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# taz.de -- Neues Kita-Gesetz in den Bundesländern: Gebührenfreiheit nicht ü…
> Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz soll deutliche Verbesserungen für Kinder
> und Eltern bringen. In den Bundesländern wird es unterschiedlich
> umgesetzt.
Bild: Alles gut jetzt? Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz ist seit Jahresbeginn in…
Berlin dpa | Viele Länder wollen die Bundes-Milliarden aus dem
[1][sogenannten Gute-Kita-Gesetz] zwar zur finanziellen Entlastung der
Eltern einsetzen, eine deutschlandweite Gebührenfreiheit wird es in naher
Zukunft aber nicht geben. Das ergab eine Umfrage in den 16 Bundesländern.
Das Gute-Kita-Gesetz ist seit Jahresbeginn in Kraft. Vom Bund sollen bis
2022 rund 5,5 Milliarden Euro über einen höheren Anteil an den
Umsatzsteuer-Einnahmen an die Länder fließen. Wie diese das Geld für die
Kitas einsetzen, können sie selbst entscheiden. Die Planungen der
Landesregierungen sind sehr unterschiedlich. „Qualität und
Beitragsentlastungen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, sagte
Schleswig-Holsteins Familienminister Heiner Garg (FDP).
Schleswig-Holstein will zunächst die Qualität stärken und die Beiträge bis
2020 landesweit auf einen Höchstbetrag deckeln. Die Beitragsfreiheit soll
aber langfristiges Ziel bleiben.
Die SPD/CDU-Koalition in Mecklenburg-Vorpommern will die Elternbeiträge für
die Ganztagsbetreuung von Kindern in Krippe, Kita, Hort und bei Tageseltern
zum Jahresanfang 2020 völlig abschaffen. Dies schlägt laut
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) mit insgesamt etwa 130 Millionen
Euro jährlich zu Buche. Das Land will ihren Angaben zufolge zur
Finanzierung auch die Mittel aus dem Gute-Kita-Paket des Bundes nutzen,
dessen Fortführung über 2022 hinaus noch nicht gesichert ist.
## Inklusive Mittagessen
Sachsen-Anhalt rechnet in diesem Jahr mit rund 13 Millionen Euro aus dem
Gute-Kita-Gesetz – strebt aber nicht an, die Mittel für eine komplette
Gebührenfreiheit zu verwenden. Es sei vor allem wichtig, etwas für die
Qualität zu tun, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Das Geld
soll helfen, mehr Personal in die Kitas zu bekommen und den
Betreuungsschlüssel zu verbessern. Das müsse aber noch in der
schwarz-rot-grünen Koalition besprochen werden.
Auch in Hamburg – dort gibt es bereits seit 2014 eine fünfstündige
Grundbetreuung inklusive Mittagessen für alle Kita-Kinder beitragsfrei –
soll das zusätzliche Geld für die Verbesserung der Qualität genutzt werden.
In Rheinland-Pfalz ist der Kita-Besuch für alle Kinder ab zwei Jahre seit
2010 kostenfrei. Auch dort sollen die Mittel für Investitionen in die
Qualität bereitgestellt werden.
In Thüringen ist seit Anfang 2018 das letzte Kita-Jahr vor der Schule
kostenfrei. Das Geld vom Bund will Bildungsminister Helmut Holter (Linke)
für ein weiteres beitragsfreies Jahr einsetzen. Außerdem soll mit den
Mitteln die Betreuungsqualität verbessert werden. Auch mehrere Vertreter
der rot-rot-grünen Landesregierung hatten sich für ein weiteres kostenloses
Kita-Jahr im Freistaat ausgesprochen. Entschieden ist aber noch nichts.
Das rot-rot-grün regierte Berlin hatte als erstes Bundesland die
Kita-Gebühren komplett abgeschafft. Über die Verwendung des Geldes aus dem
Gute-Kita-Gesetz wurde noch nicht entschieden. Angedacht ist unter anderem
eine Unterstützung der Kita-Leistungen und mehr Qualifizierung für
Quereinsteiger.
## Saarland kennt keine Gebührenfreiheit
In Baden-Württemberg soll bei künftigen Investitionen die Qualität der
Kinderbetreuung Vorrang vor Gebührenfreiheit haben. Eine generelle
kostenlose Betreuung hält Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) für
sozial nicht gerecht, weil auch Besserverdienende dann nichts mehr bezahlen
müssten.
In Brandenburg darf seit Anfang August für Kinder im letzten Kita-Jahr vor
der Einschulung kein Elternbeitrag mehr erhoben werden. Mit dem
Gute-Kita-Gesetz des Bundes soll die Beitragsfreiheit erweitert werden. Die
gänzliche Abschaffung der Elternbeiträge sei damit aber nicht realistisch
und auch nicht angedacht, sagte ein Sprecher des Bildungsministeriums.
Niedersachsen hatte zum 1. August 2018 Elternbeiträge für den
Kindergartenbesuch abgeschafft. Für Kinder ab drei Jahren bis zur
Einschulung ist die Betreuung für bis zu acht Stunden täglich gebührenfrei.
Die Bundesmittel sollen unter anderem in einem Härtefallfonds für Kommunen
angelegt werden, die durch den Wegfall der Elterngebühren finanzielle
Probleme haben.
Das von CDU und SPD regierte Saarland kennt bislang keine Gebührenfreiheit
für die Kitas. Künftig sollen die Beiträge aber bis 2022 halbiert werden –
auch das wird mit den neuen Bundesmitteln finanziert.
Im Land Bremen gilt von August 2019 an die Kita-Beitragsfreiheit für Kinder
im Alter von drei bis sechs Jahren. Mit den erwarteten Mitteln aus dem
Gute-Kita-Gesetz sollen die Einnahmeausfälle teilweise kompensiert, aber
auch die Qualität in den Kitas verbessert werden.
## Auch über 2022 hinaus
Sachsen plant keine völlige Abschaffung der Kita-Gebühr. „Die Qualität
steht an erster Stelle“, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums der
dpa.
In Bayern wird sich für Eltern schon ab April 2019 etwas ändern: Ein
Beitragszuschuss von 100 Euro pro Monat und Kind für die gesamte
Kindergartenzeit komme in den meisten Gegenden des Freistaates einer
Beitragsfreiheit gleich, teilte das zuständige Ministerium mit. Ab 2020
sollen auch Eltern ein- und zweijähriger Kinder entlastet werden. Bei dem
Beschluss des Kabinetts habe das „Gute-Kita-Gesetz“ aber keine Rolle
gespielt. Das Geld hieraus werde für die Qualität der Betreuung eingesetzt.
In Nordrhein-Westfalen ist nur das letzte Kindergartenjahr vor der
Einschulung beitragsfrei. Eine allgemeine Kita-Beitragsfreiheit ist derzeit
nicht in Sicht, weil sie laut Familienministerium in Düsseldorf nicht
finanzierbar ist. Priorität für die schwarz-gelbe Regierung hat die
Verbesserung der Qualität der Kitas.
In Hessen ist bereits seit August dieses Jahres für alle Kinder ab drei
Jahren bis zum Schuleintritt die Betreuung für sechs Stunden am Tag
kostenfrei. Mit den 2019 bundesweit in Aussicht gestellten 500 Millionen
Euro seien „keine großen Sprünge möglich“, sagt Sozialminister Stefan
Grüttner (CDU). Er kritisiert, der Bund stülpe den Ländern ein Gesetz über,
dessen Finanzierung nicht gesichert sei.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat allerdings mehrfach die
Absicht des Bundes betont, „dauerhaft und nachhaltig“ in die Qualität von
Kitas zu investieren – auch über 2022 hinaus.
1 Jan 2019
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