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# taz.de -- Gesetzentwurf vorgelegt: Kohleausstieg ganz zwanglos
> Das Wirtschaftsministerium setzt bei Kraftwerksstilllegungen auf
> Freiwilligkeit. Beim Wind soll eine scharfe Abstandsregel kommen.
Bild: Energiemix: Kohle im Vordergrund, Windkraft im Hintergrund
Berlin taz | Ende Januar hat die sogenannte [1][Kohlekommission] ihren
Vorschlag für einen Ausstieg aus der Kohlenutzung vorgelegt. Fast zehn
Monate später hat das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag nun einen
Gesetzentwurf verschickt, wie der Ausstieg praktisch umgesetzt werden soll.
Doch trotz der langen Wartezeit hat der Entwurf, der der taz vorliegt, noch
eine entscheidende Lücke: Der Teil, der die Abschaltung der besonders
klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke regelt, fehlt noch komplett.
Hier will das Ministerium offenbar die laufenden Verhandlungen mit den
Betreiberkonzernen RWE, Leag und Mibrag abwarten, in denen eine freiwillige
Abschaltung einzelner Kraftwerke gegen Entschädigung erreicht werden soll.
Wann dieser Teil ergänzt wird, blieb am Dienstag offen.
Auch bei der Stilllegung der Steinkohlekraftwerke setzt die Regierung
zunächst komplett auf eine freiwillige Lösung. Die Regierung gibt für die
Zeit ab 2022 für jedes Jahr vor, wie viel Kapazität stillgelegt werden
soll. Die Betreiber legen dann Angebote vor, für welche Entschädigung sie
wie viel Leistung abschalten würden. Die günstigsten Angebote bekommen den
Zuschlag.
Falls aber nicht genug Angebote eingehen, passiert nichts. Denn die
Möglichkeit, in diesem Fall zwangsweise stillzulegen, findet sich, anders
als in einem früheren Entwurf, im Gesetz nicht mehr. Erst 2022 soll ein
weiteres Gesetz beschlossen werden, das ab 2027 auch erzwungene
Stilllegungen festlegt. Während das Ministerium den Entwurf als
„ausgewogenen Kompromiss“ bezeichnete, übte Grünen-Fraktionschef Anton
Hofreiter scharfe Kritik. „Durch den Verzicht auf ordnungsrechtliche
Maßnahmen, die die Kohlekommission empfohlen hatte, nimmt sich die
Bundesregierung selbst ein hartes Druckinstrument aus der Hand“, erklärte
er. Kritik gab es von den Grünen auch daran, dass im Gesetz nicht
vorgesehen ist, die CO2-Zertifikate aus dem EU-Emissionshandel zu löschen,
die durch den Kohleausstieg frei werden.
## SPD hat intensiven Gesprächsbedarf
Teil des vorgelegten Gesetzespakets sind auch [2][neue Regelungen für die
Windkraft]. Hier hat das Wirtschaftsministerium einen Vorschlag des
Bauministeriums übernommen, die den Ausbau stark beschränken würde: Neue
Windräder, auch wenn sie bestehende ersetzen, sollen künftig mindestens
1.000 Meter Abstand zu Wohnhäusern einhalten – und zwar nicht nur, wie
jetzt schon in einigen Bundesländern geregelt, zu Ortschaften, sondern auch
zu Siedlungen mit mehr als fünf Wohnhäusern außerhalb von Orten.
„Der Ausbau der Windenergie kommt damit vollständig zum Erliegen“,
kommentierte Lorenz Gösta Beutin, Energieexperte der Linken. „Das ist ein
Bruch des Pariser Klimavertrags.“ Das Wirtschaftsministerium bezeichnete
den Vorschlag dagegen als „ausgewogene Lösung“ und betonte, Länder und
Kommunen könnten „selbst entscheiden, ob sie von dieser Regelung abweichen
möchten“.
Bisher ist geplant, den Gesetzentwurf schon nächste Woche im Kabinett zu
verabschieden, damit er wie angekündigt noch in diesem Jahr in den
Bundestag kommt. Ob das gelingt, ist aber offen. Denn im SPD-geführten
Umweltministerium gibt es massive Kritik an den Plänen. Die umschreibt ein
Sprecher so: „Es gibt viele Punkte in dem Gesetzentwurf, über die noch
intensiv gesprochen werden muss.“
12 Nov 2019
## LINKS
[1] /Kommentar-Kohleausstieg-der-Munich-Re/!5521275
[2] /Nach-Enercon-Entlassungen/!5640714
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
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