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# taz.de -- Nach Enercon-Entlassungen: Windausbau weiterhin bedroht
> Das Wirtschaftsministerium will, dass der 1.000-Meter-Abstand zu
> Windrädern schon für winzige Siedlungen gilt. Das hätte dramatische
> Folgen.
Bild: Soll es künftig in der Regel nicht mehr geben: Windräder in der Nähe v…
Berlin taz | Während die Bundesregierung auf den geplanten Wegfall von
Arbeitsplätzen in der Kohlebranche mit einer Kommission und Strukturhilfen
in Milliardenhöhe reagierte, bleibt sie angesichts des angekündigten
[1][Abbaus von 3.000 Stellen] beim größten deutschen Windrad-Hersteller
Enercon erstaunlich gelassen. „Der Erhalt der Arbeitsplätze ist ein
wichtiges Anliegen“, sagte eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Peter
Altmaier (CDU) am Montag zwar. Doch konkrete Hilfen sind nicht geplant;
stattdessen verwies das Ministerium lediglich auf den Arbeitsplan zur
Stärkung der Windenergie, der bereits im September vorgelegt worden war.
Doch während mit diesem Programm der Ausbau der Windenergie an Land, der
zuletzt drastisch eingebrochen war, beschleunigt werden soll, droht die
Regierung an anderer Stelle, die Windkraft weiter abzuwürgen. Denn im
Rahmen ihres [2][Klimaschutzprogramms 2030] war auch beschlossen worden,
dass Windräder in der Regel künftig 1.000 Meter Abstand von Ortschaften und
„dörflichen Strukturen mit signifikanter Wohnbebauung“ halten sollen. Die
wichtige Frage, wie diese genau definiert werden, war damals offen
geblieben.
Das Wirtschaftsministerium will diese Frage nun sehr weitgehend auslegen.
Der Referentenentwurf für die Änderung des Baugesetzbuchs, der der taz
vorliegt, sieht vor, dass mehr als fünf zusammenhängende Wohngebäude als
„dörfliche Struktur“ gelten sollen. Zudem sollen bei der Abstandsregelung
nicht nur bestehende Häuser berücksichtigt werden, sondern auch künftige
Bauplätze – was es Kommunen erleichtern würde, die Ausweisung von
Windflächen zu verhindern. Auch für Flächen, auf denen bisher schon
Windräder stehen, sind keine Ausnahmen vorgesehen, sodass alte Windräder
nicht durch neue ersetzt werden können, wenn der Standort dichter als 1.000
Meter an einer Siedlung liegt.
Würden diese Pläne Realität, würde der Windkraftausbau nach Ansicht von
Expert*innen stark eingeschränkt. Das Umweltbundesamt war in einer Studie
zu dem Ergebnis gekommen, dass ein 1.000-Meter-Abstand von Windrädern zu
Wohnbereichen die verfügbaren Flächen um 20 bis 50 Prozent reduzieren
würde. Wo genau in diesem Spektrum die Pläne des Wirtschaftsministeriums
liegen würden, kann das Amt wegen unterschiedlicher Definitionen von
Wohnbebauung nicht eindeutig sagen.
Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) erklärt, der Gesetzentwurf
enthalte neue Rechtsbegriffe, die erst noch juristisch interpretiert werden
müssten. Bei enger Auslegung würde der 1.000-Meter-Abstand dazu führen,
dass „der Ausbau der Windenergie beinahe zum Erliegen kommen wird“, warnt
BWE-Präsident Hermann Albers.
## Umweltministerium lehnt Pläne ab
Ein vom Ministerium selbst in Auftrag gegebenes Gutachten, über das zuerst
das ZDF berichtet hatte, kommt zum Ergebnis, dass die zur Verfügung
stehende Fläche um 40 Prozent sinkt, wenn der 1.000-Meter-Abstand nicht nur
für Ortschaften, sondern auch für Wohngebäude außerhalb von Orten gilt.
In der Regierung, die das Gesetz eigentlich noch im November beschließen
wollte, zeichnet sich darum Streit ab. Das Bundesumweltministerium betont,
man befinde sich noch ganz am Anfang der Verhandlungen. Und: „Wir werden
nichts mitmachen, was die Ausbauziele gefährdet“, sagte Staatssekretär
Jochen Flasbarth der taz.
12 Nov 2019
## LINKS
[1] /Windindustrie-in-der-Krise/!5639835
[2] /Klimaschutzprogramm-im-Kabinett/!5628735
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
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