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# taz.de -- Plakate der Nazi-Partei III. Weg: Mordaufruf nur mit Abstand
> Laut Gericht darf die Nazipartei „III. Weg“ in Zwickau weiter dazu
> aufrufen, Grüne zu hängen. Einzige Auflage: 100 Meter Abstand zu
> Grünen-Plakaten.
Bild: Demonstranten des Dritten Wegs in Neuruppin
„Hängt die Grünen!“ darf wieder hängen. Das Verwaltungsgericht Chemnitz …
einem Eilantrag [1][der Partei „III. Weg“] gegen die Anordnung der Stadt
Zwickau zur Beseitigung der Plakate stattgegeben. Damit kann die
rechtsextreme Kleinstpartei weiterhin [2][mit einem bewusst assoziierten
Mordaufruf] Wahlkampf in Sachsen machen. Einzige Auflage: Die Plakate
dürfen nur mit Abstand von mindestens 100 Metern zu einem Wahlplakat von
Bündnis90/Die Grünen angebracht werden. Der Beschluss ist noch nicht
rechtskräftig.
Der Zwickauer Kreisverband der Grünen hatte gegen die Plakate Anzeige
erstattet. Die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte jedoch zunächst
entschieden, dass die Plakate hängen bleiben dürfen. In München, wo der
„III. Weg“ ebenfalls Plakate aufgehängt hatte, entschied die
Staatsanwaltschaft anders: „Nach den vorliegenden Erkenntnissen liegt ein
Anfangsverdacht einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten vor“, sagte
Anne Leiding, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, am 8. September der
taz.
Auf die drastische Entscheidung der Zwickauer Staatsanwaltschaft hin, hatte
die Stadt Zwickau in der vergangenen Woche per Anordnung verfügt, dass die
Rechtsextremen die Plakate abhängen müssen. Die hatten gegen die Anordnung
geklagt. Erfolgreich: Das Gericht konnte nun keine strafrechtliche Relevanz
des Slogans feststellen. Es sei unklar, „wer konkret angesprochen wird“. Es
könnten entweder Politiker:innen oder Wähler:innen der Grünen
gemeint sein.
Das Verwaltungsgericht begründete, dass es nach den vom
Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen für Wahlwerbung derzeit
offen sei, ob die strengen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff in
das Grundrecht der Meinungsfreiheit vorlägen. Nach Abwägung der Interessen
hielt es die Kammer für angemessen, mit dem räumlichen Abstand eine von der
Wahlwerbung der Grünen losgelöste Wahrnehmung der Plakate anzuordnen.
## Nazis feiern die Aktion
Christin Furtenbacher, sächsische Landesvorstandssprecherin von Bündnis
90/Die Grünen, sagt: „Die Chemnitzer Gerichtsentscheidung irritiert und
überrascht uns sehr.“ Sowohl die Staatsanwaltschaft München als auch die
sächsische Generalstaatsanwaltschaft hätten Ermittlungen wegen öffentlicher
Aufforderung zu Straftaten sowie weiteren Straftatbeständen aufgrund der
Plakate eingeleitet. „Ein Mordaufruf gegenüber 3.300 sächsischen
Mitgliedern einer demokratischen Partei, ihren Sympathisierenden und
Unterstützenden hat nichts im öffentlichen Raum zu suchen.“ Man hoffe sehr,
dass die Stadt Zwickau unverzüglich Rechtsmittel gegen diese Entscheidung
einlege.
Für Dienstagabend rufen die Grünen zu einer Solidaritätsaktion in Zwickau
unter dem Motto „Demokrat*innen nicht hängen lassen“ auf.
Der „III. Weg“ feiert die gelungene Kampagne derweil auf seiner Webseite.
Die kalkulierte Provokation sorgte seit der vergangenen Woche für große
Aufmerksamkeit. „Klar ist, dass die plakative Forderung auf nicht einmal
500 Plakaten mehr Personen erreicht hat, als wenn unsere Partei 500.000
grüne Plakate aufgehängt hätte“, schreibt der „III. Weg“.
Es ist nicht das erste Mal, dass die „volkstreue und heimatverbundene
Partei“, wie sich der „III. Weg“ selbst bezeichnet, die Grünen zur
Zielscheibe macht. Die 600 Mitglieder starke Partei greift selbst Natur-
und Tierschutzthemen auf und erklärt denn auch: „Eine Grüne Partei muss
nicht volksfeindlich sein!“ Als Volk versteht die Partei die
„naturgesetzliche Gemeinschaft“, deren „biologische Substanz“ erhalten
werden müsste.
14 Sep 2021
## LINKS
[1] /Neonazi-Szene-in-der-Krise/!5769404
[2] /Nazi-Plakate-in-Bayern-und-Sachsen/!5795617
## AUTOREN
Andreas Speit
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