# taz.de -- Neutralitätsgesetz auf dem Prüfstand: Weiter Gezerre am Kopftuch | |
> Berlin geht gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts in Revision. Nun | |
> muss im Grundsatz entschieden werden, ob das Neutralitätsgesetz zu halten | |
> ist. | |
Bild: Immer wieder Streit ums Kopftuch: Jetzt landet das Neutralitätsgebot vor… | |
Das Berliner Neutralitätsgesetz wird ein Fall für die Bundesrichter: Am | |
Mittwoch wurde bekannt, dass Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) vor | |
das Bundesarbeitsgericht nach Erfurt zieht, um klären zu lassen, ob das | |
[1][Neutralitätsgesetz] zu halten ist. Man sei sehr daran interessiert, | |
endlich Rechtssicherheit herzustellen, betonte Scheeres’ Sprecher. „Und nun | |
haben wir einen Fall, der sich für eine grundsätzliche Klärung eignet.“ | |
Bei diesem Fall geht es um eine Kopftuch tragende Muslimin, die sich für | |
den Schuldienst beworben hatte. Im Bewerbungsgespräch erklärte die | |
Diplominformatikerin, sie werde das Kopftuch auch im Unterricht nicht | |
ablegen. Die Bildungsverwaltung stellte die Frau daraufhin nicht ein, weil | |
in Berlin seit 2005 das Neutralitätsgesetz gilt: Religiöse Symbole sind bei | |
LehrerInnen (ausgenommen BerufsschullehrerInnen), bei RichterInnen und im | |
Polizeidienst nicht erlaubt. Das Bekenntnis zu weltanschaulich-religiöser | |
Neutralität hat hier also Priorität vor der Glaubensfreiheit des Einzelnen. | |
Die abgelehnte Bewerberin klagte daraufhin 2018 vor dem Arbeitsgericht und | |
wurde [2][in erster Instanz abgewiesen]. Das Landesarbeitsgericht, die | |
nächsthöhere Instanz, kassierte das Urteil allerdings im November. Das Land | |
Berlin wurde zu einer Entschädigungszahlung von rund 5.200 Euro verurteilt. | |
In der nun vorliegenden Urteilsbegründung heißt es: Das „Tragen eines | |
islamischen Kopftuches“ begründe „im Regelfall“ noch keine „hinreichend | |
konkrete Gefahr“. Das Land habe also nicht belegen können, inwiefern die | |
Klägerin ein konkretes „Gefahrenpotential“ etwa für den Schulfrieden | |
darstellen könnte. | |
Dagegen geht das Land nun in Revision. „Wir gehen davon aus, dass man beim | |
Bundesarbeitsgericht unserer Argumentation folgt“, hieß es aus Scheeres’ | |
Verwaltung. Zwar hatte das [3][Bundesverfassungsgericht 2015 geurteilt], | |
dass ein pauschales Verbot – wie es das Berliner Neutralitätsgesetz | |
beinhaltet – diskriminierend sei. Es gebe allerdings auch ein Urteil aus | |
dem Jahre 2003, in dem Karlsruhe wiederum gerade im Bereich Schule den | |
Ländern deutlich mehr Spielraum lasse. | |
## „Die Rechtsprechung ist klar“ | |
Mit dieser Einschätzung stand die Bildungsverwaltung am Mittwoch allerdings | |
allein da. Christian Pestalozza, Verfassungsrechtler an der Freien | |
Universität Berlin, sagte der taz: „Die Revision wird scheitern. Die | |
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist klar, das | |
Bundesarbeitsgericht wird sich nicht dagegen stellen.“ Er sehe daher „gar | |
keine Alternative, als dass der Senat sich jetzt hinsetzt und seine | |
Hausaufgaben macht“. | |
Konkret könnte es darauf hinauslaufen, dass das Neutralitätsgesetz zwar | |
bestehen bleibt, ein Verbot von religiösen Symbolen aber unter Vorbehalt | |
gestellt wird. Im Klartext: Erst wenn es an einer Schule einen konkreten | |
Konflikt wegen des Kopftuchs gibt, würde das Verbot greifen. Was das | |
Berliner Neutralitätsgesetz also derzeit als Regelfall annimmt, wäre der zu | |
beweisende Ausnahmefall. | |
Insbesondere die [4][Grünen kritisieren das Neutralitätsgebot], [5][an dem | |
Scheeres vehement festhält]. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), | |
bekennender Kritiker des Neutralitätsgesetzes, sagte am Mittwoch auf | |
taz-Anfrage, Scheeres’ Vorstoß sei „gut und richtig“, weil nun endlich e… | |
grundsätzliche Klärung zu erwarten sei. Er gehe allerdings davon aus, „dass | |
das Neutralitätsgesetz fällt“. | |
Bettina Jarasch, integrationspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im | |
Abgeordnetenhaus, betonte, die innere Einstellung einer Lehrerin könne man | |
nicht am Kopftuch festmachen. „Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass | |
jede Lehrerin das Neutralitätsgebot achtet – ob mit oder ohne Kopftuch.“ | |
Wann es vor dem Bundesarbeitsgericht weitergeht, ist noch offen. Das BAG | |
kann auch direkt an das Verfassungsgericht weiterverweisen. | |
6 Mar 2019 | |
## LINKS | |
[1] http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/iaf/page/bsbeprod.psml?pid=Dokume… | |
[2] /Archiv-Suche/!5501928&s=neutralit%C3%A4tsgesetz/ | |
[3] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20… | |
[4] /Archiv-Suche/!5551509&s=neutralit%C3%A4tsgesetz/ | |
[5] /Archiv-Suche/!5557786&s=bert+schulz+scheeres/ | |
## AUTOREN | |
Anna Klöpper | |
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