| # taz.de -- Kopftuch-Streit: Klare Kampfansage | |
| > Gutachter der Bildungsverwaltung: Das Neutralitätsgesetz ist rechtens, | |
| > Lehrerinnen mit Kopftuch befeuern religiöse Konflikte. | |
| Bild: Kopftuch-Streit vor dem Arbeitsgericht 2016 | |
| Berlin taz | Das Neutralitätsgesetz widerspricht weder dem Grundgesetz noch | |
| den Normen der EU noch dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: Das ist die | |
| Botschaft des Rechtsgutachtens im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, | |
| das am Donnerstag von Senatorin Sandra Scheeres (SPD) präsentiert wurde. | |
| Erstellt wurde es vom Rechtswissenschaftler Wolfgang Bock, | |
| außerordentlicher Professor an der Juristischen Fakultät der Uni Gießen. | |
| Bock erklärte, eine Änderung des Gesetzes sei „weder geboten noch zu | |
| empfehlen“. | |
| Kern des Gutachtens ist die Feststellung, dass aus einer an Berliner | |
| Schulen „verbreiteten islamischen Religionskultur“ Konflikte entstünden, | |
| etwa um Bekleidungsgebote, die das ungehinderte Lernen bedrohten oder | |
| einschränkten, den Schulfrieden störten und die negative Religionsfreiheit | |
| anderer SchülerInnen verletzten. | |
| Bock erklärte, er gehe für Berlin von einem Anteil von 25 bis 30 Prozent | |
| muslimischer SchülerInnen aus, von diesen sei „mindestens ein Drittel“ der | |
| islamischen Religionskultur „tief verhaftet“. Für diese sei zentral nicht | |
| nur die Vorstellung einer Unterordnung der Frau unter den Mann sowie die | |
| Beachtung von Bekleidungsvorschriften, sondern auch, dass man als Muslim | |
| verpflichtet sei, die Einhaltung dieser Vorschriften bei anderen Muslimen | |
| durchzusetzen. Letztere Vorschrift unterscheide den Islam von allen anderen | |
| Religionen, betonte der Wissenschaftler. Für seine Einschätzung, wie | |
| verbreitet diese Ansichten unter Muslimen sind, beruft er sich vor allem | |
| auf weltweite representative Befragungen von Muslimen durch das „Pew | |
| Research Center“ zwischen 2008 und 2012. | |
| Aus dieser Einstellung, so Bock, ergeben sich zahlreiche Konflikte, vor | |
| allem unter Muslimen: „Das kann bis hin zu einem auf Gruppenkonformität | |
| bezogenen Mobbing reichen.“ Entsprechende Berichte von Schulleitungen habe | |
| ihm die Bildungsverwaltung zur Verfügung gestellt. Die LehrerInnen müssten | |
| derartigen Konflikten „auch mittels strikter Neutralität“ entgegen wirken, | |
| sagte Bock. „Das Tragen eines islamischen Kopftuchs ist aber ein | |
| vorhersebarer Faktor für die Entstehung und Beförderung solcher Konflikte“, | |
| so Bock. | |
| ## Revision vor Bundesarbeitsgericht | |
| Mit dieser Argumentation hat auch Scheeres immer das Neutralitätsgesetz von | |
| 2005 verteidigt. Das Gesetz verbietet BeamtInnen in Justizwesen und | |
| Polizei, sowie LehrerInnen an öffentlichen Schulen das Tragen von religiös | |
| konnotierten Symbolen und Kleidungsstücken. | |
| Das Gesetz war in letzter Zeit unter großen Druck geraten, bei Linken und | |
| [1][Grünen mehren sich Stimmen, die es zugunsten von „Kopftuch-Lehrerinnen“ | |
| ändern wollen]. Die SPD will am Gesetz festhalten. Die Bildungsverwaltung | |
| war mehrfach von Lehrerinnen mit Kopftuch, die keine Anstellung bekommen | |
| hatten, verklagt worden und in zwei Prozessen vom Landesarbeitsgericht zu | |
| Entschädigungszahlungen wegen Verstoßes gegen das Gleichstellungsgesetz | |
| verurteilt worden. | |
| [2][In einem dieser Prozesse sei man in Revision gegangen], erklärte | |
| [3][die Prozessbevollmächtige von Scheeres, Seyran Ates]. Beim | |
| Bundesarbeitsgericht (BAG) habe man das Gutachten zur Stützung der eigenen | |
| Argumentation eingebracht; nun warte man auf den Termin. „Wir stehen hier | |
| vor absolutem Neuland.“ | |
| Ates spielte damit auf den Hintergrund der Rechtsstreitigkeiten an, auf den | |
| Bock in seinem Gutachten ausführlich eingeht. Dabei geht es um zwei | |
| divergierende Entscheidungen der beiden Senate des | |
| Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). 2003 hatte der zweite Senat in einem | |
| „Kopftuch-Streit“ entschieden, die Bundesländer könnten Verbote von | |
| religiöser Kleidung erlassen, sofern sie in dieser eine „abstrakte“ Gefahr | |
| für den Schulfrieden erkannten. Daraufhin entstand das Berliner | |
| Neutralitätsgesetz. 2015 entschied jedoch der erste Senat desselben | |
| Gerichts, ein Verbot sei nur bei „konkreter“ Gefährdung des Schulfriedens | |
| statthaft, ansonsten wiege die Religionsfreiheit von Lehrerinnen höher. | |
| In dieser „einmaligen Situation in der Rechtsprechung“, so Bock, seien | |
| Behörden weder an die eine, noch die andere Entscheidung gebunden. Ates | |
| betonte, man habe dem BAG vorgetragen, dass eine alleinige Berufung auf das | |
| Urteil von 2015 „für uns nicht akzeptabel“ sei. Aber falls man vor Gericht | |
| erneut unterliege, „wären wir juristisch am Ende“, die Verwaltung könne | |
| nicht vors BVerfG ziehen. Dies stehe im Fall einer Niederlage alleine der | |
| Gegenseite zu. | |
| 5 Sep 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Susanne Memarnia | |
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