# taz.de -- Nach Abschaffung der EEG-Umlage: Strompreissenkung per Gesetz | |
> Die Abschaffung der EEG-Umlage soll Verbraucher entlasten. Damit das auch | |
> passiert, prüft Habeck eine verpflichtende Preissenkung. | |
Bild: Würde die Abschaffung der EEG-Umlage die Kund:innen überhaupt entlasten? | |
BERLIN taz | Dass die EEG-Umlage auf den Strompreis spätestens zum | |
Jahresende abgeschafft werden soll, ist bereits im Koalitionsvertrag | |
festgelegt worden. Ob dieses Vorhaben, das zu einer Entlastung der | |
Stromkund:innen führen soll, angesichts der aktuell hohen Energiepreise | |
auf den 1. Juli vorgezogen werden kann, wird derzeit geprüft. [1][Doch | |
offen ist bisher die Frage, ob die Verbraucher:innen überhaupt davon | |
profitieren würden]. | |
Denn die Verträge der Stromanbieter sehen zwar das Recht vor, die Preise zu | |
erhöhen, wenn Steuersätze oder andere staatlich veranlasste | |
Strompreisbestandteile wie die EEG-Umlage steigen. Die Pflicht, den Preis | |
zu senken, wenn diese fallen, gibt es aber in der Regel nicht. Und in der | |
momentanen Situation gibt es für die Unternehmen einen besonders starken | |
Anreiz, die gesenkte Umlage einfach einzubehalten. | |
Normalerweise sorgt nämlich der Wettbewerb dafür, dass Unternehmen keine | |
höheren Preise nehmen können als gerechtfertigt – sonst wechseln die | |
Kund:innen zur Konkurrenz. Doch das funktioniert derzeit kaum. Weil vor | |
allem die Preise für kurzfristig beschafften Strom stark gestiegen sind, | |
zahlen Neukunden derzeit bei vielen Anbietern deutlich mehr als | |
Bestandskunden. Der Wechsel des Anbieters lohnt sich darum derzeit kaum. | |
Im Bundeswirtschaftsministerium wird darum jetzt geprüft, wie Unternehmen | |
rechtlich dazu verpflichtet werden können, die Streichung der Umlage | |
weiterzugeben. Minister Robert Habeck (Grüne) wolle sicherstellen, dass | |
diese bei den Kunden ankommt, hieß es aus Ministeriumskreisen. Wie genau | |
das umgesetzt werden könnte und ob das auch schon zur Jahresmitte gelingen | |
kann, ist noch offen. | |
## „Verfassungsrechtlich zu rechtfertigen“ | |
Nach Ansicht des Vorstands der Stiftung Umweltenergierecht, Thorsten | |
Müller, könnte der Staat die Versorger entweder zu einer Preissenkung um | |
die Höhe der EEG-Umlage verpflichten oder die Verträge direkt per Gesetz | |
ändern. Das wäre zwar ein Eingriff in die Vertragsfreiheit. „Dieser dürfte | |
aber verfassungsrechtlich zu rechtfertigen sein, weil die verpflichtende | |
Senkung einem legitimen Zweck dient und den Versorgern dadurch kein | |
Nachteil entsteht.“ | |
Bezahlt werden soll die EEG-Umlage, die nach einer ersten Absenkung zum | |
Jahreswechsel derzeit 3,7 Cent pro Kilowattstunde beträgt, künftig komplett | |
aus dem Staatshaushalt; verwendet werden sollen dafür die [2][Einnahmen aus | |
dem nationalen CO2-Preis]. Wird die Absenkung komplett weitergegeben, sinkt | |
die Stromrechnung eines Durchschnittshaushalts dadurch um rund 150 Euro im | |
Jahr. | |
9 Feb 2022 | |
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[1] /Fruehere-Abschaffung-der-EEG-Umlage/!5829749 | |
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## AUTOREN | |
Malte Kreutzfeldt | |
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