# taz.de -- Streit um Kopftuch in Schulen: Es geht noch neutraler | |
> Berliner Berufsschulen fordern das Neutralitätsgesetz im vollen Umfang | |
> auch für ihren Schulzweig. Bisher ist das Kopftuch bei Lehrerinnen dort | |
> erlaubt. | |
Bild: Streitfall: Das Kopftuch in der Schule. Hier allerdings getragen von eine… | |
Während bei Rot-Rot-Grün über eine Abschwächung des Berliner | |
Neutralitätsgesetzes von 2005 gestritten wird, kommt aus den Berliner | |
Berufsschulen die Forderung, dass das Gesetz auch für ihren Schulzweig im | |
vollen Umfang gelten soll. Im Zentrum steht das Verbot für Lehrkräfte | |
öffentlicher Schulen, sichtbare religiöse Symbole zu tragen, wozu auch das | |
islamische Kopftuch gehört. Die Berufsschulen sind davon ausgenommen. | |
Wie die Berliner Zeitung am Wochenende berichtete, kritisiert die | |
Vereinigung der Leitungen berufsbildender Schulen in Berlin die Annahme, | |
die SchülerInnen an Berufsschulen seien im Gegensatz zu denen an Grund-, | |
Sekundarschulen und Gymnasien weniger empfänglich für weltanschauliche | |
Beeinflussung. „Viele Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen | |
sind minderjährig und in einer Phase jugendlicher Sinnsuche“, heißt es in | |
einer Resolution vom vergangenen Freitag. Gegenüber OberstufenschülerInnen | |
gäbe es kaum Altersunterschiede. | |
Grüne und Linke haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, das Verbot des | |
Zeigens religiöser Symbole aus dem Gesetz zu streichen – jedenfalls in | |
Bezug auf Lehrkräfte. Auch RichterInnen oder PolizistInnen dürfen im Dienst | |
keine Kreuze, Davidsterne, Kopftücher oder Ähnliches zur Schau stellen. | |
Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) und Kultursenator Klaus Lederer (Linke) | |
haben sich öffentlich entsprechend geäußert. In der SPD überwiegt die | |
Position, am Neutralitätsgesetz festzuhalten. | |
Im vergangenen Jahr hatten mehrere kopftuchtragende Lehrerinnen | |
Entschädigungen erstritten, weil sie eine Diskriminierung geltend machten, | |
drei weitere Klagen sind anhängig. Das Arbeitsgericht bezog sich bei seinen | |
Entscheidungen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses | |
hatte 2015 geurteilt, ein pauschales „Kopftuchverbot“ sei unzulässig, der | |
Schulfrieden müsse „konkret“ gefährdet sein. | |
Allerdings widerspricht dies dem Urteil eines anderen | |
Verfassungsgerichts-Senats von 2003, worauf der Staatskirchenrechtler | |
Gerhard Czermak hinweist. In einem Gutachten, das die „Initiative PRO | |
Berliner Neutralitätsgesetz“ in der vergangenen Woche präsentierte, | |
argumentiert Czermak, das Urteil von 2003, nach dem eine „abstrakte | |
Gefährdung“ für ein Verbot religiöser Bekleidung im Unterricht ausreiche, | |
sei weiterhin gültig: „Wenn zwei Senate des BVerfG in tragenden | |
Entscheidungsgründen sich widersprechende Meinungen vertreten, verlieren | |
beide Entscheidungen die Bindungswirkung.“ Nur eine Plenarentscheidung | |
beider Gerichtssenate könne das ändern. | |
Inhaltlich hält Czermak es für „verfassungsrechtlich fragwürdig“, wenn d… | |
Religionsfreiheit gegenüber dem Gebot der religiös-weltanschaulichen | |
Neutralität des Staates höher bewertet werde. Die Initiative „PRO Berliner | |
Neutralitätsgesetz“ geht unter anderem auf die Landesarbeitsgemeinschaft | |
Säkulare Grüne zurück. Unter den rund 150 ErstunterzeichnerInnen, zu denen | |
PolitikerInnen und PädagogInnen gehören, sind auch Christen, Muslime und | |
Juden. Derzeit sammeln sie weitere Unterschriften, die sie noch im Januar | |
dem Regierenden Bürgermeister überreichen wollen. | |
14 Jan 2018 | |
## AUTOREN | |
Claudius Prößer | |
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