| # taz.de -- Neutralitätsgesetz auf dem Prüfstand: Weiter Gezerre am Kopftuch | |
| > Berlin geht gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts in Revision. Nun | |
| > muss im Grundsatz entschieden werden, ob das Neutralitätsgesetz zu halten | |
| > ist. | |
| Bild: Immer wieder Streit ums Kopftuch: Jetzt landet das Neutralitätsgebot vor… | |
| Das Berliner Neutralitätsgesetz wird ein Fall für die Bundesrichter: Am | |
| Mittwoch wurde bekannt, dass Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) vor | |
| das Bundesarbeitsgericht nach Erfurt zieht, um klären zu lassen, ob das | |
| [1][Neutralitätsgesetz] zu halten ist. Man sei sehr daran interessiert, | |
| endlich Rechtssicherheit herzustellen, betonte Scheeres’ Sprecher. „Und nun | |
| haben wir einen Fall, der sich für eine grundsätzliche Klärung eignet.“ | |
| Bei diesem Fall geht es um eine Kopftuch tragende Muslimin, die sich für | |
| den Schuldienst beworben hatte. Im Bewerbungsgespräch erklärte die | |
| Diplominformatikerin, sie werde das Kopftuch auch im Unterricht nicht | |
| ablegen. Die Bildungsverwaltung stellte die Frau daraufhin nicht ein, weil | |
| in Berlin seit 2005 das Neutralitätsgesetz gilt: Religiöse Symbole sind bei | |
| LehrerInnen (ausgenommen BerufsschullehrerInnen), bei RichterInnen und im | |
| Polizeidienst nicht erlaubt. Das Bekenntnis zu weltanschaulich-religiöser | |
| Neutralität hat hier also Priorität vor der Glaubensfreiheit des Einzelnen. | |
| Die abgelehnte Bewerberin klagte daraufhin 2018 vor dem Arbeitsgericht und | |
| wurde [2][in erster Instanz abgewiesen]. Das Landesarbeitsgericht, die | |
| nächsthöhere Instanz, kassierte das Urteil allerdings im November. Das Land | |
| Berlin wurde zu einer Entschädigungszahlung von rund 5.200 Euro verurteilt. | |
| In der nun vorliegenden Urteilsbegründung heißt es: Das „Tragen eines | |
| islamischen Kopftuches“ begründe „im Regelfall“ noch keine „hinreichend | |
| konkrete Gefahr“. Das Land habe also nicht belegen können, inwiefern die | |
| Klägerin ein konkretes „Gefahrenpotential“ etwa für den Schulfrieden | |
| darstellen könnte. | |
| Dagegen geht das Land nun in Revision. „Wir gehen davon aus, dass man beim | |
| Bundesarbeitsgericht unserer Argumentation folgt“, hieß es aus Scheeres’ | |
| Verwaltung. Zwar hatte das [3][Bundesverfassungsgericht 2015 geurteilt], | |
| dass ein pauschales Verbot – wie es das Berliner Neutralitätsgesetz | |
| beinhaltet – diskriminierend sei. Es gebe allerdings auch ein Urteil aus | |
| dem Jahre 2003, in dem Karlsruhe wiederum gerade im Bereich Schule den | |
| Ländern deutlich mehr Spielraum lasse. | |
| ## „Die Rechtsprechung ist klar“ | |
| Mit dieser Einschätzung stand die Bildungsverwaltung am Mittwoch allerdings | |
| allein da. Christian Pestalozza, Verfassungsrechtler an der Freien | |
| Universität Berlin, sagte der taz: „Die Revision wird scheitern. Die | |
| Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist klar, das | |
| Bundesarbeitsgericht wird sich nicht dagegen stellen.“ Er sehe daher „gar | |
| keine Alternative, als dass der Senat sich jetzt hinsetzt und seine | |
| Hausaufgaben macht“. | |
| Konkret könnte es darauf hinauslaufen, dass das Neutralitätsgesetz zwar | |
| bestehen bleibt, ein Verbot von religiösen Symbolen aber unter Vorbehalt | |
| gestellt wird. Im Klartext: Erst wenn es an einer Schule einen konkreten | |
| Konflikt wegen des Kopftuchs gibt, würde das Verbot greifen. Was das | |
| Berliner Neutralitätsgesetz also derzeit als Regelfall annimmt, wäre der zu | |
| beweisende Ausnahmefall. | |
| Insbesondere die [4][Grünen kritisieren das Neutralitätsgebot], [5][an dem | |
| Scheeres vehement festhält]. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), | |
| bekennender Kritiker des Neutralitätsgesetzes, sagte am Mittwoch auf | |
| taz-Anfrage, Scheeres’ Vorstoß sei „gut und richtig“, weil nun endlich e… | |
| grundsätzliche Klärung zu erwarten sei. Er gehe allerdings davon aus, „dass | |
| das Neutralitätsgesetz fällt“. | |
| Bettina Jarasch, integrationspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im | |
| Abgeordnetenhaus, betonte, die innere Einstellung einer Lehrerin könne man | |
| nicht am Kopftuch festmachen. „Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass | |
| jede Lehrerin das Neutralitätsgebot achtet – ob mit oder ohne Kopftuch.“ | |
| Wann es vor dem Bundesarbeitsgericht weitergeht, ist noch offen. Das BAG | |
| kann auch direkt an das Verfassungsgericht weiterverweisen. | |
| 6 Mar 2019 | |
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| [1] http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/iaf/page/bsbeprod.psml?pid=Dokume… | |
| [2] /Archiv-Suche/!5501928&s=neutralit%C3%A4tsgesetz/ | |
| [3] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20… | |
| [4] /Archiv-Suche/!5551509&s=neutralit%C3%A4tsgesetz/ | |
| [5] /Archiv-Suche/!5557786&s=bert+schulz+scheeres/ | |
| ## AUTOREN | |
| Anna Klöpper | |
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