# taz.de -- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Kopftuchverbot bestätigt | |
> Rechtsrefrendarinnen darf untersagt werden, in bayerischen Gerichten ein | |
> Kopftuch zu tragen. Gegen das Verbot hatte eine Juristin islamischen | |
> Glaubens geklagt. | |
Bild: Die klagende Studentin im Augsburger Gerichtssaal (Archivbild aus dem Jah… | |
München epd | An bayerischen Gerichten ist das Tragen religiöser Symbole | |
für Richter oder Staatsanwälte untersagt – das gilt auch für | |
Rechtsreferendarinnen mit muslimischem Kopftuch. Mit dieser Entscheidung | |
hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München am Mittwoch einem | |
Urteil der Vorinstanz widersprochen. Eine Revision ist nicht zugelassen. | |
Gegen das Kopftuchverbot hatte eine Augsburger Juristin islamischen | |
Glaubens geklagt. | |
Die Muslimin Aqilah Sandhu hatte 2014 zu Beginn ihres juristischen | |
Vorbereitungsdienstes eine gerichtliche Auflage bekommen, ihr Kopftuch „bei | |
der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung“ nicht zu tragen. In | |
der Folge konnte sie gewisse Ausbildungsinhalte bei Gericht nicht | |
wahrnehmen, so etwa das Beisitzen am Richtertisch. | |
[1][Gegen diese aus ihrer Sicht „ungerechtfertigte Diskriminierung“ klagte | |
Sandhu und bekam 2016 vom Augsburger Verwaltungsgericht recht.] | |
Der Freistaat legte Bayern Berufung ein. Das äußere Erscheinungsbild dürfe | |
„keinerlei Zweifel an der Unabhängigkeit, Neutralität und ausschließlicher | |
Gesetzesorientierung aufkommen lassen“, begründete das Justizministerium | |
den Schritt. | |
7 Mar 2018 | |
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