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# taz.de -- Klage gegen Klimaschutzgesetz: Déjà-vu in Karlsruhe
> Thomas Heilmann zieht wegen des Klimaschutzgesetzes vors
> Verfassungsgericht. Der CDU-Abgeordnete will die Abstimmung am Freitag
> verhindern.
Bild: Heilmann hatte bereits im Juli 2023 mit einem ähnlichen Eilantrag Erfolg
Karlsruhe taz | Der [1][CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann] versucht die
Aufweichung des Klimaschutzgesetzes durch die Ampel-Koalition zu stoppen.
Er hat an diesem Mittwoch beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage
eingereicht, die mit seiner Fraktion abgesprochen sei. Zudem hat er eine
einstweilige Anordnung des Gerichts beantragt. Ziel ist, die Abstimmung am
Freitag im Bundestag zu verhindern.
Heilmann ist als Vorsitzender der CDU-Klima-Union zwar auch inhaltlich
gegen das Gesetz, das er [2][als Aufweichung des Klimaschutzes] sieht.
Verfassungsrechtlich macht er aber nur geltend, dass seine Rechte als
Abgeordneter durch das „überfallartige“ Vorgehen der Ampel-Koalition
verletzt werden. Erst am vorigen Freitag, dem 19. April, sei der endgültige
Änderungsantrag verschickt worden und schon eine Woche später soll er im
Bundestag beschlossen werden.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf ist zwar schon zehn Monate alt. Im
Wesentlichen sollen die sektorspezifischen Klimaziele relativiert werden.
Im jüngsten Entwurf wurden nun aber auch die Klimaziele für die Jahre 2031
bis 2040 fortgeschrieben. Die Auswirkungen hält Heilmann für so
„hochkomplex“, dass er diese ohne wissenschaftliche Beratung nicht binnen
einer Woche beurteilen könne.
In seinem Eilantrag, der der taz vorliegt, verlangt Heilmann „zusätzliche
Tage an angemessener Beratungszeit“, ohne eine genaue Zahl zu nennen. Es
bestehe kein Zeitdruck. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts muss
nun bis Freitag entscheiden, ob er Heilmanns Eilantrag auf Vertagung
stattgibt.
## Schon mal Erfolg in Karlsruhe
Heilmann hatte bereits im Juli 2023 mit einem ähnlichen Eilantrag Erfolg
und [3][erreichte eine längere Beratungszeit beim Heizgesetz.] Das
Bundesverfassungsgericht deutete damals an, dass Abgeordnete ein Recht auf
ausreichende Beratungszeit haben. Weil das Hauptsacheverfahren noch nicht
entschieden ist, sind die Einzelheiten noch unklar.
Während Heilmann seinen Antrag schrieb, beriet der Zweite Senat des
Gerichts über die Reform des Bundestags-Wahlrechts. Auch hier machte die
Opposition geltend, dass die Ampel das Verfahren durchs Parlament
gepeitscht hatte.
24 Apr 2024
## LINKS
[1] /Thomas-Heilmann-ueber-Heizungsgesetz/!5948494
[2] /Reform-des-Klimaschutzgesetzes/!6004639
[3] /Nach-Eilantrag-von-CDU-Abgeordneten/!5942180
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesverfassungsgericht
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Klage
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