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# taz.de -- Kommentar Kopftuchverbot an Schulen: Schafft das Neutralitätsgeset…
> Eine Lehrerin mit Kopftuch darf an einer Berliner Grundschule nicht
> unterrichten. Das zu Grunde gelegte Gesetz ist nicht so neutral wie
> gedacht.
Bild: Gesetzbücher liegen vor der Urteilsverkündung auf einem Richtertisch
Und wieder ein Kopftuchurteil. Steigt noch jemand durch? Das Land Berlin
zum Beispiel hat ein Neutralitätsgesetz für den öffentlichen Dienst. Keine
religiöse Kleidung. Klingt konsequent. Das fand der Richter im nun
gesprochenen Urteil auch: Eine Lehrerin mit Kopftuch hat keinen Anspruch
darauf, an einer Berliner Grundschule unterrichten zu dürfen. Doch so
eindeutig ist es nicht. Das letzte Urteil dieser Art ging für die Lehrerin
mit Kopftuch aus.
Das scheinbar so neutrale Neutralitätsgesetz hat nämlich einen dicken
Haken: Es gibt Religionen mit Bekleidungsregeln und welche ohne.
Zufälligerweise ist das Christentum eine Religion ohne Kleidervorschriften.
Das Judentum und der Islam kennen sie aber schon und besonders orthodoxen
Vertreter*innen ist es eben auch sehr wichtig, sie einzuhalten. Eine Kippa
oder ein Kopftuch kann man nicht mal eben abnehmen wie ein Kettchen mit
einem Kreuz daran. Deshalb diskriminiert das Neutralitätsgesetz zwei
Minderheitenreligionen in Deutschland.
Der Berliner Senat hat deshalb eine Hintertür offen gelassen: Religiöse
Kleidung darf an Oberstufenzentren und Berufsschulen doch getragen werden.
Das allerdings ist nun vollends schräg. Entweder das Land möchte neutral
sein oder nicht. Halbneutral – das geht nicht.
Berlin sollte das Neutralitätsgesetz abschaffen. Es diskriminiert und kann
deshalb nicht funktionieren. Man sollte sich stattdessen fragen, was man
eigentlich erreichen will. Kinder sollen so frei wie möglich aufwachsen,
das steckt hinter der Angst vor religiöser Beeinflussung. Das ist ein gutes
Ziel. Wie wäre es damit: Kinder sollten im Unterricht so viel wie möglich
über die Problematik Kopftuch sprechen, damit sie handlungs- und
konfliktfähig werden. Zum Beispiel im Ethikunterricht. Praxisnah – und auch
an Grundschulen. Von qualifizierten Lehrkräften unterrichtet. In einem
Unterricht, der nicht ausfällt, sondern stattfindet. All das kann Berlin im
Moment nicht gewährleisten. Stattdessen erleben wir eine weitere fruchtlose
Debatte, warten ein weiteres Mal auf irgendeine komplexe Entscheidung aus
Karlsruhe oder vom EuGH. Es ist vertane Zeit. Sie kann um einiges
sinnvoller genutzt werden.
10 May 2018
## AUTOREN
Heide Oestreich
## TAGS
Kopftuchverbot
Grundschule
Religionsfreiheit
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