und Stadt Zwickau
– haben gegen diesen Eilbeschluss Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht
Bautzen eingelegt, das bis Redaktionsschluss aber noch nicht entschieden
hat.
Unterdessen hat der III. Weg am Samstag in Würzburg erneut provoziert. Mit
eingehüllten Strohpuppen und Kunstblut wurden drei Leichen dargestellt. Sie
sollten an die Tat eines wohl psychisch kranken somalischen Flüchtlings
erinnern, der im Juni in Würzburg drei ihm unbekannte Frauen erstochen
hatte. Am Kopfende der Leichen waren Photos der Kanzlerkandidat:innen
Olaf Scholz, Annalena Baerbock und Armin Laschet aufgestellt mit dem Spruch
„Schön bunt hier“. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft vor Ort sah darin
eine nicht strafbare Kritik an der Asylpolitik der etablierten Parteien.
Die Darstellung sei eindeutig, nicht mehrdeutig.
Der bayerische SPD-Landtagsabgeordnete Florian Ritter wertete die Aktion
jedoch ganz anders. Die Inszenierung zeige die Ermordung von drei
demokratischen Politiker:innen. Inzwischen liegen auch Strafanzeigen vor,
die ähnlich argumentieren. Die Staatsanwaltschaft Würzburg will diese nun
prüfen. Aber selbst wenn eine Darstellung mehrdeutig ist, muss nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Interesse der
Meinungsfreiheit in der Regel die nicht strafbare Deutung zugrunde gelegt
werden. Gegen die Aktion des III. Wegs, an der 15-20 Personen teilnahmen,
demonstrierten rund 300 Würzburger:innen.
20 Sep 2021
## LINKS
[1] /Nazi-Plakate-in-Bayern-und-Sachsen/!5795617
[2] /Plakate-der-Nazi-Partei-III-Weg/!5797283
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
Rechtsextremismus
Bündnis 90/Die Grünen
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Der III. Weg
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