| # taz.de -- Verdacht auf rechtsextreme Gruppierung: Ermittlungen auch gegen Res… | |
| > Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelt gegen mehrere | |
| > Bundeswehrreservisten. Sie sollen eine „rechtsextreme Wehrsportgruppe“ | |
| > gegründet haben. | |
| Bild: Im Verdacht: Reservisten der Bundeswehr | |
| Lüneburg afp | Eine am Mittwoch in drei Bundesländern erfolgte Razzia wegen | |
| der Bildung einer bewaffneten rechtsextremistischen Gruppe hat sich unter | |
| anderem auch gegen Bundeswehr-Reservisten gerichtet. | |
| Das sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Lüneburg | |
| am Freitag. Demnach wurden bei der großangelegten Aktion auch die | |
| Anschriften von vier Reservisten durchsucht. Insgesamt gab es sieben | |
| Durchsuchungen. | |
| Nach Angaben des Sprechers geht es in dem Fall um den Verdacht der Bildung | |
| einer [1][„rechtsextremistischen Wehrsportgruppe“]. Bei den Razzien in | |
| Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin seien Waffen, Waffenteile und | |
| Munition beschlagnahmt worden. | |
| Die genauere rechtliche Relevanz der Funde werde noch geprüft. Den | |
| Beschuldigten werde vorgeworfen, sich der Gruppierung angeschlossen oder | |
| diese befehligt zu haben, sagte der Behördensprecher weiter. | |
| ## Insgesamt neun Beschuldigte | |
| Bereits am Donnerstag hatte das niedersächsische Innenministerium über die | |
| Ermittlungen und die Durchsuchungen berichtet. Demnach richtet sich der | |
| Verdacht gegen insgesamt neun Beschuldigte. | |
| Sie hätten mutmaßlich eine bewaffnete Gruppe mit rechtsextremistischem | |
| Hintergrund gebildet und Zugang zu Schusswaffen gehabt. Fast 200 Polizisten | |
| seien im Einsatz gewesen und hätten „beweiserhebliche Gegenstände“ | |
| beschlagnahmt. | |
| Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft in Lüneburg, genauere Angaben | |
| zu den Orten der Durchsuchungsmaßnahmen oder den Beschuldigten machten die | |
| Behörden nicht. Die eigenmächtige Bildung einer bewaffneten Gruppierung ist | |
| in Deutschland verboten. Laut Strafgesetzbuch drohen eine Geldstrafe oder | |
| bis zu zwei Jahre Haft. | |
| 10 Sep 2021 | |
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