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# taz.de -- Mitfahrer-App „Uber“: Ärger für die Taxifahrer
> Einmal Wischen und Klicken auf der App, schon kommt das Uber-Auto. Die
> Taxibranche fühlt sich bedroht und wehrt sich mit Klagen.
Bild: Von A nach B per App: das Unternehmens-Konzept sorgt für Ärger.
BERLIN taz | Ein verregneter Abend, ein langer Arbeitstag, ein bestelltes
Taxi für den Weg nach Hause, das nicht kommt – und fertig ist der
Gründungsmythos des San Franciscoer Unternehmes Uber. Sein Geschäftsmodell:
Menschen, die von A nach B wollen, einen Fahrer samt Fahrzeug zu
vermitteln. Sein größter Gegner: die Taxibranche.
Vor fünf Jahren in den USA gegründet, breitet sich das Unternehmen nun auch
in Europa aus. Und da hat es in den vergangenen Wochen gleich in drei
Ländern Ärger bekommen: In Frankreich attackierten Taxifahrer bei einem
Protest gegen ungleiche Behandlung Uber-Autos. In Brüssel verbot ein
Gericht den privaten Personenbeförderungsdienst „Uber Pop“. Und in Berlin
erwirkte ein Taxifahrer eine einstweilige Verfügung gegen die Firma.
Begründung: Uber halte sich nicht an die Vorgabe, wonach seine Fahrer bei
Chauffeurdiensten im Anschluss an eine Fahrt wieder ins Depot zurückkehren
müssen. Stattdessen blieben sie in der Innenstadt, um dort neue Fahrgäste
aufzunehmen. Das sei aber Taxis vorbehalten.
Der nächste Konflikt bahnt sich schon an: in Barcelona. Denn in Spanien
dürfen Privatfahrer kein Geld für ihre Dienste verlangen. Die katalanische
Taxigewerkschaft sinnt jedenfalls schon über Gegenmaßnahmen nach, falls die
Verwaltung das Unternehmen trotz Beschwerde gewähren lässt.
Der Streit um das Geschäftsmodell von Uber ist keine Ausnahme. In den
Ballungsräumen ist ein regelrechter Kampf um Passagiere entbrannt: Wer
bekommt sie? Taxiunternehmen, private Chauffeurdienste, Mitfahrzentralen?
Autovermieter, Carsharing-Anbieter oder Leihnetzwerke, in denen Fahrzeuge
von privat zu privat vermietet werden? Ganz zu schweigen von anderen
kostenpflichtigen Mitfahrmöglichkeiten, wie dem öffentlichen Nahverkehr
oder Mieträdern.
## Klagen der Klagenden
So hat etwa der Bundesverband der Autovermieter im vergangenen Herbst das
Verleihportal Autonetzer verklagt. Die Begründung für die Klage, hinter der
einige ein großes Interesse der Deutschen Bahn mit ihrem eigenen
Carsharing-Dienst Flinkster vermuten: Die von privat zu privat vermittelten
Fahrzeuge erfüllten nicht die strengen Sicherheitsstandards, die für
gewerbliche Vermieter gelten. Das gilt zum Beispiel bei der Versicherung
oder der Häufigkeit von Hauptuntersuchungen.
Ähnlich argumentiert nun die Taxibranche. „Taxen haben die Verpflichtung,
jeden zu befördern, und das zu einem festgelegten Preis“, sagt in Berlin
Richard Leipold, der die einstweilige Verfügung gegen Uber erwirkt hat. Er
hält die erst kürzlich gestartete Variante „Uber Pop“ für besonders
problematisch. Dabei transportieren Privatpersonen in ihren Autos
Fahrgäste. „Und das ohne die dafür nötige Haftpflichtversicherung zum
gewerblichen Personentransport“, kritisiert Leipold. Darin sieht Uber kein
Problem: Patrick Studener, verantwortlich für die internationale Expansion
der Firma, verteidigt das Vorgehen: „Das sind keine professionellen
Fahrer.“ Eine spezielle Versicherung sei deshalb nicht notwendig.
Möglich macht die neue Konkurrenz das Internet und dabei speziell die
Verbreitung von mobilen Geräten wie Smartphones. Wer gerade unterwegs ist,
kann sich so über die App von Uber oder eine Webseite spontan ein Fahrzeug
organisieren – auch ohne eine Taxizentrale anzurufen. Entsprechende Apps
kombinieren die Navigation mit aktuellen Verkehrsmeldungen, die
beispielsweise von anderen Fahrern erstellt werden, zum Beispiel über
Unfälle, Blitzer, Staus.
Ortskenntnis wird so nicht mehr zum entscheidenden Kriterium, schließlich
werden Navis mittlerweile auch von Taxifahrern genutzt. Dementsprechend
hält Uber-Manager Studener auch die Gesetze zum Transport von Fahrgästen
für veraltet: „Die wurden in der Vor-Internet-Zeit geschrieben.“
Längst finden auch verhältnismäßig junge Unternehmen wie Uber Nachahmer für
ihr Geschäftsmodell, etwa die Hamburger Firma Wundercar. Die versucht es
mit einer anderen Lücke: Wer hier einen Fahrer in Anspruch nimmt, zahlt am
Ende ein „freiwilliges Trinkgeld“. So soll jeder Zweifel an einer fehlenden
Gewinnerzielungsabsicht schon im Vorfeld ausgeräumt werden. Im Gegenteil:
Das Unternehmen sieht sich selbst als Teil der Share-Economy – genau wie
die Macher von Autonetzer, über deren Portal Autos von privat zu privat
verliehen werden.
## Dahinter steckt viel Geld
Uber hat allerdings nichts mehr von dem nischigen Start-up, für das es
gerne gehalten wird: Erst im vergangenen Jahr konnte die Firma 258
Millionen Dollar einsammeln – maßgeblich von Google. In seiner
Investorenliste führt das Uber unter anderem das Unternehmen Goldman Sachs
auf.
In rund hundert Städten ist Uber derzeit aktiv. Dabei fehlt es nicht an
Kritik. In den USA, wo der Dienst schon länger angeboten wird, beklagen
sich die Kunden nicht so sehr über den Zustand der Autos oder mangelnde
Ortskenntnis der Fahrer. Ärger erregt vor allem der Preis für die Nutzung
von Uber-Autos: denn der liegt nicht fest, sondern kann immer dann teurer
werden, wenn die Nachfrage hoch ist. Das heißt: Eine Fahrt mit dem
Uber-Auto kann leicht teurer werden als mit einem Taxi. Bezahlt wird per
Kreditkarte.
In Deutschland wird der Konflikt erst einmal weiter vor Gericht
ausgetragen. Beide Seiten haben angekündigt, durch die Instanzen zu gehen.
Auch eine Klage gegen den neuen Dienst „Uber Pop“ ist laut Leipold in
Vorbereitung.
Vielleicht gibt es aber auch eine Entscheidung von oben. Die EU-Kommissarin
für die Digitale Agenda, Neelie Kroes, hat jedenfalls ihre Position
klargestellt: „Erst Brüssel, jetzt Berlin? Europa sollte Innovation
willkommen heißen und nicht verbannen“, twitterte sie.
10 May 2014
## AUTOREN
Svenja Bergt
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