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# taz.de -- Kündigung nach taz-Bericht: Kritik am Job unerwünscht
> Nach kritischen Äußerungen in einem taz-Artikel wird ein Flink-Arbeiter
> gekündigt. Der Lieferdienst könnte vor Gericht damit durchkommen.
Bild: Wer bei Wind und Regen Essen ausliefert, kann nur hoffen, dass das Untern…
Berlin taz | Vor dem Berliner Arbeitsgericht ist richtig was los an diesem
Mittwochmorgen: Neben dem Kurierfahrer Raúl D., der juristisch gegen seinen
Rauswurf beim Lieferdienst Flink vorgeht, sind außer den Anwält*innen
auch jede Menge Unterstützer*innen gekommen – teils in den Pinkfarben
des Berliner Start-ups. „Immer Ärger mit Ihnen, ob Pink oder Schwarz“, sagt
eine Mitarbeiterin des Gerichts scherzend zu Rider-Anwalt Martin Bechert.
[1][Der ist bekannt dafür], sich für die Arbeitsrechte von Kurier*innen
einzusetzen, egal ob sie in Pink bei Flink oder in Schwarz bei dem
mittlerweile von Getir geschluckten Bringdienst Gorillas arbeiten.
Grund für die fristlose Kündigung des Fahrradkuriers ist ein
[2][taz-Artikel], in dem sich Raúl D. kritisch über die Arbeitsbedingungen
und über die Ausrüstung bei Flink äußert. Gemeinsam mit Kolleg*innen
will er einen Betriebsrat in dem Unternehmen gründen, wogegen dieses aber
juristisch vorgeht. Darum geht es an diesem Tag vor Gericht jedoch nicht,
auch nicht darum, ob Raúl D.s öffentliche Kritik berechtigt war oder nicht.
Vielmehr soll in einer Güteverhandlung geklärt werden, ob nicht eine
Einigung möglich ist, bevor über die Wirksamkeit der Kündigung entschieden
wird.
Die Anwältin von Flink ist sich zwar „sehr sicher, dass die Kündigung
rechtens ist“, zeigt sich aber verhandlungsbereit. 500 Euro Abfindung
bietet sie dem Rider an, der rund anderthalb Jahre dort gearbeitet hat. Aus
dem Publikum kommt ein Lacher, der vom Richter gerügt wird. Doch auch
Rechtsanwalt Bechert, sich seiner Sache ebenfalls sicher, winkt ab.
Danach geht es kurz zu wie auf dem Flohmarkt: 500 Euro, dafür wird die
fristlose zu einer ordentlichen Kündigung umgewandelt, erneute Ablehnung.
Als das Angebot schließlich bei 1.500 Euro liegt, beraten sich Bechert und
sein Mandant kurz vor der Tür, bevor sie neuerlich ablehnen. Als klar wird,
dass die Vorstellungen zu weit auseinanderliegen und eine gütliche Einigung
nicht möglich ist, wird für Mitte Mai ein Verhandlungstermin festgelegt,
bei dem in der Sache entschieden werden soll.
## Antrag auf Weiterbeschäftigung abgelehnt
Den Antrag auf Weiterbeschäftigung lehnt das Gericht schon mal ab. Um Flink
dazu zu verpflichten, Raúl D. weiter zu beschäftigen, müsste die Kündigung
offensichtlich unbegründet sein. Was sie laut Richter aufgrund seiner
kritischen Äußerungen – ob nun berechtigt oder nicht – aber nicht ist.
Dass der Rider in einem anderen laufenden Verfahren beantragt hat, vom
Arbeitsgericht als Wahlvorstand für die Betriebsratswahlen bei Flink
eingesetzt zu werden, spiele dabei keine Rolle. Geschützt sei eben nur der
Wahlvorstand, nicht aber der Antragsteller. „Das Gericht ist kein
Gesetzgeber“, sagt der Richter trocken auf den Einwand Becherts, dass das
Gesetz hier nur unzureichenden Schutz biete.
„Es ist ein Skandal, dass Menschen wie Raúl, die einen Betriebsrat gründen
wollen, nicht geschützt sind“, sagt Bechert zur taz. Er sieht in dem
Vorgehen des Lieferdienstes nicht nur Union Busting, sondern auch einen
Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit. Raúl D. selbst nimmt es
gelassen. Für ihn ist vor allem wichtig, dass es bei Flink bald einen
Wahlvorstand gibt. Ob das Gericht ihn noch als solchen einsetzen wird,
obwohl er gekündigt ist, wird sich zeigen.
1 Mar 2023
## LINKS
[1] /Interview-mit-Arbeitsrechtsanwalt/!5865998
[2] /Lieferdienst-behindert-Betriebsrat/!5904413
## AUTOREN
Marie Frank
## TAGS
Lieferdienste
Arbeitskampf
Arbeitsrecht
Union Busting
Betriebsrat
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Wochenkommentar
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