# taz.de -- Berliner Wochenkommentar II: Kopftuch: Konfusion komplett | |
> Ein neues Urteil im Fall einer Kopftuch tragenden Lehrerin vergrößert die | |
> Unklarheit über das Berliner Neutralitätsgesetz. | |
Bild: Lehrt der besser? Unbedeckter Lehrerkopf | |
Wieder hat es in dieser Woche ein „Kopftuch-Urteil“ gegeben – und wieder | |
hat dies nicht zu Klarheit darüber geführt, ob das Berliner | |
Neutralitätsgesetz, das Beschäftigten des öffentlichen Dienstes das | |
sichtbare Tragen religiöser Symbole verbietet, verfassungskonform ist oder | |
nicht. Was die interessierte Öffentlichkeit, sei sie pro oder contra dieses | |
Gesetz eingestellt, nur bedauern kann. Denn eine Klärung tut dringend not. | |
Das Berliner Arbeitsgericht hat am Mittwoch in erster Instanz die Klage | |
einer Lehrerin abgewiesen, die mit Kopftuch an einer Grundschule | |
unterrichten will – was das Neutralitätsgesetz verbietet. Um die | |
Neutralität staatlicher Einrichtungen zu gewährleisten, sei es richtig, | |
dass im Gerichtssaal kein Kreuz hinge, und ebenso richtig, dass Lehrerinnen | |
ohne Kopftuch unterrichteten, hatte der Richter seine Entscheidung | |
begründet. | |
## Gegensätzliches Urteil 2017 | |
Eine andere Kammer des Arbeitsgerichts hatte 2017 zweitinstanzlich eine | |
fast gegensätzliche Entscheidung gefällt und einer wegen Kopftuch | |
abgelehnten Lehrerin Schadenersatz zugesprochen. | |
Nun ist die Verwirrung komplett. Ist das Neutralitätsgesetz des Landes | |
Berlin nun gut, gerecht und verfassungskonform – oder diskriminiert es | |
einseitig muslimische Frauen? Darüber gehen die Meinungen auseinander – | |
nicht nur am Gericht. | |
Ausgelöst hatte diese Verwirrung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts | |
von 2015, das entschieden hatte, ein „Generalverdacht“ gegenüber | |
Kopftuchträgerinnen sei ungerechtfertigt: Es müsse im Einzelfall eine | |
„Bedrohung des Schulfriedens“ durch die Kopftuch tragende Lehrkraft | |
nachgewiesen werden. | |
Nun verbietet das Berliner Gesetz ausdrücklich nicht nur das Kopftuch, | |
sondern jedes sichtbare religiöse Symbol. Betroffen sind aber bislang | |
überwiegend muslimische Lehrerinnen. Viele – auch führende – grüne und | |
linke PolitikerInnen hatten deshalb das Landesgesetz schon auf der Kippe | |
gesehen und seine Verfassungskonformität angezweifelt. Der aktuelle | |
Gerichtsentscheid widerspricht dem und gibt der Linie der SPD und der | |
Bildungsverwaltung Recht, die am Neutralitätsgesetz nicht rütteln wollen. | |
## Eine Pattsituation | |
Eine Pattsituation also – vor Gericht ebenso wie in der rot-rot-grünen | |
Landesregierung. Und eine völlig unklare Lage für die betroffenen | |
Lehrerinnen. | |
2017 hatte der Senat die Chance, in Berufung zu gehen. Er hat es nicht | |
getan – und die Entschädigung gezahlt. Vielleicht aus Angst, am Ende doch | |
zu unterliegen? Man kann deshalb nur hoffen, dass nun die aktuelle Klägerin | |
diesen Weg geht. Damit die leidige Frage endlich geklärt wird. | |
12 May 2018 | |
## AUTOREN | |
Susanne Memarnia | |
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