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# taz.de -- Streit um Kopftuch in Schulen: Es geht noch neutraler
> Berliner Berufsschulen fordern das Neutralitätsgesetz im vollen Umfang
> auch für ihren Schulzweig. Bisher ist das Kopftuch bei Lehrerinnen dort
> erlaubt.
Bild: Streitfall: Das Kopftuch in der Schule. Hier allerdings getragen von eine…
Während bei Rot-Rot-Grün über eine Abschwächung des Berliner
Neutralitätsgesetzes von 2005 gestritten wird, kommt aus den Berliner
Berufsschulen die Forderung, dass das Gesetz auch für ihren Schulzweig im
vollen Umfang gelten soll. Im Zentrum steht das Verbot für Lehrkräfte
öffentlicher Schulen, sichtbare religiöse Symbole zu tragen, wozu auch das
islamische Kopftuch gehört. Die Berufsschulen sind davon ausgenommen.
Wie die Berliner Zeitung am Wochenende berichtete, kritisiert die
Vereinigung der Leitungen berufsbildender Schulen in Berlin die Annahme,
die SchülerInnen an Berufsschulen seien im Gegensatz zu denen an Grund-,
Sekundarschulen und Gymnasien weniger empfänglich für weltanschauliche
Beeinflussung. „Viele Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen
sind minderjährig und in einer Phase jugendlicher Sinnsuche“, heißt es in
einer Resolution vom vergangenen Freitag. Gegenüber OberstufenschülerInnen
gäbe es kaum Altersunterschiede.
Grüne und Linke haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, das Verbot des
Zeigens religiöser Symbole aus dem Gesetz zu streichen – jedenfalls in
Bezug auf Lehrkräfte. Auch RichterInnen oder PolizistInnen dürfen im Dienst
keine Kreuze, Davidsterne, Kopftücher oder Ähnliches zur Schau stellen.
Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) und Kultursenator Klaus Lederer (Linke)
haben sich öffentlich entsprechend geäußert. In der SPD überwiegt die
Position, am Neutralitätsgesetz festzuhalten.
Im vergangenen Jahr hatten mehrere kopftuchtragende Lehrerinnen
Entschädigungen erstritten, weil sie eine Diskriminierung geltend machten,
drei weitere Klagen sind anhängig. Das Arbeitsgericht bezog sich bei seinen
Entscheidungen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses
hatte 2015 geurteilt, ein pauschales „Kopftuchverbot“ sei unzulässig, der
Schulfrieden müsse „konkret“ gefährdet sein.
Allerdings widerspricht dies dem Urteil eines anderen
Verfassungsgerichts-Senats von 2003, worauf der Staatskirchenrechtler
Gerhard Czermak hinweist. In einem Gutachten, das die „Initiative PRO
Berliner Neutralitätsgesetz“ in der vergangenen Woche präsentierte,
argumentiert Czermak, das Urteil von 2003, nach dem eine „abstrakte
Gefährdung“ für ein Verbot religiöser Bekleidung im Unterricht ausreiche,
sei weiterhin gültig: „Wenn zwei Senate des BVerfG in tragenden
Entscheidungsgründen sich widersprechende Meinungen vertreten, verlieren
beide Entscheidungen die Bindungswirkung.“ Nur eine Plenarentscheidung
beider Gerichtssenate könne das ändern.
Inhaltlich hält Czermak es für „verfassungsrechtlich fragwürdig“, wenn d…
Religionsfreiheit gegenüber dem Gebot der religiös-weltanschaulichen
Neutralität des Staates höher bewertet werde. Die Initiative „PRO Berliner
Neutralitätsgesetz“ geht unter anderem auf die Landesarbeitsgemeinschaft
Säkulare Grüne zurück. Unter den rund 150 ErstunterzeichnerInnen, zu denen
PolitikerInnen und PädagogInnen gehören, sind auch Christen, Muslime und
Juden. Derzeit sammeln sie weitere Unterschriften, die sie noch im Januar
dem Regierenden Bürgermeister überreichen wollen.
14 Jan 2018
## AUTOREN
Claudius Prößer
## TAGS
Kopftuch
Neutralitätsgesetz
Kopftuchverbot
Neutralitätsgesetz
Wochenkommentar
Grüne Berlin
Kopftuch
Diskriminierung
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