| # taz.de -- Berliner Wochenkommentar II: Kopftuch: Konfusion komplett | |
| > Ein neues Urteil im Fall einer Kopftuch tragenden Lehrerin vergrößert die | |
| > Unklarheit über das Berliner Neutralitätsgesetz. | |
| Bild: Lehrt der besser? Unbedeckter Lehrerkopf | |
| Wieder hat es in dieser Woche ein „Kopftuch-Urteil“ gegeben – und wieder | |
| hat dies nicht zu Klarheit darüber geführt, ob das Berliner | |
| Neutralitätsgesetz, das Beschäftigten des öffentlichen Dienstes das | |
| sichtbare Tragen religiöser Symbole verbietet, verfassungskonform ist oder | |
| nicht. Was die interessierte Öffentlichkeit, sei sie pro oder contra dieses | |
| Gesetz eingestellt, nur bedauern kann. Denn eine Klärung tut dringend not. | |
| Das Berliner Arbeitsgericht hat am Mittwoch in erster Instanz die Klage | |
| einer Lehrerin abgewiesen, die mit Kopftuch an einer Grundschule | |
| unterrichten will – was das Neutralitätsgesetz verbietet. Um die | |
| Neutralität staatlicher Einrichtungen zu gewährleisten, sei es richtig, | |
| dass im Gerichtssaal kein Kreuz hinge, und ebenso richtig, dass Lehrerinnen | |
| ohne Kopftuch unterrichteten, hatte der Richter seine Entscheidung | |
| begründet. | |
| ## Gegensätzliches Urteil 2017 | |
| Eine andere Kammer des Arbeitsgerichts hatte 2017 zweitinstanzlich eine | |
| fast gegensätzliche Entscheidung gefällt und einer wegen Kopftuch | |
| abgelehnten Lehrerin Schadenersatz zugesprochen. | |
| Nun ist die Verwirrung komplett. Ist das Neutralitätsgesetz des Landes | |
| Berlin nun gut, gerecht und verfassungskonform – oder diskriminiert es | |
| einseitig muslimische Frauen? Darüber gehen die Meinungen auseinander – | |
| nicht nur am Gericht. | |
| Ausgelöst hatte diese Verwirrung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts | |
| von 2015, das entschieden hatte, ein „Generalverdacht“ gegenüber | |
| Kopftuchträgerinnen sei ungerechtfertigt: Es müsse im Einzelfall eine | |
| „Bedrohung des Schulfriedens“ durch die Kopftuch tragende Lehrkraft | |
| nachgewiesen werden. | |
| Nun verbietet das Berliner Gesetz ausdrücklich nicht nur das Kopftuch, | |
| sondern jedes sichtbare religiöse Symbol. Betroffen sind aber bislang | |
| überwiegend muslimische Lehrerinnen. Viele – auch führende – grüne und | |
| linke PolitikerInnen hatten deshalb das Landesgesetz schon auf der Kippe | |
| gesehen und seine Verfassungskonformität angezweifelt. Der aktuelle | |
| Gerichtsentscheid widerspricht dem und gibt der Linie der SPD und der | |
| Bildungsverwaltung Recht, die am Neutralitätsgesetz nicht rütteln wollen. | |
| ## Eine Pattsituation | |
| Eine Pattsituation also – vor Gericht ebenso wie in der rot-rot-grünen | |
| Landesregierung. Und eine völlig unklare Lage für die betroffenen | |
| Lehrerinnen. | |
| 2017 hatte der Senat die Chance, in Berufung zu gehen. Er hat es nicht | |
| getan – und die Entschädigung gezahlt. Vielleicht aus Angst, am Ende doch | |
| zu unterliegen? Man kann deshalb nur hoffen, dass nun die aktuelle Klägerin | |
| diesen Weg geht. Damit die leidige Frage endlich geklärt wird. | |
| 12 May 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Susanne Memarnia | |
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