# taz.de -- NPD-Verbot wurde abgelehnt: „Es fehlt an Gewicht“ | |
> Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die NPD wird nicht | |
> verboten. Die Rechtsextremen tönen bereits: Nun werde man „durchstarten“. | |
Bild: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sich gegen ein Verbot … | |
KARLSRUHE taz | Sie dürfen bleiben: Das Bundesverfassungsgericht hat am | |
Dienstagmorgen ein Verbot der NPD abgelehnt. Die Rechtsextremen hätten zwar | |
verfassungsfeindliche Ziele, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. „Es | |
fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich | |
erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt.“ | |
Die Bundesländer hatten das NPD-Verbot 2013 beantragt, eine ganze Riege an | |
Innenministern verfolgte das Urteil im Gerichtssaal. Für sie ist es eine | |
herbe Schlappe. Denn die sieben Verfassungsrichter hatten keinen Zweifel: | |
Sie fällten ihr Urteil einstimmig. Kein einziger Richter sah die | |
Möglichkeit eines Verbots. | |
„Es steht außer Zweifel, dass die Antragsgegnerin nach ihren Zielen und dem | |
Verhalten ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen | |
Grundordnung anstrebt“, sagte Gerichtspräsident Voßkuhle. Sie strebe eine | |
ethnisch definierte „Volksgemeinschaft“ an, ihre Politik „missachtet die | |
Menschenwürde aller“. Sie ist, so Voßkuhle, „mit dem Demokratieprinzip | |
unvereinbar“. | |
Allerdings: Die Gefahr für diese Demokratie durch die NPD sei nur | |
„punktuell“. Die NPD habe es in den 50 Jahren ihrer Existenz nicht | |
vermocht, sich in den Landesparlamenten festzusetzen. Nur 340 | |
Kommunalmandate hält die Partei heute noch, dazu einen Sitz im | |
Europaparlament. Damit ist für die Richter eine Aussicht auf eigene | |
Mehrheiten ausgeschlossen. | |
## Entzug der staatlichen Finanzierung | |
Auch außerhalb der Parlamente verfüge die NPD nur „über geringe Wirkkraft�… | |
befand Voßkuhle. Dafür fehle ihr mit knapp 6.000 Mitgliedern schlicht das | |
Personal. Und auch die vorgetragenen Gewaltdelikte von Parteifunktionären | |
seien „Einzelfälle“ innerhalb der NPD, keine „Grundtendenz zur Durchsetz… | |
ihrer verfassungsfeindlichen Absichten“. | |
All dies, resümierte Voßkuhle, rechtfertige nicht, das Parteiverbot „als | |
schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen | |
Rechtsstaats“ gegen die NPD einzusetzen. Die Verfassungsrichter gaben den | |
Bundesländern aber einen Tipp: Andere Reaktionen, etwa der Entzug der | |
staatlichen Finanzierung für die NPD, lägen im Ermessen der Gesetzgeber. | |
NPD-Bundeschef Frank Franz hatte sich schon kurz vor dem Urteil | |
siegesgewiss gezeigt. „Wir werden definitiv nicht verboten“, sagte er. Nun | |
werde man „wieder durchstarten“. Die Chancen dafür allerdings sind mau: Die | |
NPD befindet sich in einer tiefen Krise, sie ist bundesweit in allen | |
Umfragen nicht mehr messbar. | |
In der Bundesrepublik wurden überhaupt erst zwei Parteien verboten: 1952 | |
die Sozialistische Reichspartei und 1956 die KPD. | |
17 Jan 2017 | |
## AUTOREN | |
Konrad Litschko | |
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