| # taz.de -- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Kopftuchverbot bestätigt | |
| > Rechtsrefrendarinnen darf untersagt werden, in bayerischen Gerichten ein | |
| > Kopftuch zu tragen. Gegen das Verbot hatte eine Juristin islamischen | |
| > Glaubens geklagt. | |
| Bild: Die klagende Studentin im Augsburger Gerichtssaal (Archivbild aus dem Jah… | |
| München epd | An bayerischen Gerichten ist das Tragen religiöser Symbole | |
| für Richter oder Staatsanwälte untersagt – das gilt auch für | |
| Rechtsreferendarinnen mit muslimischem Kopftuch. Mit dieser Entscheidung | |
| hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München am Mittwoch einem | |
| Urteil der Vorinstanz widersprochen. Eine Revision ist nicht zugelassen. | |
| Gegen das Kopftuchverbot hatte eine Augsburger Juristin islamischen | |
| Glaubens geklagt. | |
| Die Muslimin Aqilah Sandhu hatte 2014 zu Beginn ihres juristischen | |
| Vorbereitungsdienstes eine gerichtliche Auflage bekommen, ihr Kopftuch „bei | |
| der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung“ nicht zu tragen. In | |
| der Folge konnte sie gewisse Ausbildungsinhalte bei Gericht nicht | |
| wahrnehmen, so etwa das Beisitzen am Richtertisch. | |
| [1][Gegen diese aus ihrer Sicht „ungerechtfertigte Diskriminierung“ klagte | |
| Sandhu und bekam 2016 vom Augsburger Verwaltungsgericht recht.] | |
| Der Freistaat legte Bayern Berufung ein. Das äußere Erscheinungsbild dürfe | |
| „keinerlei Zweifel an der Unabhängigkeit, Neutralität und ausschließlicher | |
| Gesetzesorientierung aufkommen lassen“, begründete das Justizministerium | |
| den Schritt. | |
| 7 Mar 2018 | |
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